Lackfehler - Autohaus bietet Preisminderung an.

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insgesamt sind es 5 Stellen, die ich ausfindig machen konnte. naja ich werde morgen mal mit dem Autohaus sprechen
 
Bei einem "Billig-Auto" muß man mit sowas leben habe ich mir sagen lassen.
Versuche die Entschädigung noch etwas Hochzuhandeln, und mach einen schönen Urlaub daraus.
Oder Kauf Dir davon 30-40 Kästen Bier und Sauf Dir das schön.
 
Meines Wissens gibt es bei Lackeinschlüssen auch zulässige Toleranzgrenzen.
(Richtlinien für die Anzahl von Staubpickeln im Flächenverhältnis zu einer ausgemessenen Lackfläche). Frühere, gute Acryl- oder Kunstharzlacke sind im Zuge des Umweltschutzes verteufelt worden und nun werden wasserlösliche Lacke verwendet.
Die Zeiten in denen ein Lack noch richtig gestunken hat sind vorbei. (Was nicht stinkt das taugt nichts).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

insgesamt sind es 5 Stellen, die ich ausfindig machen konnte. naja ich werde morgen mal mit dem Autohaus sprechen

Das sind pro Stelle 120 Euro.
 
Was sagt den eine Lackierwerkstatt dazu ?
Arbeitszeit
Wie lange der Lack so bleibt bis Schäden evt hervor treten
und was es kostet nach zu bessern
Damit hast du nochmals was in der Hand zum verhandeln im Autohaus
Man selber kann erst entscheiden ob man damit Leben kann und das gebotene Geld einsteckt wenn man jeden Tag darauf schaut und es einen nicht ärgert bei einem Nagel Neuen Auto.
 
Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
Das reist die 600€ Preisnachlass auch nicht raus,wenn ich über ein paar Jahre mit dieser Macke im sichtbaren Bereich unterwegens sein muss.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
Das reist die 600€ Preisnachlass auch nicht raus,wenn ich über ein paar Jahre mit dieser Macke im sichtbaren Bereich unterwegens sein muss.;)

Das stimmt so nicht dass die Annahme generell verweigert werden kann.

Hier die Interpretation des Urteils:

BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15: Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers eines Kraftfahrzeugs bei einem geringfügigen Mangel (Lackschaden)

26.10.2016
Erstellt von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler


Nach einem Urteil des - für das Kaufrecht zuständigen - VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.10.2016 muss der Käufer eines Fahrzeugs auch bei geringfügigen (behebbaren) Mängeln (hier: Lackschaden) grundsätzlich weder den Kaufpreis bezahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor die Verkäuferin den Mangel beseitigt hat.

https://www.mayer-kuegler.de/single...gs-bei-einem-geringfügigen-Mangel-Lackschaden
 
Bei einem "Billig-Auto" muß man mit sowas leben habe ich mir sagen lassen.
Versuche die Entschädigung noch etwas Hochzuhandeln, und mach einen schönen Urlaub daraus.
Oder Kauf Dir davon 30-40 Kästen Bier und Sauf Dir das schön.
Auch bei einem "Billigauto" muss man damit nicht leben. Es gibt bestimmt Toleranzen, die zu akzeptieren sind, aber wenn Lackfehler in großer Zahl vorhanden sind, dann muss das der Besitzer nicht einfach hinnehmen, nur weil das Auto preiswert war. Du hast als Kunde das Recht auf mängelfreie Ware. War sie das zum Zeitpunkt der Übernahme nicht, dann muss der Händler nacherfüllen. Wenn sich der Besitzer mit einer Preisminderung zufrieden gibt, dann ist das seine Entscheidung. Es kommt immer darauf an, was man selbst bereit ist zu akzeptieren. Sind es z.B. Stellen an der Innenseite der Motorhaube, so würde mich das auch nicht stören. Sind es aber Stellen im Sichtbereich, dann würde ich zumindest immer wieder hinsehen und mich würde es stören.

@Doldini hat da absolut recht:
Alles auf den "günstigen" Neupreis abzuwälzen ist ja wirklich das letzte.
Hier haben zwei Kontrollen versagt. Zum einen die Qualitätskontrolle im Werk und die Abnahmekontrolle beim Händler.

Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde, gibt es eine besondere Häufung von Qualitätsmängeln je nach Werk?
 
insgesamt sind es 5 Stellen, die ich ausfindig machen konnte. naja ich werde morgen mal mit dem Autohaus sprechen

Wenn Du 5 Stellen findest, findet ein Profi vermutlich 10. Ich würde den Vorschlag von Paulchen Panther aufgreifen und vorab einen Lackierer befragen.
Selbst bei nur 5 Stellen wären das 120 Euro je Stück. Dafür mußt Du das nachbessern lassen - oder Dir im Zweifel später beim Verkauf einen Nachlaß gefallen lassen.
Mit Pech beides - wenn nämlich die Nachbesserung nicht 100% ist und jemand später genau hinschaut.

Frag einen Spezialisten für Kfz-Lackierungen (Google - früher auch "Gelbe Seiten"), der soll unverbindlich einmal drüber schauen. Wenn der Dir das für 300 Euro fertigmachen kann, wäre das eine Überlegung. Ansonsten soll sich das Autohaus darum kümmern und Du kannst bei denen, wenn die Arbeit nicht 100% gefällt, immer noch einen Nachlaß raushandeln.
 
Fangen wir nun wieder mit den Unterstellungen an, dass Unternehmer sich nicht an die Fiskalgesetze halten?
Fiskalgesetze? Wat denn? Nein-Nein! Denk nicht so weit!
Es geht darum, dass es nach ein paar Jahren niemand mehr genau weiss, warum und wieso nachlackiert wurde.
Bei einem Weiterverkauf kommt es schon darauf an, ob das Fahrzeug einen Bumser gehabt hat oder nicht.
Es geht nur darum.
Da kann man als "Verkäufer" noch lange Schwören, dass das Fahrzeug kein Unfallwagen ist...
Wird man da ohne Beweise geglaubt?
Wenn alle Garantien ausgelaufen sind, wird Dacia diese Daten auch löschen falls sie es überhaupt speichern tun. Für die ist man ab dann uninteressant.
Dann, steht man mit heruntergelassenen Hosen da. ;)
 
Ginger habe dein Beitrag erst jetzt gelesen. Andere User kennen mein folgenden Kommentar sicher schon.
Danke für die Fotos.
Deine Lackfehler gleichen 1:1 dem Duster meines verstorbenen Bruders.
2014 Erbschaftstausch zwecks PKW Wert. Meine Schwester übernahm den Duster, fuhr zu ihrem langjährigen Reno Dacia Händler zur vollen Durchsicht.
Ok nun weicht das ganze etwas von deinem Vorfall ab. Unser Bruder hatte keine Inspektionen machen lassen, also keinerlei Stempel im Scheckheft. Alle 4 Einstiege hatten diese Lackblasen und Lackeinschlüsse. Diese zogen sich bis zur B Säule zum Schlosszapfen hoch. Bei dir ist es nun ein Neuwagen, bei uns war es der Duster Bj 2011, und Lacksichtung war Januar oder Feb. 2015. Diese Lackfehler hatten schon Micro Rostansätze. Händler hielt Rücksprache mit Reno / Dacia und aus Kulanz wurden die kompletten Kosten übernommen. Einstiege und B Säule bis auf die Grundierung abgeschliffen, neue Grundierung und weitere orig. Lackschichten aufgesprüht.

Nur meine Meinung. 600.-€ sind ok, aber ich würde das Autohaus dazu verpflichten den Duster zu lackieren.
600.-€ einzustreichen um dein Auto wo anders lackieren zu lassen, da wäre mir das Risiko zu groß, wenn es mal Lackprobleme bei Rost usw geben sollte. So wäre der Händler und Renault in der Pflicht und kein fremder Lackierer.
 
Ein Unternehmer hat diese Rechnung 10 Jahre aufzubewahren, das gibt unser Fiskalgesetz vor. Und wie auch alle anderen Hersteller, hält sich Dacia ganz sicher an diese Vorgaben.
Dazu werden diese Reparaturen in der eigenen Datenbank gespeichert.
Laut Gesetz "stimmt es" schon. Man muss aber nicht das Gefühl haben, wenn es ihm oder Dacia selber nichts bringt, er/sie für dich Springen tun.. Da kann es zum Teil laange gehen bis man wenn man Glück hat, die Unterlagen überhaupt sieht oder geschweige bekommt. Diese Unterlagen gehören nicht dem Kunden.
Sie sind nur für Steuerzwecke da.
 
