Haftpflichtversicherung LPG/Benzin

Also kann man festhalten: aktuell darf nur im Saarland mit Gasbetriebenen Fahrzeugen nicht in Tiefgaragen geparkt werden.
Auch im Saarland dürfen diese Fahrzeuge nach § 24 GarVO in Garagen abgestellt werden, "wenn sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann." Was immer das auch heißen mag :-).
 
für Geschäfte mit öffentlichen Publikumsverkehr

Halte ich für Quark, denn wenn du ein Grundstück hast kannst du mit dem Hausrecht das Betreten verbieten und verlangen das alle Leute außen rum laufen - egal wie weit und beschwerlich der Weg auch sein mag. Öffentlicher Pblikumsverkehr ist da egal. (Und das weiß ich definitiv von einem Gericht höchstpersönlich)
 
Insofern lässt sich schwer nachvollziehen, ohne genaueres über das Urteil zu Wissen, von welchem Du sprichst.

Eine schlichte Wiese die ein Bauer zur Heugewinnung nutzen wollte.
Anderes Bsp.: In Berlin Kreuzberg hat eine Wirtin AfD-Mitgliedern Hausverbot erteilt....
Das gildet ob du's nun glaubst oder nicht.
 
Eine schlichte Wiese die ein Bauer zur Heugewinnung nutzen wollte.
Anderes Bsp.: In Berlin Kreuzberg hat eine Wirtin AfD-Mitgliedern Hausverbot erteilt....
Das gildet ob du's nun glaubst oder nicht.
Das sind nun aber schlechte Beispiele. Die Wiese ist für JEDEN privat, und ein Bauer kann da dann eben nicht einfach mit seinem Trecker quer rüberkacheln, um den Weg zu seiner eigenen Wiese abzukürzen, oder gar sein Heu auf der fremden Wiese gewinnen - das sind zumindest meine Interpretationen deiner Wiesengeschichte.
Das eine Wirtin AfD Mitgliedern Hausverbot in Kreuzberg erteilt hat glaube ich sofort. Das sie vor Gericht damit durchkommt oder durchgekommen sein soll glaube ich dagegen überhaupt nicht, da kommt das zum Tragen was wf bereits dazu geschrieben hat. Die Nutzung für Veranstaltungen dagegen kann sie frei entscheiden, und wenn weder Ku-Klux Clan noch AfD da ihre Veranstaltung abhalten dürfen ist das wohl rein rechtlich okay. Denke ich zumindest...
 
Das sieht so aus als wäre das ein Erdgas Fahrzeug mit Hochdrucktank. Der ist durch das Feuer heiß geworden und explodiert.
Wer bei bei einer Tiefgarage will mich hindern rein zu fahren. Meinem Auto sieht man es nicht an das es mit Gas betrieben ist. Da müsste man schon am Auspuff schnüffeln um zu merken das es nicht stinkt.
 
Wer bei bei einer Tiefgarage will mich hindern rein zu fahren. Meinem Auto sieht man es nicht an das es mit Gas betrieben ist. Da müsste man schon am Auspuff schnüffeln um zu merken das es nicht stinkt.
Ohne das Fahrzeug zu berühren erkennt man die Antriebsart von außen am Umschalter in der Mittelkonsole. Über dem rechten Hinterrad ist auch die Gasleitung zum Tank zu sehen. Ansonsten müsste schon aktiv der Tankdeckel aufgeklappt werden, um die Gas- und Benzineinfüllstutzen wahrzunehmen.
 
Die Wiese ar zwischen einem Neubaugebiet und einem Supermarkt. Die Bewohner waren der Meinung das si es dürfen, allerdings ist jeder seine eigene Spur gelaufen und damit waren gut 1/3 der Wiese als Heulieferant unbrauchbar. Menschen sind offensichtlich unbelehrbar, erst ein Richter hat die Herschaften, welche erwischt wurden, zum Schadenersatz verdonnert. Die Paar Tausend Euro und eine Andorhung für den Widerholungsfall waren dann doch Lehrgeld genug.

Wer bei bei einer Tiefgarage will mich hindern rein zu fahren. Meinem Auto sieht man es nicht an das es mit Gas betrieben ist.

