Pro und Contra Elektromobilität

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Und das stimmt nicht. Für Behörden des Bundes gibt es überhaupt keine Möglichkeit für eigeninitiatives Handeln, sondern nur eine globale Fahrkarte, die aus einem anderen Hause stammt: Das ganze ist in der Maßnahme Nr. 32 des Masterplan II geregelt :

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...adeinfrastruktur-2.pdf?__blob=publicationFile

Das ist eines von unzähligen Beispielen, wo die hierzulande heißgeliebte Überbürokratisierung der Modernisierung und somit auch der E-Mobilität schlichtweg nur im Wege steht.
Tut mir leid, da musst Du mir mal helfen. Ich habe jetzt wirklich keine Lust mal eben 42 Seiten in Beamtendeutsch zu lesen. Ich habe den Punkt 3.2 überflogen und zusätzlich noch die Einleitung. Soweit so gut - das ist der Masterplan wie die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland fördern und steuern will.
Und wo steht nun genau, dass ein Standort einer Bundesbehörde sich nicht darum kümmern darf, dass die eigenen Mitarbeiter eine Möglichkeit bekommen ihre E-Autos zu laden?
 
Ich sprach von der Maßnahme Nr. 32..

Ich persönlich finde den Masterplan in puncto Emobilität allgemein ziemlich Lesenswert.
ok, Punkt 32 gibt es im Inhaltsverzeichnis nicht - aber nun habe ich geschnallt, dass alle Punkte fortlaufend nummeriert sind.
Hört sich aber doch gut an was da unter Punkt 32 geschrieben steht. Zusammenfassend: jeder Standort prüft, wie mindestens 25% der Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden können. Dann wird es zentral bis spätestens 2025 umgesetzt. Was ist daran auszusetzen?
 
Völlig richtig. Ich bin im öffentlichen Dienst und bei uns wurde letztens rechtlich abgeklärt, dass Ladeschränke für E-Bike Akkus aufgestellt werden.
Hängt von der Dienststellenleitung ab, wie engagiert sie in Sachen E-Mobilität ist und sich um die jeweils geltenden Regelwerke kümmert. Es bekommt nicht jede Dienststelle jede Änderung sofort mit. Außerdem mag es im Föderalismus auch unterschiedliche Regelwerke geben. Und leider oft hat niemand Zeit, sich zu kümmern.

Wenn es sich um Ministerien handelt, könnten sie sogar die Initiative ergreifen und das Regelwerk ändern … oder vom zuständigen Ressort ändern lassen.

Und ja, im schlimmsten Fall wird eine neue zusätzliche Norm auf den Weg gebracht, anstatt die vorhandenen behindernden Normen anzupassen.

Ich arbeite im ÖD und in unmittelbarer Nähe zum Dienstgebäude gibt es öffentliche Ladesäulen. Im Dienstgebäude selber darf man seine Besucher gegen Gebühr laden lassen. Und für die Dienstwagen gibt es Wallboxen.
 
PS: und auch wenn man nur Mieter ist - dann kann man ja mal mit dem Vermieter reden.
Mieter haben einen Anspruch auf Wallboxen.

Wallbox für Mieterinnen und Eigentümer
Auf die Zustimmung der Wohnungseigentümer-Versammlung haben Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer inzwischen einen Anspruch. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür sorgt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).

Auf dessen Basis kann jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung am Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Wobei die Kosten wohl am Mieter hängen bleiben können.
 
Denjenigen möchte ich sehen, der als Privat Mieter einen Rechtsstreit mit dem Vermieter um einen E Wallbox Platz ausfechtet.... Da hat blitzschnell "Tochter Eigenbedarf" und der Querulant ne Kündigung....
Mietwohnung ist Luxusgut heute.... Querulanten schnell ersetzt durch Folgsame.
Recht ist hier einfach menschlich weltfremd bei der aktuellen Wohnungsmarkt Situation.
 
