wer ist Garantiegeber, was macht Garantie vs Gewährleistung

Ich hatte im Dezember ein ähnliches Problem. Auf der Fahrt zur Arbeit ging die Motorkontrolleuchte an, da das Auto normal lief entschied ich zum Vertragshändler zu fahren der in direkter Nachbarschaft zu meiner Arbeitsstelle liegt. Kurz vor eintreffen zog der Wagen aber plötzlich nicht mehr ich kam aber noch auf den Hof.
Die Werksatt las die Fehler aus und machte eine Probefahrt, während ich zur Arbeit ging. Nachmittags konnte ich den Wagen wieder haben und er fuhr ganz normal.
Am nächten Tag auf dem Weg zur Arbeit das gleiche Spiel... Wieder zur Werkstatt. Dort wurde diesmal ein Softwareupdate aufgespielt. Seitdem ist Ruhe und der Dokker brauch meiner Meinung auch weniger Sprit als vorher...
 
Der Garantiegeber ist nicht der Hersteller, sondern der Vertragshändler. Der Garantievertrag besteht also zwischen dem Autokäufer und dem Verkäufer (Außenverhältnis). Im Hinblick auf die Wartungsintervalle ergeben sich insofern folgende Fallkonstellationen:

1. Wartungsintervall eingehalten --> Anspruch auf Reparatur im Garantiefall (+).
2. Wartungsintervall nicht eingehalten:
a) Unentgeltliche Garantie (regelmäßig Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen
Korrossion
):
aa) ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer --> Anspruch (-).
bb) mit zusätzlicher vertraglicher Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer --> Anspruch (+).
b) Entgeltliche Garantie (Dacia Plus Garantie, im Einzelfall auch Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrossion - abhängig vom Erscheinungsbild der Rechnung):
aa) Nichteinhaltung des Wartungsintervalls für den Schaden ursächlich --> Anspruch (-).
bb) Nichteinhaltung des Wartungsintervalls für den Schaden nicht ursächlich --> Anspruch (+).

Im Innenverhältnis besteht ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Hersteller. Trifft der Verkäufer im Außenverhältnis vertragliche Vereinbarungen, so sind diese im Verhältnis Käufer/Verkäufer rechtswirksam - die ursprünglichen Garantiebedingungen ändern sich. Einer Zustimmung des Herstellers bedarf es hierzu nicht. Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass der Verkäufer die entsprechenden Kosten im Innenverhältnis nicht erstattet bekommt.
 
Soweit ich mich entsinne ist die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie usw. eine sogenannte Hersteller oder auch Werksgarantie. Händler geben grundsätzlich keine Garantien. Dafür aber Gewährleistung.
Auch Anschlussgarantien kommen nicht vom Händler sondern von einer externen Versicherungsgesellschaft.

Gerade nachgelesen , dass Dacia das als "Händlergarantie" formuliert, was aber schon in sich ein Widerspruch ist, da die Garantieleistung von JEDEM Dacia Vertragshändler erbracht werden kann, der NICHT der Händler des betreffenden Fahrzeugs ist..
Ich bleibe also bei meiner Aussage.
Dacia ist Garantiegeber, die Vertragswerkstatt ist nur die ausführende Kraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wir raten Ihnen an zu den Wartungen 3-4 Wochen vor dem eigentlichen Termin zu gehen. Damit verhindern Sie die Überschreitung der Deadline, wenn zum Beispiel Engpässe oder lange Wartezeiten beim Händler sind oder Sie persönlich nicht den Termin halten können.
Hmmmm, das wären dann bei mir - wenn viel Arbeit vorliegt - 3000 bis 4000km früher :think:
 
Hmmmm, das wären dann bei mir - wenn viel Arbeit vorliegt - 3000 bis 4000km früher :think:
Ich erinnere mich, dass bei den Mercedes 207 damals in der Spedition das Wartungsintervall nach Rücksprache mit dem Hersteller von 20000 auf 50000 km angehoben wurde, weil die Autos zwischen 4000 und 5000 km in der Woche fuhren.

Sprech' doch mal mit Deiner Werkstatt.

Obwohl ... andererseits ... Dacia hat wohl keinen Großkunden/Vielfahrer-Service, die werden eher nicht darauf eingehen.
 
Ich erinnere mich, dass bei den Mercedes 207 damals in der Spedition das Wartungsintervall nach Rücksprache mit dem Hersteller von 20000 auf 50000 km angehoben wurde, weil die Autos zwischen 4000 und 5000 km in der Woche fuhren.

Sprech' doch mal mit Deiner Werkstatt.

