Morgenröte
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Dacia Sandero II Ambiance LPG 1,2 55 kW
nachdem was ich weiß gibt es eine solche "Vorschrift" nicht. Gut bei mir ist es schon eine sehr lange Zeit (Jahrzehnte) her, aber da habe ich mal wegen einer solchen Folierung mit der Polizei ganz erhebliche Schwierigkeiten bekommen, denn der Polizist konnte mir aufgrund der einschlägigen heute noch geltenden gesetzlichen Vorschriften nachweisen, dass dadurch meine ABE erloschen war.
Wie folgt was ich auf die Schnelle im INet gefunden habe:
§ 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
„Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“
Welche Autoscheiben dürfen Tuner tönen?
Aus dem soeben Genannten ergibt sich, dass das Tönen der vorderen Scheiben in der Regel unzulässig ist. Nichtsdestotrotz kann es zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben klare, durchsichtige Folien anzubringen. Diese dienen in erster Linie dem Schutz – das Glas wird ähnlich wie beim Verbundglas bei einem Bruchschaden zusammengehalten.
An der Windschutzscheibe ist auch die Anbringung einer durchsichtigen Folie nicht zulässig.
Eine mögliche Wellen- oder Blasenbildung kann einen verheerenden Einfluss auf die Fahrsicherheit haben. Die Sicht des Fahrers wäre zu stark eingeschränkt – die Verkehrsgefährdung erhöht. Daher dürfen Sie im Bereich des Scheibentunings lediglich die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe tönen.
Ein maximal 10 Zentimeter breiter Tönungsfolienstreifen ist am oberen Rand der Frontscheibe zulässig, sofern eine Bauartgenehmigung vorliegt. Dieser Auto-Sonnenschutz ist bei einigen Windschutzscheiben bereits ab Werk vorhanden, sodass eine zusätzliche Folie nicht nötig ist, um die Autoscheiben zu verdunkeln.
Wie folgt was ich auf die Schnelle im INet gefunden habe:
§ 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
„Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“
Welche Autoscheiben dürfen Tuner tönen?
Aus dem soeben Genannten ergibt sich, dass das Tönen der vorderen Scheiben in der Regel unzulässig ist. Nichtsdestotrotz kann es zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben klare, durchsichtige Folien anzubringen. Diese dienen in erster Linie dem Schutz – das Glas wird ähnlich wie beim Verbundglas bei einem Bruchschaden zusammengehalten.
An der Windschutzscheibe ist auch die Anbringung einer durchsichtigen Folie nicht zulässig.
Eine mögliche Wellen- oder Blasenbildung kann einen verheerenden Einfluss auf die Fahrsicherheit haben. Die Sicht des Fahrers wäre zu stark eingeschränkt – die Verkehrsgefährdung erhöht. Daher dürfen Sie im Bereich des Scheibentunings lediglich die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe tönen.
Ein maximal 10 Zentimeter breiter Tönungsfolienstreifen ist am oberen Rand der Frontscheibe zulässig, sofern eine Bauartgenehmigung vorliegt. Dieser Auto-Sonnenschutz ist bei einigen Windschutzscheiben bereits ab Werk vorhanden, sodass eine zusätzliche Folie nicht nötig ist, um die Autoscheiben zu verdunkeln.
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