Leuchtenausstattung

Ich war beim TÜV, die Lampen sind immer noch dran, er meinte ganz schön hell aber da sie als Rückfahrscheinwerfer dienen ist das OK

Und beim Tüv wieder abgebaut?
Bis jetzt noch nie

Du darfst nach hinten zwei Rückfahrscheinwerfer haben
 
Zuletzt bearbeitet:
er meinte ganz schön hell aber da sie als Rückfahrscheinwerfer dienen ist das ÖK

Solange sie richtig geschaltet sind wird sich auch keiner daran aufhängen.

Ähnlich wie bei nachträglich montierten Positionsleuchten auf Fahrzeugdach und Seiten.
Solange sie über Standlicht geschaltet sind, Farben und Anstände einhalten, geht das in Ordnung.
 
das sagt der tüv zur position:
Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchtenunterkante) und höchstens 120 cm (Oberkante) über der Fahrbahn.
 
Der TÜV sagt nix, Leuchtenunterkante eben gemessen 27cm.
 
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