DonCarlos
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- MG HS Plug In
- Baujahr
- 2025
Im Feld Bemerkumgen, z.B. hier :
Hier beim VW ist es mir ja klar. Zulässiges Zuggewicht ist 3450 Kg. Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges ist 2050 Kg und der Anhänger darf 1400 Kg wiegen. Prima und einfach.
Beim Lodgy ist es ja etwas anders. Der darf zwar auch 1400 Kg anhängen, aber damit würde er das zulässige Gesamtzuggewicht überschreiten.
Heißt also, Anänger mit 1400 Kg hinten dran, dann weniger Zuladung im Auto.
Dieses Gutachten sagt nun, dass ich 3600 Kg zulässiges Zuggesamtgewicht haben darf. Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges erhöht sich dadurch aber nicht, wie ich jetzt verstanden habe.
Das bedeutet schlußendlich also, dass ich die 1800 Kg Anhängelast, unter einhalten der technischen Vorgaben, ausnutzen darf, wenn ich das Gutachten kaufe und ich das Fahrzeug nicht schwerer mache als die verbleibenden 1800 Kg.
Mein dCi 110 Prestige wiegt leer nach Papieren 1280 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht ist 1920 Kg (Zuladung 640 Kg)
Zulässigen Zuggesamtgewicht 3120 Kg (Anhängelast 1200 Kg)
ZZGG 3120 Kg - ZGG 1920 Kg = Anhängelast 1200 Kg
Das bedeutet im Umkehrschluß 440 Kg Zuladung bei Ausnutzung der Anhängelast von 1400 Kg.
Mit Gutachten dann: Zuggesamtgewicht 3600 Kg - 1920 ZGG = 1680 Kg Anhängelast.
Immer vorausgesetzt, man würde das zGG ausnutzen.
Uff, nicht so einfach. Manitou hat gesprochen.
Zuletzt bearbeitet: