Lodgy Rücklicht - Material ?

dodgy

Mitglied Silber
Fahrzeug
Jogger 110er Benzin
Baujahr
2024
Hallo zus@mmen,
weiß jemand, aus welchem Plaste Material die äußere Rücklicht Fläche beim Lodgy besteht ?
Eventuell steht ein Material-Kürzel irgendwo eingegossen drauf wegen Recycling,
aber ich habe gerade kein ausgebautes Rücklicht zur Hand.
Ich überlege, die großen seitlichen Flächen, wo eh kein Licht rauskommt, in Wagenfarbe lackieren zu lassen,
hat das eigentlich schonmal jemand gemacht ? Diese "roten Pfeile" finde ich optisch optimierungsbedürftig.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Ich habe hier mal ein meisterhaftes "Deep Fake" erstellt, wie ich mir das vorstelle.

Hat das echt noch keiner gemacht ? Ich finde es gut, auf jeden Fall besser als der rote Pfeil.

In dem Teil, der da gefärbt wurde, findet kein Lichtaustritt statt,
sollte auch bei der Rennleitung kein Mecker geben, oder ?
SeitenAnsicht_1.JPGRücklicht_Farbe.JPG
 
weiß jemand, aus welchem Plaste Material die äußere Rücklicht Fläche beim Lodgy besteht ?
Einfach sauber abkleben, fein anschleifen, Kunststoffgrundierung drauf und dann Farbe + Klarlack, nicht lange mit Kunststoffanalysen aufhalten.

LG Rob
 
Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen ohne Zulassung sind nicht erlaubt. Das ist unabhängig davon, ob da nun Licht herauskommt oder nicht. Die Rückleuchten haben ihre Zulassung so erhalten wie sie sind. Die Überlackierung müsste also bei einer Prüfstelle abgenommen und eingetragen werden und das wird keiner machen.
 
ist richtig, er könnte bei unbedingtem Drang als Outlaw unterwegs zu sein eine farblich passende Folie aufkleben die bei Problemen abgezogen werden kann. (beim Folierer nachfragen)

LG Rob
 
Oder es einfach lassen, weil Seiten Reflektoren schon nicht unvernünftig sind..
 
Ich weiß nicht ob die Seite tatsächlich als 'Reflektor' ausgebildet ist, rote Reflektoren sind nur hinten vorgesehen (kenne aber als Ösi die STVZO dazu nicht genau genug)

LG Rob
 
Für Fahrzeuge der Klasse M1 sind Seitenreflektoren grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn es jemand ganz genau wissen will, dann kann ich auch die ECE 48R oder StVZo zitieren.
 
Unabhängig davon, ob du jetzt viel Fläche vom Rücklicht lackierst/folierst oder wenig. Bei dem Bauteil handelt es sich um einen genehmigten Typ und letztlich wird das Signalbild und die Erkennbarkeit durch die technische Veränderung negativ beeinträchtigt. Ob du es vorsätzlich oder fahrlässig machst, spielt keine Rolle. Die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug erlischt hinsichtlich der Verkehrssicherheit und das kann ein Bußgeld von 90,- € bzw. 180,- € (bei Vorsatz) + 1 Pkt. zur Folge haben. Das mag jetzt nicht nach viel klingen aber der Rattenschwanz ist ziemlich lange. Man muss sein Fahrzeug wieder in Ordnung bringen. Wenn man lackiert hat, kann es sein, dass du ein neues Rücklicht brauchst, da der Lack nicht ohne Beschädigungen zu entfernen ist. Dann musst du beim TÜV/Dekra o.ä. eine §21 StVZO-Abnahme durchführen lassen. Dann erst erteilt die Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis. Der "Rattenschwanz" kann also sehr lange sein. Obendrein wird natürlich deine Weiterfahrt untersagt und du kannst weiterlaufen.

Jedem das Seine aber ich rate dringend von solchen Veränderungen ab. Zumal dich bei einem Verkehrsunfall die Versicherung in Regress nehmen kann.
 
Unzulässige Veränderung von Beleuchtungseinrichtungen kostet 20€. Wer dir was anderes erzählen will, wird mit dem Vorhaben spätestens vor Gericht krachend scheitern. Das reicht noch lange nicht aus, dass die BE erlischt.
Wenn man es ohne Werkzeug entfernen kann, dann kann man auch argumentieren, dass es sich dabei um Ladung handelt. Wird schwierig, aber ginge.
 
Vielleicht war das einmal vor zig Jahren die Rechtsmeinung. Die Aussage bezeichne ich mittlerweile als Google-/Wikipediawissen. Veränderungen jeder Art an einem genehmigten Typ führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der 20,- Euro Verstoß wäre zum Beispiel, wenn ich eine falsche Glühbirne einsetze oder dergleichen.
Es gibt einen Grundtatbestand und dann noch die jeweilige Qualifizierung bzgl. Verkehrssicherheit bzw. Umweltbeeinträchtigung (=Lärm). Jedes Gericht urteilt in diese Richtung und es wird noch nicht einmal ein Gutachter benötigt. Beispiel: Folie auf den Rücklichtern -> Betriebserlaubnis erlischt bzgl. der Verkehrssicherheit, da Lichtein/-austritt oder die Leistung vom Reflektor verschlechtert wird. Ob nun 50 % schlechter oder nur 1 % ist egal, da es Fakt ist, dass es schlechter wird.
 
was ist mit Schmutz auf den Leuchten?
Das verschlechtert ebenfalls die Leuchtwirkung oder was ist mit einem schleichend gealterten Leuchtmittel?

Ist nun noch erkennbar, was der Fahrzeugführer mit der Leuchte kommunizieren wollte oder nicht?

Bei LED Rückleuchten darf bis 1/3 der Leuchte ausfallen und bis 2/3 Ausfall bei Mehrfach Leuchten wie LED darf man noch bis zu vier Wochen weiterfahren.
Gibt es eine renundante Leuchte, darf man auch dann noch weiterfahren bis zur Reparatur.
Sind alle Rückleuchten ausgefallen, darf man noch unter erhöhter Vorsicht bis zur nächsten Werkstatt weiterfahren.
Diese Einstufung findet man so schwarz auf weiß geschrieben und mit der Folie hat man auf Grundlage der Regularien einen sehr schweren Standpunkt da das Erlöschen der BE zu rechtfertigen.
 
Material? - War die Überschrift.
Beim Scheinwerfer ist es Polycarbonate, Kürzel PC. (auch bekannt unter Lexan oder Macrolon)
Gut möglich das auch die Rückleuchten daraus sind.
Klebbar mit Spezialkleber oder... Dichlormethan löst das Material an und 'verschweißt' es so zu sagen.
Ansonsten ist es gegen viele 'normale' Lösungsmittel resistent.... (Benzin/Alkohol/Verdünnung - keine Chance ;-)
.
 
Wir reden hier von einer technischen Veränderung und nicht von Verschleiß.
Und nein. Da hat man überhaupt keinen schweren Standpunkt.
Wie ich anfangs sagte. Jeder kann machen was er will, muss aber mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Ich hoffe der Autor hört sich lieber fachmännische Auskunft als sich auf Meinungen zu verlassen
 
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