Das muß auch keiner, denn wenn kein Schaden, dann wird auch keiner meckern. Anders sieht es aus wenn es zum Schaden kommt, und der muß nicht von deinem Fahrzeug ausgehen. Der Gebäudeversicherer wird dann erfahren das dein Fahrzeug widerrechtlich mit einem nicht gewollten Gefahrenpotential dort abgestellt war. Die nehmen dich in Regreß, und das kann sehr teuer werden. Ob deine Haftpflicht dann einspringt ist auch zu bezweifeln wegen "grob fahrläßig".
Versicherer sind ja so zahlfreudig, das treieinem immer wieder das Wasser in die Augen....
 
Ohne das Fahrzeug zu berühren erkennt man die Antriebsart von außen am Umschalter in der Mittelkonsole. Über dem rechten Hinterrad ist auch die Gasleitung zum Tank zu sehen. Ansonsten müsste schon aktiv der Tankdeckel aufgeklappt werden, um die Gas- und Benzineinfüllstutzen wahrzunehmen.
Aber da sitzt ja keiner der ständig auf die Mittelkonsolen starrt oder am Tankdeckel rumfummelt. Auf den ersten Blick ist es also nicht zu erkennen.

Ich dachte immer bei Gastanks, egal ob LPG oder CNG, wird das Gas bei Überdruck kontrolliert abgebrannt. Isses nicht so?
Bei CNG weiß ich es nicht genau, aber bei LPG gibt es ja das Multiventil das bei Überdruck abbläst.
Der CNG Turan der bei Aral explodiert ist hatte ja korrodierte Tanks an denen wohl auch gebastelt wurde
und auch bei den wenigen anderen Fällen gab es immer einen Grund. Bei LPG waren es immer Anlagen die
nicht fachmännisch eingebaut waren und wo der TÜV bei der Abnahme versagt hat weil er die Anlagen nicht aus dem Verkehr gezogen hat.
 
Bei LPG wie CNG gibt es Schutzvorrichtungen. Wenn aber der Tank durch Korrosiongeschwächt wird gibt der halt vorher nach als das ein Überdruckventil aufgeht. CNG haben noch eine Schmelzsicherung. Die übrigens gerade einen Rückruf vom KBA hatte ;)
Tiefgaragen müssen belüftet sein weil da Motoren laufen, somit sammelt sich da kein Gas. Dazu gibt es Garagen die haben Gaswarner. Wenn die etwas detektieren geht eine Absaugung an und keiner darf mehr einfahren. Aber ich wüsste nicht wann das letze mal was passiert sein soll mit Gas in einer Tiefgarage.
Du darfst ja auch einen Gasflsche aus dem Baumarkt im Auto mit in die Tiefgarage nehmen. Ist nichts anderes. Hat ein Überruckventil was aufmacht wenn sie zu heiß wird.
 
Ich glaube nicht daß Versicherer sich immer bei der Prämienberechnung stur an Unfallstatistiken halten, sondern auch mal solche als Risikokunden bewerten, von denen sie nur glauben, daß sie ein Risiko sein könnten.

Eben freie Marktwirtschaft unter dem Gesichtspunkt, daß wem es zu teuer ist, der halt woanders einkaufen soll.
 
Ich bin bisher noch in jedes Parkhaus gefahren; ob es da ein Verbotsschild gab oder nicht. Das hat mich nicht weiter gestört und es wurde auch nirgendwo kontrolliert.
 
Servus Leute,
ich bin hier zwar neu, weil- seit gestern Besitzer eines neuen Logan MCV LPG ( aber das ist der 3. Logan mit LPG)- in Summe bin ich seit 01/2008 500 000 km (2x 250 000) mit LPG gefahren und hatte keine Probleme (auch nicht auf Fähren und in Garagen). Fakt ist doch dass in der Tiefgarage mit dem Gastank gar nichts passiert, ist der Tank undicht, ist er schon vor der Garage leer. Ansonsten, wenn das Überdruckventil aufmacht und das austretende Gas wird wie auch immer, entzündet, fackelt es ab wie ein Schweißbrenner in Richtung Fahrbahn (fachgerechte Montage vorausgesetzt). Läuft dagegen Benzin aus und entzündet sich? Ich möchte nicht sehen wo da der größere Schaden entsteht.
Jetzt habe ich die Diskusion erst richtig angeheizt, dann kann ich mich wieder zurückziehen
Einen schönen Tag noch
MCV Balu
 
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