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Das können die zwar gerne so schreiben und meinen, aber es ist dennoch falsch und es gibt nicht ohne Grund Vorgaben an die die Zulassungsstelle sich zu halten hat. Hingehen, Korrektur fordern und wenn das nicht gemacht wird auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Auf den hast du einen Rechtsanspruch. Nicht kleinreden lassen. Entweder die Zulassungsstelle korrigiert es oder du hast was schriftliches in der Hand. Was dir die Zulassungsstelle jedoch in der Mail geschrieben hat, können die so nicht in den Ablehnungsbescheid schreiben und wenn doch sind die selber Schuld, dass geht nämlich bei keinem Amtsgericht durch.Auch bei mir würde der CO2 Wert eines Benziners genommen.
Hier die Antwort von der Zulassungsstelle :
da das Fahrzeug auch auf Benzin fahren kann und der
Das Hauptzollamt werde ich ebenfalls über die Korrektur informieren. Sie sollten dann einen neuen Steuerbescheid erhalten.
... und 116 stehen auch in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)?Mein 3er San.-Step. LPG 74kw unter V7 mit 116 eingetragen!
Hängt in der Amtsstube so ein Gutdünken- und Willkür-Schild? Die sollen ihre Vorschriften lesen und bei den Schulungen aufpassen, dann liefern sie auch die erwartete Qualität.... Jedesmal wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass ich ja auch auf Benzin fahren kann und sie immer den schlechteren Wert eintragen müssen ...