Inspektion bei freier Werkstatt ?

Während der dreijährigen Garantiezeit ist abzuraten, von einer freien Werkstatt. Danach kannst du sie ruhig nehmen.
 
Habe keine Ahnung, on Dacia bei Garantiefällen zicken würde.

Wichtig für die Garantie ist nur, dass die Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben erfolgen und auch dokumentiert werden.

Wenn ATU meint, dass Dacia Probleme mit der Garantie macht, frage ich mich, woher sie das wissen. Ein Kunde mit Garantiefall, der dann ATU informiert hat? Oder hat ATU bei der Inspektion einen Fehler gemacht, so dass Dacia Probleme bereitet? Oder das Autohaus bei Feststellung des Garantiefalls, weil die Wartung nicht da erfolgt ist?

Fragen über Fragen, deren Beantwortung ein wenig mehr Klarheit schaffen würde über das "warum"
 
Während der dreijährigen Garantiezeit ist abzuraten, von einer freien Werkstatt. Danach kannst du sie ruhig nehmen.

nicht nur DACIA sieht es ungern, wenn man zur Inspektion zur freien
Werkstatt fährt (selbst wenn nach Herstellerangaben)
oder ist das bei Mercedes, BMW, Opel, Ford etc. anders :huh:

.....das Zauberwort heißt Gewährleistung (auf die angefallene Wartung)
bzw. Garantie (auf das neu gekaufte Produkt, bzw. evtl. 1 Jahr auf das gebrauchte Fahrzeug beim Händler)

sofern die Neuwagengarantie noch greift fährt jeder gerne die Markenwerkstatt an, die dann selber prüfen darf, ob ein Fehler bei der Wartung vorlag und dieses dann gerne zugrunde legt:D

ich selber werde wegen ein paar Euros während der Neuwagengarantie
auf jeden Fall die Markenwerkstatt aufsuchen
 
Die EU hat gesetzlich seit 2010 die Werkstattbindung aufgehoben - für alle Marken!
Wenn ein AH bestätigt, dass nach Renault-Vorgaben gearbeitet wurde, MUSS Renault das anerkennen! Da gibts kein Hin- oder Her!

Die Garantiearbeiten jedoch darf nur ein Dacia-Händler durchführen, keine freie Werkstatt! Mit der Kulanz nach der Garantie ist es dann natürllich anders. Die kann Dacia verweigern wenn das Fahrzeug bei den Serviceintervallen nicht von Anfang an bei Renault / Dacia war.

Hier mehr Infos:

http://www.iam-net.eu/cms/index.php...ucher-hat-freie-wahl-des-servicepartners.html

LG Toni
 
Zuletzt bearbeitet:
Die EU hat gesetzlich seit 2010 die Werkstattbindung aufgehoben - für alle Marken!
Wenn ein AH bestätigt, dass nach Renault-Vorgaben gearbeitet wurde, MUSS Renault das anerkennen! Da gibts kein Hin- oder Her!

Die Garantiearbeiten jedoch darf nur ein Dacia-Händler durchführen, keine freie Werkstatt! Mit der Kulanz nach der Garantie ist es dann natürllich anders. Die kann Dacia verweigern wenn das Fahrzeug bei den Serviceintervallen nicht von Anfang an bei Renault / Dacia war.

Hier mehr Infos:

IAM-NET.EU - Netzwerk für Kfz-Unternehmer und die freie Werkstatt - Verbraucher hat freie Wahl des Servicepartners

LG Toni

Auf Kulanz besteht kein Anspruch, ist eine reine Ermessenssache des Herstellers oder des Händlers. Um Kulanz zu bekommen ist eine bestimmte Bindung oder Beziehung zu der Marke oder eher dem Händler erforderlich
 
Nun, die Gewährleistung gibt es nicht nur auf die angefallene Wartungsarbeiten, sondern auch auf gekaufte Waren. Also auch auf deinen Dacia. Sie beträgt grundsätzlich bei neuen beweglichen Sachen (dazu gehört auch ein Auto) 2 Jahre. Wobei es so ist, dass diese Gewährleistung der Verkäufer geben muss. Dabei muss der Verkäufer gewährleisten, dass das Fahrzeug bei Übergabe keine Fehler (Mängel) aufweist. Von Gesetzes wegen, wird dabei davon ausgegangen, das im ersten halben Jahr wenn ein Mangel auftritt, dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach diesem halben Jahr muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Wenn sich der Verkäufer sträubt, dann ist wohl ein Sachverständigengutachten nötig. Und das kann ins Geld gehen und der Ausgang ist ungewiss.

Anders schaut es mit der Garantie aus. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Nachdem diese Leistung freiwillig ist, kann sie natürlich Bedingungen unterliegen. Und eine dieser Bedingungen kann sein, dass die Garantie nur dann gewährt wird, dass die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten immer nach Vorschrift des Herstellers rechtzeitig gemacht werden und eben auch in einer Vertragswerkstatt. Befolgst du das nicht, ist die Garantie hinfällig.
Das ist der Grund weshalb Jeder gut beraten ist, während der Garantiezeit die Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstätte machen zu lassen, auch wenn sie etwas teurer sind als in einer freien Werkstatt.

Übrigens achten die meisten Hersteller auch bei Kulanzanträgen meistens darauf, ob die Wartungen lückenlos von einer Vertragswerkstatt gemacht wurden. Ist das nicht der Fall, dann gibt es in der Regel auch keine Kulanz.
 
zeini hat es richtig beschrieben

und deswegen würde ich es zum .........finden irgendwo Wartung nach herstellerangabe machen zu lassen, warum nicht bei der Vertragswerkstatt ?

wegen der garantie würde ich dann ja eh die vertragswekstatt anlaufen

.......und die zu erwartenden kosten für die Wartung wird mir auch die Vertragswerkstatt wie CDU vorab nennen können , während CDU gerne
Mehrleistungen gegen "hohes Geld" verkauft :D
 
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