Obwohl ... andererseits ... Dacia hat wohl keinen Großkunden/Vielfahrer-Service, die werden eher nicht darauf eingehen.
Danke für den Tipp, das werd ich beim nächsten Besuch mal ansprechen :)
 
Gerade nachgelesen , dass Dacia das als "Händlergarantie" formuliert
Seite 1 der Allgemeinen Garantiebedingungen (als Bestandteil des Garantievertrages):
Allgemeine Garantiebedingungen.jpg
Gerade nachgelesen , dass Dacia das als "Händlergarantie" formuliert, was aber schon in sich ein Widerspruch ist, da die Garantieleistung von JEDEM Dacia Vertragshändler erbracht werden kann, der NICHT der Händler des betreffenden Fahrzeugs ist.
Wie die Garantieleistungen im Einzelfall ausgestaltet sind, unterliegt dem (nahezu) freien Willen des Garantiegebers. Rechtlich betrachtet besteht der Garantievertrag lediglich zwischen Verkäufer (bzw. ein anderer Vertragshändler) und Käufer. Der Hersteller sitzt im Hinblick auf die Garantie mit "im Boot des Vertragshändlers". Diese rechtliche Beziehung ist allerdings durch einen anderen Vertrag geregelt. Daher auch die Bezeichnung des Vertragshändlers.
 
Wenn der Vertragshändler also die Inspektionsintervalle großzügig auslegt und einem das nachweislich versichert, so darf man dem trauen. Schließlich interessiert es mich als Kunden nicht, wer letztendlich für die Kosten einer Garantieleistung aufkommt, Händler oder Hersteller. Das handeln die beiden im Nachgang untereinander aus und ich als Kunde bekomme davon nichts mit.

So ist es auch erklärlich, dass Händler unterschiedliche Auskünfte geben. Dem Stammkunden gewähren sie durchaus eine geringfügige Überziehung (insbesondere wenn dies zu ihrem eigenen Vorteil ist, um zum Beispiel den Inspektionstermin schieben zu können, damit sich eine bessere Werkstattauslastung ergibt), beim Einmalkunden sind sie im Zweifel rigoros.

Macht ja auch alles irgendwo Sinn.
 
Seite 1 der Allgemeinen Garantiebedingungen (als Bestandteil des Garantievertrages):
Anhang anzeigen 58255

Wie die Garantieleistungen im Einzelfall ausgestaltet sind, unterliegt dem (nahezu) freien Willen des Garantiegebers. Rechtlich betrachtet besteht der Garantievertrag lediglich zwischen Verkäufer (bzw. ein anderer Vertragshändler) und Käufer. Der Hersteller sitzt im Hinblick auf die Garantie mit "im Boot des Vertragshändlers". Diese rechtliche Beziehung ist allerdings durch einen anderen Vertrag geregelt. Daher auch die Bezeichnung des Vertragshändlers.
Gerade Du als "Spezialist in Rechtsdingen" solltest Wissen, das vor Gericht Verträge ganz anders interpretiert werden können.
Alleine, dass die Garantie den ANSCHEIN erweckt eben nicht vom Händler auszugehen, sondern im Hintergrund von Dacia, die ja auch die Weiterführung garantieren, kann im Falle des Falles entgegen der Formulierung ausgelegt werden.
Auch trägt der Händler ja nicht die Kosten einer Garantiereparatur, noch kann er alleine über diese entscheiden.
Schon alleine, dass der Händler Rückfragen muss zwingt diesen in eine reine Vermittlerrolle.
Ich bleibe also bei meiner Meinung so lange Niemand ein rechtsgültiges Urteil in diesem Zusammenhang vorlegen kann.
Im Übrigen wäre dies die erste "Neuteil" - Garantie (bezogen auf z.B. Unterhaltungselektronik), die nicht vom Hersteller ausgeht.

Ich weiß, ich bin stur aber eben noch nicht überzeugt.
 
Ich weiß, ich bin stur aber eben noch nicht überzeugt.
Das bekommen wir vielleicht noch hin ;-).

Gerade Du als "Spezialist in Rechtsdingen" solltest Wissen, das vor Gericht Verträge ganz anders interpretiert werden können.
Spielräume für Interpretationen kann es nur dort geben, wo Begriffe z. B. mehrdeutig oder zu unbestimmt sind. Der klare Wortlaut der Allgemeinen Garantiebestimmungen steht dem entgegen.

Alleine, dass die Garantie den ANSCHEIN erweckt eben nicht vom Händler auszugehen, sondern im Hintergrund von Dacia
Hier liegt möglicherweise das Verständnisproblem: Unter Dacia wird lediglich der Hersteller der Fahrzeuge verstanden. Das bloße Herstellen ist allerdings nicht ausreichend. Vielmehr sind Vertriebswege notwendig, um die Fahrzeuge z. B. auch zu übereignen oder zu warten. Der Hersteller ist ohne die Vertragshändler nicht existent. Die Vertragshändler hingegen sind auf die Herstellung der Fahrzeuge angewiesen. Der Hersteller und die Vertragshändler gehen eine Symbiose ein. Mehr noch, die Gene des Herstellers sind auch die Gene der Vertragshändler. Zu Dacia gehört nicht nur der Hersteller. Zu Dacia gehören auch die Vertragshändler. Dacia ist ein globales Geschäftskonzept.

Im Übrigen wäre dies die erste "Neuteil" - Garantie (bezogen auf z.B. Unterhaltungselektronik), die nicht vom Hersteller ausgeht.
Irgendwann ist immer das erste Mal :).
 
Ein anschauliches Beispiel um diese Symbiose darzustellen ist im Übrigen auch die Garantie: Ohne Vertragshändler ist der Hersteller nicht in der Lage, Garantieleistungen in Deutschland zu erbringen. Dies geht nur (indirekt) über die Partner.
 
Das bloße Herstellen ist allerdings nicht ausreichend. Vielmehr sind Vertriebswege notwendig, um die Fahrzeuge z. B. auch zu übereignen oder zu warten. Der Hersteller ist ohne die Vertragshändler nicht existent. Die Vertragshändler hingegen sind auf die Herstellung der Fahrzeuge angewiesen. Der Hersteller und die Vertragshändler gehen eine Symbiose ein. Mehr noch, die Gene des Herstellers sind auch die Gene der Vertragshändler. Zu Dacia gehört nicht nur der Hersteller. Zu Dacia gehören auch die Vertragshändler. Dacia ist ein globales Geschäftskonzept.

Gehen wir zurück zur Unterhaltungselektronik. Auch Samsung und Sony verkaufen selbst nicht an den Endkunden sondern nutzen ihre "Vertragshändler". Auch besitzen diese Hersteller keine eigenen Werkstätten sondern nutzen Vertragspartner.
Und schließlich steht auf dem Umkarton des HERSTELLERS z.B. 5 Jahre Garantie.
Das analog zu den Garantieunterlagen, die eben von DACIA stammen und nicht vom Händler lässt die Rechtslage ganz klar aussehen.
Dacia ist de facto der Garantiegeber und nicht der Händler. Der Händler hat zu keiner Zeit Einfluss auf die Bedingungen der Garantie.
Garantiegeber zu sein bedeutet das Bestimmungsrecht zu haben. Dies ist hier im Fall des Händlers eben nicht so.
Du kannst es Drehen und Wenden, wie Du willst. Auch wenn in den Unterlagen der Händler als Garantiegeber angegeben wird, die Fakten sprechen dagegen.
Ich gehe davon aus, dass dies in einem Rechtsstreit auch bestätigt würde.

Ein weiterer Punkt ist die Behebung von Garantiereparaturen EUROPAWEIT durch einen anderen Händler. Wird in so einem Fall der ursprüngliche Händler gefragt, ob die Reparatur auch in z.B. Frankreich durchgeführt werden darf? Zahlt dieser dann die Reparatur?
Die Antwort dürfte klar sein.
Auch hier geht der Vorgang ausschließlich über und mit Zustimmung von Dacia.
Wieder ist de facto Dacia der Garantiegeber.

Der Händler erfüllt in keinem Fall die Voraussetzungen um als Garantiegeber zu funktionieren. Er hat IMMER nur eine Vermittlerrolle.

Oder ist ein Versicherungsvertreter bzw. eine Versicherungsagentur neuerdings der Garantiegeber?
 
[Zitat] “Hab meinen Dokker jetzt 1 Jahr / 43000km und bin bisher (bis auf ein paar Kleinigkeiten) absolut zufrieden.
Bei der letzten Wartung lag ich 500km drüber weil das Autohaus vorher keinen Termin frei hatte (ich hatte mit 2 Wochen Vorlauf gerechnet, es wurden dann 3 Wochen).
Autohaus hat das nicht als Problem gesehen, ich auch nicht (was soll bei > 43000km Laufleistung pro Jahr in 500km schon passieren ??)“

Es gibt aber Forenmitglieder die daraus ein Problem machen möchten. Was nun?
 
Es gibt aber Forenmitglieder die daraus ein Problem machen möchten.
Ich lese nur einen Meinungsaustausch, zugegeben teilweise etwas heftig, um möglichst Probleme mit der Garantieleistung zu vermeiden.
Aus der Diskussion kann jeder seine persönlichen Schlüsse ziehen, aber ein Problem macht im Fall des Falles Dacia/ der Händler und nicht ein Teil der Teilnehmer an der Diskussion.
 
Ein anschauliches Beispiel um diese Symbiose darzustellen ist im Übrigen auch die Garantie: Ohne Vertragshändler ist der Hersteller nicht in der Lage, Garantieleistungen in Deutschland zu erbringen. Dies geht nur (indirekt) über die Partner.
Nein, denn Dacia könnte Garantiereparaturen auch über freie Werkstätten Abwickeln
[Zitat] “Hab meinen Dokker jetzt 1 Jahr / 43000km und bin bisher (bis auf ein paar Kleinigkeiten) absolut zufrieden.
Bei der letzten Wartung lag ich 500km drüber weil das Autohaus vorher keinen Termin frei hatte (ich hatte mit 2 Wochen Vorlauf gerechnet, es wurden dann 3 Wochen).
Autohaus hat das nicht als Problem gesehen, ich auch nicht (was soll bei > 43000km Laufleistung pro Jahr in 500km schon passieren ??)“

Das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Die Frage dabei ist, ob der Händler eine solche Aussage treffen kann.
Da gehen die Meinungen auseinander.
Hat man diese Aussage schriftlich muss der Händler in jedem Fall dafür gerade stehen aber eben nur dieser Händler.
 
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