HU mit GAP, heute TÜV: Prüfwerkzeug nicht eichfähig

@Selbstschrauber

Wirklich? Ist das so? Woher beziehst du denn diese Information?

Laut Bundesgesetzblatt (BGBl) Nr.38 vom 02.07.2021, in der die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2021 veröffentlicht wurden, ist die Anerkennungsfrist der Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Absatz 5 StVZO oder eine Gasanlagenprüfung nach §41a Absatz 6 StVZO als Ersatz der als sogenannte "beigestellte Prüfungen" zu einer vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und deren Anlagen, auf frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung verkürzt worden.

Auszüge davon waren auch schon mehrfach in diesem Faden verlinkt.
Mir ist nicht bekannt, dass diese Verordnung nachträglich revidiert wurde.
 
Ich habe mit dem Thema seit Anfang des Jahres nichts mehr zu tun. Die Anerkennung der Au wurde auf einen Monat verkürzt und das zum 1.7.22 , von der GAP weiß ich nichts. Bis zum Schluss hat das System auch bis zu 12 Monate alte GAP akzeptiert.
 
Das mit der Verkürzung der AU/AUK und auch SP Anerkennung steht in der selben Verordnung.
Ziel: alles näher an die HU zu koppeln, es möglichst nur noch durch einen aaSoP (verantwortliche Person) durchführen zu lassen. Umsetzungstermin 03.07.2022
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #34
Da anscheinend nicht jedem klar ist wie die Vorgehensweise bei einer Prüfung nach §29 StVO für Kraftfahrzeuge mit Gasanlage ist.

  • - Man ist zum Fälligkeitstermin der HU/AU mit Fahrzeug an der Prüfstelle und legt dem aaSoP die Zulassungsbescheinigung vor.
  • - Der aaSoP schaut als erstes in die Zulassungsbescheinigung und stellt fest, "Kraftstoffart: Benzin/Flüssiggas"
  • - Der Halter wird gefragt, ob er eine GAP oder GSP Prüfbescheinigung vorlegen kann, die nicht älter als 1. Monat sein darf. Die Bescheinigung würde dann als Ersatz der im Rahmen der HU/AU vorgeschriebenen beigestellten GWP Prüfung anerkannt.
  • - Kann der Halter das nicht und kann der aaSoP im Rahmen der HU/AU selbst keine GWP durchführen, z.B. da ihm das Equipment oder die Berechtigung dazu fehlt, ist die HU/AU Prüfung schon in diesem Moment vorbei.
    Man fährt ohne HU/AU vom Hof, Kostenpunkt 0.00 EUR
dem TÜV Nord als aaSoP habe ich gesagt, es handelt sich um ein LPG fahrzeug. Der hat den HU/AU Teil durchgeführt, und dann die Mängelkarte gestellt. Ich muss aber zugeben, dass ich gut 2 Monate überzogen hatte. Ich hätte sicherlich jemand anderes gewählt, der die GAS Prüfung durchführt. aber Samstags haben nicht viele offen.. Bei den happigen TÜV Nord Preisen sind die froh um jeden Kunden.. Die werde ich inZukunft meiden.
 
dem TÜV Nord als aaSoP habe ich gesagt, es handelt sich um ein LPG fahrzeug. Der hat den HU/AU Teil durchgeführt, und dann die Mängelkarte gestellt. Ich muss aber zugeben, dass ich gut 2 Monate überzogen hatte. Ich hätte sicherlich jemand anderes gewählt, der die GAS Prüfung durchführt. aber Samstags haben nicht viele offen.. Bei den happigen TÜV Nord Preisen sind die froh um jeden Kunden.. Die werde ich inZukunft meiden.
Hast Du jetzt nun ATU damit beauftragt die HU nebst Gasprüfung durchführen zu lassen oder hast Du den TÜV Nord beauftragt. Ich steige da gerade nicht ganz hinter.
Hast Du ATU beauftragt, sind die natürlich auch für die korrekte Durchführung verantwortlich. Ansonsten hätten sie den Auftrag gar nicht annehmen dürfen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #36
Hast Du jetzt nun ATU damit beauftragt die HU nebst Gasprüfung durchführen zu lassen oder hast Du den TÜV Nord beauftragt. Ich steige da gerade nicht ganz hinter.
Hast Du ATU beauftragt, sind die natürlich auch für die korrekte Durchführung verantwortlich. Ansonsten hätten sie den Auftrag gar nicht annehmen dürfen.
Ich habe nie gesagt oder geschrieben das ich ATU beauftragt habe.
 
Hat der Prüfer Dich vor Beginn der Untersuchung nach der GAP Bescheinigung gefragt?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
Ich war heute bei KÜS Meiswinkel, Siegen - dort weiß man nichts davon, dass das Schnüffelgerät nicht mehr verwendbar ist.. Prüfung mit dem Schnüffelgerät - bestanden. Jetzt wieder 2 Jahre Ruhe..
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Hat der Prüfer Dich vor Beginn der Untersuchung nach der GAP Bescheinigung gefragt?
Nein
 
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