Lodgy mit 17 Zoll Felgen

Bayervan

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Lodgy, 1.6 16V SCe 100 LPG
(Hoffentlich ist hier das richtige Forum. Mein Begrüßungsthread ist jedenfalls schon geschlossen. Sonst einfach verschieben.)

Mein Lodgy hat jetzt endlich Räder mit 17 Zoll Felgen bekommen. Die Felgen sind Borbet BL4 in black red glossy
Borbet | black red glossy (http://www.borbet.de/de/black-red-glossy/c-SPORTS_BL4/a-P000070)
Als Reifen habe ich die Sport Maxx RT 2 von Dunlop
Sport Maxx RT 2 (https://www.dunlop.eu/de_at/consumer/tires/sport_maxx_rt_2.SPTMAXXRT2.html)
in 205/45R 17 drauf.

Sensoren für das aktive RDKS waren auch erforderlich. Allerdings habe ich den entsprechenden Aufkleber auf meinem Lodgy nicht gefunden.*
* Hier des Rätsels Lösung: habe nur einen Aufkleber, also aktives RDKS.
1 Aufkleber : Sensoren
2 Aufkleber : keine Sensoren

Bergab kann ich damit nun ausgekuppelt 300 fahren :doh:
Ernsthaft: Das Handling fühlt sich nun tatsächlich bei schnelleren Kurvenfahrten oder Seitenwind besser an. Der Lodgy liegt auch etwas strammer auf der Straße. Ein Rennauto wird aber trotzdem nicht draus.

ABE habe ich erhalten. Jetzt möchte ich das Ganze noch in die Zulassungsbescheinigung Teil I (den Fahrzeugschein) eintragen lassen, auch wenn mein Autohaus meint, dass dies selbst für Reisen nach Italien nicht nötig sei.


Hier kommen noch Fotos:
 

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ABE habe ich erhalten. Jetzt möchte ich das Ganze noch in die Zulassungsbescheinigung Teil I (den Fahrzeugschein) eintragen lassen, auch wenn mein Autohaus meint, dass dies selbst für Reisen nach Italien nicht nötig sei.

Eintragungspflicht ist schon seit über 10 Jahren nicht mehr nötig.

Wenn eine ABE dabei war, die ABE kopieren und die Kopie im Fahrzeug mitführen (Handschuhfach).

Ist es ein Teilegutachten, dann muß man mit der montierten Rad-/Reifenkombination zum TÜV, der dann die ordnungsgemäße Montage auf einem Prüfprotokoll bestätigt.
Dieses Prüfprotokoll kann ebenfalls mitgeführt werden und ersetzt damit die Eintragung.

Das gute an dieser jetzigen Regelung ist, daß sie eine Menge Geld erspart.
Denn die Eintragung erfolgt zunächst in den Brief und anschließend wird ein vollkommen neuer KFZ-Schein ausgedruckt der den alten ersetzt.
Und diesen Verwaltungsaufwand läßt sich die örtliche Zulassung etwas mit dem 3-fachen dessen honorieren, was eine TÜV-Abnahme anhand eines Gutachtens kostet.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Aha! Danke Dir für den Tipp. Dann brauche ich tatsächlich keine Eintragung. Die Montage wurde zwar geprüft, aber ein Protokoll oder Teilegutachten habe ich nicht bekommen, sondern nur die ABE.

Die Idee mit der Eintragung war, dass ein italienischer Polizist die Zulassungsbescheinigung möglicherweise glaubwürdiger findet als die ausgedruckte ABE.

Ich werde mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, was sie für den Spass wollen.

Grüße
Bayervan
 
Keine Sorge, ich alter Spinner habe bei meinem Bus Frontspoiler, Dachspoiler, eigens auf den Lochkreis gebohrte Alufelgen und eine angeschlossene Sidepipe mit 170cm ......... alles mit Gutachten, alles vom Tüv mit Vorführprotokoll genehmigt und keine einzige von diesen Änderungen eintragen lassen.

Die Kopien der Abnahme vom TÜV habe ich halt im Handschuhfach liegen und das hat bisher bei allen Verkehrskontrollen gereicht, auch im Ausland.

Man kann es eigentlich einfach so formulieren:
Mitführpflicht der ABE oder TÜV-Abnahmen, ersetzt die frühere Eintragungspflicht in die Papiere.
 
Nicht immer. Auch das ist in Deutschland ganz klar geregelt:

Bei Änderungsabnahmen ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, wenn Sie die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen.

Quelle: TÜV Nord
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Danke Helmut und auch cingsgard.

Langsam frage ich mich echt, wozu ich einen Haufen Geld für eine Renault-Fachwerkstatt zahle, wenn's dann vorne und hinten nicht stimmt. Mit Gutachten und TÜV hatte ich mir auch so gedacht bzw. gelesen, nur wurde mir dann erklärt, dass ich damit falsch liegen würde und nur die vermeintliche ABE mitführen muss, die nun doch "nur" ein Gutachten ist.

Beim RDKS hiess es auch erst, dass mein Lodgy kein aktives RDKS hat. Auf der Autobahn ging dann die allgemeine Kontrollleuchte und die RDKS-Leuchte an. Also nochmal zurück. Dort wurde mir dann erklärt, dass man sich getäuscht hatte mit dem RDKS und nun original Sensoren verbaut, nachdem einerseits im Reifen/Metallventil vorhandenen Sensoren nicht mit dem Lodgy funzen, aber andererseits mein Lodgy eben doch aktives RDKS hat und Reifendrucksensoren braucht. Also mussten die Reifen nochmal komplett runter von der Felge.

Einen ganzen Arbeitstag habe ich damit nun schon vertan.

Jetzt werde ich mal das Autohaus kontaktieren. :bang:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Muss ich morgen, wenn es hell ist, nachschauen.

Ich bin kein Autofreak und habe mir u.a. gerade deshalb einen neuen Lodgy gekauft und jetzt die Räder beim Autohaus machen lassen; und jetzt bin ich für eure Tipps echt super dankbar!

Woran erkenne ich Gummi- oder Metallventile? Ist das einfach äußerlich zu erkennen? Also außen Gummi und biegbar = Gummiventil; außen metall-glänzend und starr in der Felge = Metallventil?

Sollte es ein Gummiventil sein, müssen die Reifen nochmal runter von der Felge. Wie oft kann man das denn machen? Das wäre dann 3mal auf die Felge und 2mal runter. Klingt nicht gerade gut für einen Reifen.

Tausend Dank!
 
außen metall-glänzend und starr in der Felge = Metallventil?

Ganz genau so und mit einer aufgesetzten Mutter von außen, wie es in der linken oberen Ecke des Bildes zu erkennen ist.

Ein normales Gummiventil hat einen schwarzen Gummischaft, wird von innen nach außen eingezogen und klemmt dann.
Ein sicheres Metallventil ist dagegen verschraubt.
Das Bild entstand, als ich eine Auspuffhalterung am MCV meiner Frau repariert habe.

bild328-jpg.23925
 
Das ist keine ABE sondern ein Gutachten.

Im Gegensatz zu einer ABE, mußt Du nachdem Du die neuen Räder montiert hast zum TÜV, das Gutachten vorlegen und dann prüft der Mitarbeiter ob alles in Ordnung ist.
Und anschließend bekommst Du das bewußte Abnahmeprotokoll, das in Kopie im Fahrzeug mitgeführt wird.

Mein Fallbeispiel.

Ich habe auf dem C4 aus dem Zubehör 7x17er Alus mit 215/45er Reifen. Die Felge hat zusammen mit der Reifenkombination eine ABE ohne gesonderte Auflagen (siehe Bild, die A93 stehen für die Verwendung mit Schneeketten, der Rest die typischen Hinweise für die Montage).

