Lichter einstellen

Im Gegensatz zum Fernlicht, dessen Ausleuchtung so weit wie möglich geht, endet die ausgeleuchtete Fläche beim Abblendlicht eher vor dem Fahrzeug, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Vorschriftsmäßig muss die durch Kraftfahrzeuge ausgeleuchtete Fläche im 100-fachen Abstand der Anbauhöhe der Scheinwerfer vor dem Fahrzeug enden – der Lichtkegel muss ein einprozentiges Gefälle aufweisen. Bei einer Anbauhöhe von 65 cm reicht das Licht also 65 m weit.
Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt.
Da sich die Neigung der Fahrzeuge mit der Beladung verändert, muss eine Leuchtweitenregulierung vorhanden sein. Diese kann manuell im Fahrzeug erfolgen. Bei besonders hellen Scheinwerfern, speziell mit Xenonlicht, ist eine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.(Quelle Wikipedia)
 
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