Hier mal eine interessante Auflistung von Gebrauchten unter 25000 Euro die derzeit am Markt sind.

 
Für, die sich nicht das Video anschauen möchten: 2% Akkukapazität für knapp drei Stunden Vollsperrung und schön warm im Auto.
Man muss es fairnesshalber nur ein wenig relativieren: die 2% beziehen sich auf ein eAuto mit üppiger Akkugröße und Wärmepumpe.

Bei einem Spring sieht das schon etwas anders aus - aber ein Stau macht mir auch keine Sorgen:
Ich verlor einmal im Stillstand im Winter 5% in einer Stunde.
Das entspricht dann etwa einem Heizlüfter mit 1,2kW - gefroren habe ich also nicht.;)

Und gerade im Winter fährt man ja auch nicht mit fast leerem Akku auf die AB.
 
Wo hier gerade von "Liegenbleiben" wegen "leer" geschrieben wird.
Mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn einem das mit einem E-Fahrzeug tatsächlich mal passiert.
Mit dem Benziner hat man ja evtl. noch einen Kanister im Kofferraum, oder man lässt sich von jemandem einen bringen.
Aber was macht man da mit einem E-Fahrzeug? (Ernst gemeinte Frage)

Und nochmal zum Thema ÖD Lademöglichkeit.
Erst mal bin ich der Meinung, dass eine Lademöglichkeit für E-Bikes (fahre selber im Sommer so zur Arbeit) das Unnötigste überhaupt ist! Zumindest, wenn man "normale" Strecken zur Arbeit hat (keine 50km+:)). von den Kosten sowieso absoluter Blödsinn, 1/2 kWh für 100km...
Eine KFZ-Lademöglichkeit für Mitarbeiter ist hier vollkommen unmöglich, da es hier nicht mal Parkplätze gibt! Die Meisten parken hier auf einem fussläufig ca. 10 Min. entfernten öffentlichen Parkplatz. Es gibt sogar Überlegungen diesen Parkplatz einer anderen Nutzung zuzuführen, dann wären die MA hier völlig aufgeschmissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Link des ADAC ( gepostet von @JAU Post: 2270

Der ADAC macht sich das doch etwas leicht; Klage gegen WEG um Versammlung zu erwirken, Klagen gegen WEG um Wallbox in TG durchzudrücken. So macht man sich keine Freunde mit Menschen mit denen man unter einerm Dach wohnt, bzw (weil nicht jeder Eigentümer tatsächlich auch im Hause wohnt) mit Menschen mit denen man gemeinsam eine Immobilie besitzt.

Darüberhinaus verfügt nicht immer jeder TG Stellplatz über eigenen Stromanschluss und falls doch geht dieser
über den Stromzähler der dazugehörigen Wohnung. Nicht selten reichen 20 mtr Kabel nicht aus, ggf auch der
Stromzähler nicht. Immer kommen Wand-, oder Deckendurchbrüche hinzu, sodass unter Umständen Kosten
entstehen, die das Vorhaben ins Absurde führen. Ich rede hier von 4 bis 5.000 Euro.

Die Mehrheit einer WEG oder schon im Vorfeld der Verwalter kann die Wallbox ablehnen,
sei es wegen der Garagenverordnung, Brandschutz (halte ich persönlich etwas an den Haaren herbeigezogen)
, der Nichtzustimmung baulicher Veränderungen oder ganz einfach weil der Hausanschluss zwar eine oder zwei
Wallboxen verkraftet, aber keinesfalls 6, 8 oder gar noch mehr, schon deshalb wenn die Wohnanlage etwas älter ist.


Aber was macht man da mit einem E-Fahrzeug?
Abschleppen lassen. / Geht dem e-Auto in einer Großstadt vor Erreichen der Ladestation der Saft aus und es reicht gerade noch den Wagen auf der Busspur abzuparken, wird das nicht angenehm. Ähnlich Autobahn /
 
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