Die Serienbereifung des C4 ist 205/55 auf 7x16er Alus, bis runter zu 185er Reifen ist ebenfalls einiges als mögliche Bereifung in den Papieren eingetragen.

Mit den Zubehörfelgen bin ich 2x durch die HU gekommen, ohne dass der Prüfer etwas einzuwenden gehabt hätte.
Bei der letzten HU wurde ich gefragt, warum ich denn die Rad/Reifenkombination nicht habe eintragen lassen. Ich berief mich auf die ABE und der Prüfer sagte mir, dass die ABE keine "Gültigkeit" hat, wenn ich eine andere Reifengröße fahre als in den Papieren angegeben ist. Dort standen eben nur die oben genannten.

Der "nette" Prüfer hat mich unter dem Vorwand, dass er ein nicht geprüftes Fahrzeug nicht vom Hof lasse, zur Abnahme "gezwungen".
Hinzu kam ein ein Mangel aufgrund eines angeblich ausgeschlagenen Traggelenkes, mit dem ich komischerweise schon seit weiteren 10.000 Km ohne Probleme herumfahre.
Auch bei der kürzlichen Inspektion bei Citroen hat der Meister nur geschmunzelt als ich ihm sagte, dass bei der HU die Traggelenke bemängelt wurden.
Habe die dann noch selber überprüft und konnte nichts feststellen.

Kurzum... ich habe damals nach heftiger Diskussion die Eintragung bezahlt, habe meine Schlüsse daraus gezogen und bin zum letzten Mal bei diesem Prüfstützpunkt gewesen.
 

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  • #12
Chris, das ist genau so wie ich es auch zuerst verstanden hatte und was mir auch der ADAC gesagt hatte. Nur der Automechaniker hat es mir dann anders erklärt und ich habe ihm zunächst geglaubt. Eigentlich ist es doch ganz einfach bei A02: stehen die Reifen (also die Größe) nicht schon in der Zulassungsbescheinigung, muss man diese ein Abnahmeprotoll beim Tüv machen.

Hubert, die Räder schauen auch sehr schick aus und meine ursprünglichen Ventile haben ähnlich wie bei Dir ausgesehen.

Jetzt schaut es folgendermaßen aus. Also ein Gummiventil, oder?
 

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  • #14
Danke Helmut und auch wf für den Hinweis und die Einschätzung.

Jetzt ist also auch noch das Ventil falsch. Das ist ein dicker Hund!

Wird Zeit, dass sich das Autohaus meldet. So kann es nicht lange bleiben.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
Mittlerweile hat sich das Autohaus gemeldet und entschuldigt. Jetzt sollen die Reifen nochmal runter und Metallschraubventile eingebaut werden und anschließend der TÜV die Montage am Lodgy prüfen. Mein Vertrauen in das Autohaus ist jedenfalls stark erschüttert. Für den ganzen Wahnsinn wäre eigentlich mehr als eine Entschuldigung angebracht.

Per Telefon hat mir der Automechaniker gesagt, dass ich vorläufig mit dem Gummiventil fahren konnte. Meiner Bitte dies per Email zu bestätigen, sind sie aber bislang nicht nachgekommen.

Was ist eure Meinung: Kann ich mit den Gummiventilen fahren? Stadt? Autobahn?? (Also keine Sorge, nur Einschätzung, nicht verbindlich.)
Ich überlege mir, zur nächsten Werkstatt zu fahren und dort die alten Räder drauf machen lassen. Zahlen sollte meiner Meinung diesen Spaß das Autohaus. Vielleicht wäre sollte ich auch mal meine Rechtsschutzversicherung anrufen.

Nachtrag: Ich will mich eigentlich nicht mit dem Autohaus streiten, aber ich brauche das Auto und möchte ungern damit fahren, wenn es nicht sicher ist und mir das Autohaus dies bestätigt hat. Ich sehe mich mit meiner Familie schon am Baum oder im Straßengraben liegen.
 
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