Jährlicher TÜV - Perpetuum mobile in Brüssel

Moin,



das finde ich jetzt mal sehr polemisch. Was willst uns damit sagen? Oder nur aufhetzen @odobudo??

Ich habe nur zwei wahre Begebenheiten beschrieben, und ich freue mich wenn wir heute gewinnen.
Ist das aufhetzten??????????????????????????
 
überleg mal @Karpatenbär :)
les mal das GG artikel 3 punkt 3
und brüssel liegt noch immer nicht in griechenland:D:D:D:D
 
Die erste Änderung beim TÜV greift ja schon ab 1. Juli: Der Prüfer muß vor der HU eine Probefahrt machen.
Ich weis jetzt nicht ob es dann auch mehr kostet, aber ich denke mal ja.
Helmut


So ist es vorgesehen, aber wie ich gelesen habe, aber nur für Fahrzeuge, die an 01.04.2012 zugelassen wurden. Habe ich zumindest gelesen. Der Sinn für diese zeitliche Eingrenzung erschließt sich mir überhaupt nicht.

Mal das ganze auf die Spitze treibe:
Ich muss ihm mein Auto zu einer Probefahrt überlassen. Als Halter muss ich mich dann davon überzeugen, dass der Prüfer
- in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
- nicht alkoholisiert ist oder unter Drogen steht (reicht da das "Röhrchen" oder muss ich eine Blut- oder Urinprobe veranlassen?)
- dass er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Auto zu führen.

Vor alllem, wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz aus, wenn er das Auto gegen die Wand setzt? Zahlen Kasko- oder haftpflicht ohne weitere Konsequenzen, wenn ich im Antrag "ausschließliche Nutzung durch Versicherungsnehmer" angegeben habe.

Abgesehen davon, nach Statisken sind Autos in der zweiten "TÜV-Hälfte" - also im 2 Jahr - nicht häufiger durch technische Mängel aufgefallen als solche in der ersten Hälfte.

Eine Harmonisierung der Gesetze in der EU ist sicher sinnvoll, sehe ich aber eher z.B. in den Gesetzen und Verordnungen, die einen Autofahrer täglich beteffen, z.B. Tagfahrlicht, Alkoholgrenzen, Notfallausrüstung....
 
HU

Moin,

Mal das ganze auf die Spitze treibe:
Ich muss ihm mein Auto zu einer Probefahrt überlassen. Als Halter muss ich mich dann davon überzeugen, dass der Prüfer
- in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
- nicht alkoholisiert ist oder unter Drogen steht (reicht da das "Röhrchen" oder muss ich eine Blut- oder Urinprobe veranlassen?)
- dass er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Auto zu führen.

Genau genommen hast Du Recht @LoganMCCV.

Vor alllem, wie sieht es denn mit dem Versicherungsschutz aus, wenn er das Auto gegen die Wand setzt? Zahlen Kasko- oder haftpflicht ohne weitere Konsequenzen, wenn ich im Antrag "ausschließliche Nutzung durch Versicherungsnehmer" angegeben habe.

Da es sich um eine vom Gesetzgeber verursachte Maßnahme handelt, kann Deine Versicherung nichts dagegen machen. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Prüfer, egal von welcher Organisation, keine entsprechende Berufshaftpflicht für solche Fälle hat.
 
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