KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

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Mhh jetzt bin ich verwirrt.

Bei mir in der Zulassung steht 8212 AFH.
Aber dann würde die Nennleistung in KW nicht passen.ich habe 74KW.
Das wäre dann doch 8212 AFF.
 
@UweD
Wie schon eingangs erwähnt ... falschen KBA Datensatz verwendet.

Dann gilt auch:
✔ - KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Woher kenne ich das nur? :think: :rotate:

Wie schon gesagt, mache möglichst bald einen persönlichen Termin mit deiner Zulassungsstelle aus, fahr hin, nimm alle Unterlagen im Original mit. Such dir dort jemand der zuhört. Das wird schon. Wenn man die Problematik erfasst hat, wird das auch unverzüglich korrigiert. In der Regel auch ohne Kostenaufwand für dich.
Welcher Zulassungsbezirk ist das eigentlich?

Bleib ruhig und sachlich (auch wenn es manches mal schwer fällt). Hüte dich vor Schuldzuweisungen und Suche nach Fehlern. Poche nicht auf Rechte. Sonst wird häufig ganz schnell auf Stur geschaltet. Dir gegenüber sitzt auch nur ein Mensch, der am liebsten keine Fehler macht.
Der Job dort ist nicht einfach. Teilweise ist das Klientel dort auch eher "schwierig" und man muss sich schon ein "dickes Fell" zulegen, um dort arbeiten zu können.
Möchte mit keinem Mitarbeiter einer Zulassungsstelle tauschen.

Und berichte bitte, wie es dir ergangen ist.
 
Auch wenn @drei-x meint, da sein ein falscher Datensatz verwendet, der Meinung bin ich nicht.
Unser Sandero III hat auch 8212/AFH und nicht AFF. Wenn ich das richtig sehe, ist AFF noch der Sandero II vom letzten Jahr.
Dass die Nennleistung nicht zu stimmen scheint, liegt daran, dass (wenn ich mich gerade richtig entsinne), die Nennleistung bei Benzin nur 67kW, bei LPG aber 74kW ist, die ist also unterschiedlich je nach Kraftstoffart. Und wenn da der Co2-Wert des LPG eingetragen wird, macht es auch Sinn, den kW-Wert entsprechend einzutragen.
In unserem Fahrzeugschein ist es übrigens umgekehrt, da steht als Nennleistung tatsächlich der Benzinwert drin und in den Zusatzbemerkungen unten steht dann die höherere Nennleistung des LPG drin. Das schreibe ich jetzt allerdings nur grob aus der Erinnerung, der Fahrzeugschein liegt bei uns ja seit 2 Wochen im Fahrzeug beim Händler und wartet auf die Behebung des Ölverlustes...
 
Entscheidend sind die Werte im COC, Punkt 4 und Punkt 48

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@dumdideldumdei
Um das jetzt wirklich klären zu können, müsste man die vollständige CoC sehen, vor allen wann (an welchen Datum) die EU Typengenehmigung für das Fahrzeug erteilt wurde. Steht glaube ich irgendwo auf den ersten Seiten.
Die Sache mit AFF / AFH - 74kW hat @UweD ins Spiel gebracht. Daher auch meine Rückfrage mit der Versicherung.
Fakt ist, mit dem für die Zulassung zu Grunde liegen, verwendeten Datensatz stimmt irgend etwas nicht.
Teilweise müssen/können/dürfen diese auch von den Zulassungsstellen händisch angepasst werden.
Die Eingriffe in den KBA Datensatz müssen begründet und dokumentiert werde. Viele Zulassungsstellen lassen sich das auch vom der Person, die die Zulassung ausführt, schriftlich quittieren. Daher auch meine Frage, wer das Fahrzeug zugelassen hat.
Bin aber guter Hoffnung, dass wenn das zugrunde liegende Problem erkannt wird, es sich schnell und kostenneutral lösen lässt.

Außerdem kann/will/darf man (ich) hier keine rechtsverbindliche Beratungsleistung erbringen. Maximal Hilfestellung und Tipps geben. Besonders schwierig wird es, wenn man nicht alle Daten u. Fakten vorliegen hat und man jedwede Informationsbruchstück erst erfragen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch bei mir würde der CO2 Wert eines Benziners genommen.
Hier die Antwort von der Zulassungsstelle :

da das Fahrzeug auch auf Benzin fahren kann und der
Das können die zwar gerne so schreiben und meinen, aber es ist dennoch falsch und es gibt nicht ohne Grund Vorgaben an die die Zulassungsstelle sich zu halten hat. Hingehen, Korrektur fordern und wenn das nicht gemacht wird auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Auf den hast du einen Rechtsanspruch. Nicht kleinreden lassen. Entweder die Zulassungsstelle korrigiert es oder du hast was schriftliches in der Hand. Was dir die Zulassungsstelle jedoch in der Mail geschrieben hat, können die so nicht in den Ablehnungsbescheid schreiben und wenn doch sind die selber Schuld, dass geht nämlich bei keinem Amtsgericht durch.
 
Genau, Auge um Auge, Zahn um Zahn! :)
Immer direkt die "große Keule" auspacken, so wie es die Behörden auch immer tun! :teacher:
So wird einem sicherlich freundlich, direkt und umgehend geholfen!

