Kleine Spaltmaß-Abweichung beim Jogger

Unterstellungen rechtfertigen keine Wertminderung. So funktioniert es leider nicht so einfach :D
 
Warum nicht, wenn der Wiederkaufswert gemindert wird, weil die Front nach Unfall aussieht.
Musst dich nicht an Begrifflichkeiten klammern, dann nenne es Annahme, Vermutung, Anschein, Makel, Abweichung...such dir was aus
 
@Zimbi RFD zu weit.
Beim Problem "selbstständiges Ent/verriegeln der Türen nach Zufallsprinzip" war ich zwei mal da, die haben mich nicht ernst genommen und waren sehr unfreundlich.
 
@Zimbi RFD zu weit.
Beim Problem "selbstständiges Ent/verriegeln der Türen nach Zufallsprinzip" war ich zwei mal da, die haben mich nicht ernst genommen und waren sehr unfreundlich.
Den Weg würde ich auf mich nehmen…wann kam der Jogger? Hast 6 Monate Zeit für Einstellarbeiten. Hast vollkommen recht mit dem Vorwurf des Unfallschadens…was willst du dann sagen? „Ist halt ein Dacia“?…
 
Warum nicht, wenn der Wiederkaufswert gemindert wird, weil die Front nach Unfall aussieht.
Musst dich nicht an Begrifflichkeiten klammern, dann nenne es Annahme, Vermutung, Anschein, Makel, Abweichung...such dir was aus
Ändert alles nichts. Entweder es ist ein Mangel oder es ist keiner, das ist alles. Was eventuell einen Wert mindern KÖNNTE oder nicht, spielt in diesem Fall keine Rolle, das hat nichts mit der Begrifflichkeit zu tun.
Ist man sich einig, dass es ein anhält ist, ist es schnell geklärt. Ist man sich nicht einig, muss das geklärt werden. Die Auswirkungen von Optik spielen keine Rolle in diesem Fall. Die Annahme etwas könnte etwas ändern ist einfach auch nicht belegbar, selbst wenn es eine Rolle spielen würde.
 
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