Diese Unterlagen gehören nicht dem Kunden.
Sie sind nur für Steuerzwecke da.
Der Kunde (wenn er schlau ist) kann sich aber den Lackfehler schriftlich bestätigen lassen, ebenso den Grund der Nachlackierung.
Zu den eigenen Fzg. Pap. gelegt, ist das dann auch ein Vorteil bei einem Wiederverkauf. Oder verstehe ich eure Disk, nicht?
 
Der Kunde (wenn er schlau ist) kann sich aber den Lackfehler schriftlich bestätigen lassen, ebenso den Grund der Nachlackierung.
Zu den eigenen Fzg. Pap. gelegt, ist das dann auch ein Vorteil bei einem Wiederverkauf. Oder verstehe ich eure Disk, nicht?
Siehe darum Beitrag 10.
Disk? Was ist das?
Es geht darum, das @wf der Meinung ist das wenn man SPRING ruft, alle sofort zu Springen haben.
Theoretisch hat @wf teilweise schon Recht, aber im wirklichen Leben bekommt man in diesem Fall den Mittelfinger gezeigt über, falls man nach Jahren die Nase in so Unterlagen stecken will.
Geschweige denn, wenn man sie für einem Kunden der sein Auto ev. privat verticken will, heraussuchen muss.
Wenn man da nicht bei der Steuerbehörde arbeiten tut, hat man in diesem (theoretischen) Fall, 0 Chancen.
 
Theoretisch hat @wf teilweise schon Recht, aber im wirklichen Leben bekommt man in diesem Fall den Mittelfinger gezeigt über, falls man nach Jahren die Nase in so Unterlagen stecken will.
Das mag schon sein. Aber wer so dumm ist, Reperatur oder Nachbesserungsunterlagen usw sich am Tag der Abholung nicht aushändigen zu lassen, der ist selber schuld.
Und mit Disk (sorry dumme Angewohnheit) meine ich Diskussion.
Dazu hat jeder Auftraggeber einen Durchschlag des Auftrages zu bekommen, das ist nämlich sein Recht.
Sehe ich nicht anders, denn so habe ich es ja auch Gestern kommentiert.
 
Das mag schon sein. Aber wer so dumm ist, Reperatur oder Nachbesserungsunterlagen usw sich am Tag der Abholung nicht aushändigen zu lassen, der ist selber schuld.
Darum siehe Beitrag 10.
Teilweise lese ich hier im Forum Beiträge, die mir zu denken geben ob die Menschheit wirklich am Ver:censored:den ist. Vielleicht ist es ja nicht mit Absicht..
ZB: "Soll ich dies oder das..?" oder "Was für eine Farbe..?"
Da denke ich mir.. Hey! Sind wir noch 11 oder 13 Jahre alt?
..Hab mir nur mal ein paar Gedanken darüber gemacht, weil sich so Fragen in letzter Zeit immer mehr häufen tun..
Darum habe ich ja extra geschrieben, dass man es sich schwarz auf weiss geben lassen soll, damit es später nicht heisst: "Hat niemand etwas davon gesagt.. Ihr Böösen! Wo sind meine :teacher:Forumadvokate??:readit:"

Darum gebe ich dir Recht.
Wenn man die Unterlagen nach der Reparatur nicht bekommt, muss man sie halt sofort verlangen.
Nicht "Jahrzehnte" später!
So braucht es wenn es so weit ist, kein Aspirin und keine Advocard mehr.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es geht darum, das hier behauptet wird, dass wenn man das Fahrzeug mal verkaufen möchte, ganz gleich ob an Händler oder Privat und es zu einer Gewährleistungs- oder Garantiereparatur kam und man sich dies nicht hat schriftlich geben lassen (zudem das Autohaus im Übrigen weder im Gewährleistungs- noch im Garantiefall verpflichtet ist) eine solche Arbeit später nicht mehr nachweisen könne und man das Fahrzeug dann nur noch als Unfallwagen losbekommt. Dies weil sich dann weil sich im Autohaus da plötzlich niemand mehr an die durchgeführte Reparatur erinnern kann und diese Aussage ist nur eines: Quatsch, weil da eben unser Fiskalagesetz schon entgegen steht.
Hier werden leider eben immer wieder Dinge konstruiert, die jeder Wirklichkeit entbehren.

Dazu hat jeder Auftraggeber einen Durchschlag des Auftrages zu bekommen, das ist nämlich sein Recht.

Willkommen in deiner Traumwelt..
 
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