Gererell wird das Leasingfahrzeug einige Tage vor dem Abgabetermin begutachtet ob außergewöhnliche Schäden und/oder Gebrauchsspuren vorhanden sind. Wir alle außer dem Leasingnehmer kennen den Leasingvertrag nicht.
Das Fahrzeug muss zu einem vertraglichen Termin .......also dem 01.06. abgegeben werden. Und im Juni ist der TÜV fällig. Also lasse den TÜV im Mai machen und gut ist. Wir haben es gemacht und in der Bewertung stand, das der TÜV erst in 2 Jahren fällig ist.
Wird der fällige TÜV nicht gemacht, gibt es von der Leasingbank eine Rückforderung. Bei der TÜV-Abnahme können auch Mängel festgestellt werden. Auch die Kosten der Beseitigung der Mängel, stellt die Beseitigung die Leasingbank in Rechnung.
Wir haben unser Leasingfahrzeug vor der Rückgabe TÜVen lassen. Spart Ärger.