Haftpflichtversicherung LPG/Benzin

Das leidige Thema Gas. Alle wissen wieder etwas, besonders die, die noch nie ein Gas Auto hatten. Frage Leute die Gas, egal ob Flüssig- oder Erdgas, fahren.
Haftpflicht und auch Kasko werden an der Schadenshäufigkeit der zugelassenen Fahrzeuge festgelegt. Da es wenige Gas Autos gibt, geht natürlich die Schadensumme schneller nach oben, was zu einer höheren Einstufung führt.

Ich fahre jetzt seit etlichen Jahren Gas (LPG) und hatte bisher keinerlei Probleme beim parken oder aber bei der Versicherung. Prämien vergleichen und man kann auch hier günstig versichert sein
 
Gesetztlich verboten..? Mag sein das es das nicht mehr ist, aber dann bleibt immer noch das Hausrecht des Betreibers.
Er entscheidet wer rein darf und wer nicht. Wenn er zum Bsp. keine roten Autos mag und das öffentlich durch Schild so bekannt gibt darfste nicht rein - obs dir nun past oder nicht, Hausrecht ist Hausrecht. Er verzichtet dann zwar auf dein Geld, aber sein "Wille" ist zu beachten.
 
Also kann man festhalten: aktuell darf nur im Saarland mit Gasbetriebenen Fahrzeugen nicht in Tiefgaragen geparkt werden.
Auch im Saarland dürfen diese Fahrzeuge nach § 24 GarVO in Garagen abgestellt werden, "wenn sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann." Was immer das auch heißen mag :).
 
für Geschäfte mit öffentlichen Publikumsverkehr

Halte ich für Quark, denn wenn du ein Grundstück hast kannst du mit dem Hausrecht das Betreten verbieten und verlangen das alle Leute außen rum laufen - egal wie weit und beschwerlich der Weg auch sein mag. Öffentlicher Pblikumsverkehr ist da egal. (Und das weiß ich definitiv von einem Gericht höchstpersönlich)
 
Insofern lässt sich schwer nachvollziehen, ohne genaueres über das Urteil zu Wissen, von welchem Du sprichst.

Eine schlichte Wiese die ein Bauer zur Heugewinnung nutzen wollte.
Anderes Bsp.: In Berlin Kreuzberg hat eine Wirtin AfD-Mitgliedern Hausverbot erteilt....
Das gildet ob du's nun glaubst oder nicht.
 
Eine schlichte Wiese die ein Bauer zur Heugewinnung nutzen wollte.
Anderes Bsp.: In Berlin Kreuzberg hat eine Wirtin AfD-Mitgliedern Hausverbot erteilt....
Das gildet ob du's nun glaubst oder nicht.
Das sind nun aber schlechte Beispiele. Die Wiese ist für JEDEN privat, und ein Bauer kann da dann eben nicht einfach mit seinem Trecker quer rüberkacheln, um den Weg zu seiner eigenen Wiese abzukürzen, oder gar sein Heu auf der fremden Wiese gewinnen - das sind zumindest meine Interpretationen deiner Wiesengeschichte.
Das eine Wirtin AfD Mitgliedern Hausverbot in Kreuzberg erteilt hat glaube ich sofort. Das sie vor Gericht damit durchkommt oder durchgekommen sein soll glaube ich dagegen überhaupt nicht, da kommt das zum Tragen was wf bereits dazu geschrieben hat. Die Nutzung für Veranstaltungen dagegen kann sie frei entscheiden, und wenn weder Ku-Klux Clan noch AfD da ihre Veranstaltung abhalten dürfen ist das wohl rein rechtlich okay. Denke ich zumindest...
 
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