Rechte bedeuten gleichzeitig auch Pflichten.
Die Lebenserfahrung sagt mir, man muss dem Gegenüber schon die Chance lassen bei Niederlagen das Gesicht zu wahren ...

So, ich muss jetzt los ...
 
na er hat es ja anscheinend schon mit freundlich Nachfragen probiert. Natürlich ist das immer ein miteinander und ein geben und nehmen. Das funktioniert hier aber nicht und genau dafür gibt es eben Mechanismen. Zumindest ich zahle nicht gerne zu viel KFZ Steuer
 
Hallo,

ich bin immer freundlich. Meist kommt nan nur damit weiter.
Und siehe da :

Sie hat sich an Ihre Abteilungsleiterin gewannt und die hat eine Anfrage an das Bundesamt gemacht.

Und das kam bei rauß:

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

wir haben deutlich schneller jemanden erreichen können, als vermutet und üblich und damit auch eine Stellungnahme erhalten.



Tatsächlich ist es so, dass der Datensatz bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart fehlerhaft übermittelt wird.

Dieser Wert ist dann von uns händisch zu ändern.



Damals bei Umstellung auf das WLTP-Verfahren haben wir die Anweisung erhalten, dass der höhere Wert einzutragen ist.

Eine offizielle Änderung ist uns bisher nicht mitgeteilt worden.



Lange Rede kurzer Sinn:

Nach heutiger Rücksprache mit dem Kraftfahrtbundesamt ist uns mitgeteilt worden, dass das Verfahren bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart im derzeitigen WLTP-Verfahren dem früheren NEFZ-Zyklus angepasst werden soll und somit auch der geringere Wert (in Ihrem Fall die 115 g/km) unter V.7 einzutragen und zur Berechnung der KFZ-Steuer ausschlaggebend ist.



Ich bedanke mich für Ihre freundliche „Hartnäckigkeit“. So können wir künftig falsche Eintragungen und zu hohe Steuerbescheide vermeiden.



Um die Berichtigung Ihrer Fahrzeugdaten werde ich mich kümmern.

Die Eintragung ändere ich von 131 g/km auf 115 g/km. Anfang kommender Woche sollten Sie von mir per Post eine korrigierte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhalten.

Ich bitte Sie den alten Fahrzeugschein nach Erhalt zu vernichten.

Das Hauptzollamt werde ich ebenfalls über die Korrektur informieren. Sie sollten dann einen neuen Steuerbescheid erhalten.

So haben Sie den geringsten Aufwand.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Freundlich und bestimmt.
Ich danke Euch für die tolle Hilfe.

Gruß
Uwe
 
Hallo @UweD ,
Danke für deine Rückmeldung.

Hoffe, es bleiben jetzt keine offene Fragen mehr.

Besonders erfreulich für Dich ist dieser Satz:
Das Hauptzollamt werde ich ebenfalls über die Korrektur informieren. Sie sollten dann einen neuen Steuerbescheid erhalten.
 
Hallo!
Mein 3er San.-Step. LPG 74kw unter V7 mit 116 eingetragen!
Mit freundlichen Grüßen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Laut Kfz-Steuerberechnung BFM ergibt 62€
 
Guten Morgen, auch bei mir wurde letzte Woche noch der falsche Wert eingetragen (131 g/km statt 115 g/km).
Habe inzwischen 2 mal in der Zulassungsstelle nachgefragt. Jedesmal wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass ich ja auch auf Benzin fahren kann und sie immer den schlechteren Wert eintragen müssen.
Ich habe nun den Leitfaden zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 des KBA kopiert und für morgen einen neuen Termin gemacht.
In dem Leitfaden steht ab Seite 21, wie der CO2 Wert in V.7 einzutragen ist. Unter Besonderheiten steht: .....
Fahrzeuge mit bivalenter Kraftstoffart (z. B. Benzin/Erd- bzw. Flüssiggas): der kombinierte CO2-
Wert der jeweiligen Gasart ist zu übernehmen.
Ich habe den Leitfaden von Juli 2021 einmal angehängt, falls noch jemand von euch Probleme haben sollte.
Ich bin mal gespannt was die morgen sagen......LG Sacha
 

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  • leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf
    592,2 KB · Aufrufe: 15
... Jedesmal wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass ich ja auch auf Benzin fahren kann und sie immer den schlechteren Wert eintragen müssen ...
:D Hängt in der Amtsstube so ein Gutdünken- und Willkür-Schild? Die sollen ihre Vorschriften lesen und bei den Schulungen aufpassen, dann liefern sie auch die erwartete Qualität.
 
dann schreib der Zulassungsbehörde, dass es eine Weisung vom Verkehrsministerium gibt und wenn die sich nicht daran halten wollen, du dich eben entsprechend an das Amtsgericht wenden musst und in dem Fall auch gegen den Sachbearbeiter disziplinar vorgegangen werden muss.

Vorher aber nochmal hingehen und auf Korrektur bestehen. Wenn das abgelehnt wird, dann auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Darauf hast du einen Rechtsanspruch.
 
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