Kurzzeitkennzeichen für EU-Fahrzeug

gruk

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Logan MCV 2019 Techroad & SuperSoco TCmax
Es ist soweit, diesen Freitag (übermorgen) kann ich den Logan MCV Techroad abholen.

Dank der vielen Hilfe hier im Forum hab ich mich durchgewuselt und final für ein (denke ich) tolles Fahrzeug entschieden.
Gestern nun das erste größere Problem: Die KFZ Zulassungsstelle in Leipzig hat mir die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung verweigert, da ich nur ausländische Papiere mitgebracht habe.
Der Logan ist ein polnischer Vorführwagen, ca. 6 Monate alt.
Das Anmelden mit Originalpapieren wäre kein Problem, Kurzzeitkennzeichen gibt aber - auch in Rücksprache mit dem Abteilungsleiter - für mich nicht.
Die Originalpapiere habe ich nicht, da ich das Auto vor Übergabe besichtigen und bar bezahlen will.
Mein Händler (Carpoint in Krefeld, kein kleines Unternehmen) zeigte sich sehr verwundert, meinte das wäre "normalerweise" kein Problem. *achselzuck*
In Krefeld geht das auf jeden Fall, ich soll mir also Freitag früh die Kennzeichen in Krefeld besorgen und dann kann ich das Auto mitnehmen.
Nun wohne ich nicht in Krefeld - sondern in Leipzig - und habe etwas Bauchschmerzen trotz der Zuversichtlichkeit des Händlers.
Ich weiß auch nicht ob es schlau wäre vorher in Krefeld anzurufen, meine Erfahrung ist, dass wenn man Behörden mit zu komplexen Fragen am Telefon konfrontiert die Antwort oft "nein" ist und noch dazu schlafende Hunde geweckt werden...

Für eine Einschätzung von jemanden, der schon mal in einer ähnlichen Situation war, wäre ich sehr dankbar!
Ich weiß auch ehrlich nicht, was ich machen soll, wenn ich keine Schilder in Krefeld bekomme. Regulär anmelden kann ich das Fahrzeug dort ja auf keinen Fall *seufz*
 
Die Originalpapiere habe ich nicht...
Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie:
  • die eVB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 evtl. zusätzlich CoC-Papiere (CoC-Papier bestätigt die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ)
  • Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
  • eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
  • einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (Die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich)
 
Das letzte mal habe ich in 2013 als ich den gebrauchten Smart kaufte bei meiner örtlichen Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen besorgt. Ich brauchte nur Personalausweis und Versicherungsnummer ( eVB ).
Dann bekam ich einen Fahrzeugschein, in den ich dann beim Händler die Fahrgestellnummer etc. eintragen musste. Wusste ja vorher auch noch nicht, welchen Wagen ich kaufe.
Wieder zu Hause konnte ich dann den Wagen regulär anmelden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

aktuell von der ADAC-Homepage:

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen. Sie gelten für maximal fünf Tage. Sie können seit 01.04.2015 bei der örtlich zuständigen oder der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde für nicht zugelassene Fahrzeuge beantragt werden.

Das gilt für Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen nach § 16 a FZV:

  • Es wird für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen erteilt. Gemeint sind damit Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs sowie die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort. Sonstige Fahrten sind verboten.
  • Es wird für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt.
  • Das Kennzeichen kann sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden.
  • Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
  • Beim Kurzzeitkennzeichen entstehen Kosten für das Schilderpaar, die Verwaltungsgebühr und für die Versicherung.
  • Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung ( eVB ) erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag doch den Händler noch mal ob er das nicht übernehmen könnte. Du könntest ihm ja das Geld für die Kurzzulassung überweisenen. Das wäre jedenfalls Service am Kunden.
 
@gruk
Es wäre doch noch interessant, was für Papiere du da hast für das Fahrzeug?
Polnische Zulassung bzw Fahrzeugpapiere und COC /HU?
Was meinst du genau mit Originalpapiere? Deutsche Zulassungsbescheinigung und COC?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
@gruk
Es wäre doch noch interessant, was für Papiere du da hast für das Fahrzeug?
Polnische Zulassung bzw Fahrzeugpapiere und COC /HU?
Was meinst du genau mit Originalpapiere? Deutsche Zulassungsbescheinigung und COC?

Ich hatte Kopien der polnische Zulassung und COC.


Für Leute, die das später mal noch Lesen und ähnliche Probleme haben:
1) ich konnte für das Fahrzeug in Krefeld problemlos Kurzzeitkennzeichen erhalten. War sehr entspannt dort.
2) WICHTIG! Die Rechnung kam aus der Hauptfiliale (nicht Krefeld) - zum Glück hatte ich noch einen Zettel, auf dem Vermerkt war, dass das Fahrzeug in der Filiale in Krefeld steht. Die Sachbearbeiterin hatte schon ihre Zuständigkeit angezweifelt.
3) nach meinen Recherchen und euren Infos bin ich mir ziemlich sicher, dass mir die Kurzzeitkennzeichen auch in Leipzig hätten ausgehändigt werden MÜSSEN.

Jetzt werde ich diese Woche mal schauen ob das auch so ein Tanz wird, wenn ich versuche das Fahrzeug anzumelden.
 
Bei der Zulassung von einem Gebrauchtfahrzeug muss eine HU-Bescheinigung vorgelegt werden.
 
Es ist soweit, diesen Freitag (übermorgen) kann ich den Logan MCV Techroad abholen.
(...)
Mein Händler (Carpoint in Krefeld, kein kleines Unternehmen) zeigte sich sehr verwundert, (...)

Hat alles geklappt?

Ich habe vor, bei diesem Händler ein Fahrzeug zu kaufen. Kannst was zu deinen Erfahrungen mit CarPoint in Krefeld schreiben?
 
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