Getönte Fensterscheiben beim Lodgy?

Es erstaunt mich sehr, dass das tönen/folieren von Scheiben aus Gründen der Sicht/Sicherheit in Deutschland erlaubt ist.

Nur für den Fall, daß das jetzt nicht ironisch gemeint war;

Was soll das für einen Einfluß auf die Sicherheit haben?
Front-und vordere Seitenscheiben sind tabu für Verdunklungen, das reicht doch?!?
Dann sonst wäre ja auch jeder Transporter "unsicher" der ab den B-Säulen "zu" ist.
 
Nein, das war keineswegs ironisch gemeint.

Jegliche Einschränkung der Sicht nach hinten (und auch durch die hinteren Seitenscheiben) vermindert die Sicherheit. Selbst wenn es nur ein kleiner Sticker auf der Scheibe ist.

Je eingeschränkter die Sicht ist, umso höher ist das Unfallrisiko z.B. beim Übersehen von Velos beim rechts abbiegen oder bei Ein- und Ausfahrt in den Kreisel oder bei Spurwechseln generell.

Um die Sicht zu verbessern wurden z.B. auch die Heckflügeltüren von ehemals 1/2 1/2 auf 1/3 2/3 Teilung geändert. Und aus dem selben Grund wird u.a. auch empfohlen, die hinteren Kopfstützen bei Nichtgebrauch nach unten zu schieben.

Die Rundumsicht kann nie gut genug sein, da verschlechtere ich sie ja nicht freiwillig mit Folien nur weil es Geil aussieht. Genau so könnte man mit Scheuklappen durch die Gegend fahren.

Und ja, ich spreche aus Erfahrung. Ich habe im Aussendienst mit einem verbleichten Lieferwagen einen Unfall gemacht, der mit Scheiben sehr wahrscheinlich so nicht geschehen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alternative Sonniboy

Nein, Mike - isses nich :huh:

Die "Sonniboys" gibt es nicht für den Lodgy, leider ...

Ich habe für meinen Stepway die X-Shades bestellt:

X-Shades Sonnenblenden passen Sie Ihr Auto

Die Kids und wir sind damit sehr zufrieden, und die Dinger sind schnell montiert und wieder demontiert :)

War eine etwas abenteuerliche Bestellung in der Slowakei - hat aber reibungslos funktioniert...

VG
Marco
 
Sorry aber in der Schweiz kannst du hinter der B Säule kleben was du willst. Auch ein Brett darfst du hinkleben. Und im Gegensatz zu Deutschland brauchst du nicht mal ne ABE ( was das auch immer ist...)

Gruss Andreas
 
Die ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis) bezeichnet in D die Freigabe des Bauteils durch das KBA (= Kraftfahrbundesamt)
 
Sorry aber in der Schweiz kannst du hinter der B Säule kleben was du willst. Auch ein Brett darfst du hinkleben. Und im Gegensatz zu Deutschland brauchst du nicht mal ne ABE ( was das auch immer ist...)

Gruss Andreas

Das Gesetz in der Schweiz sagt dazu folgendes:

Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend angebracht werden (z.B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises nach Absatz 1.


Die hinteren Scheiben sind zwar gesetzlich nicht zwingend nötig, wenn sie aber gemäss Typenprüfung beim jeweiligen Modell vorhanden sind, so gilt das mit der Sicht auch für diese Scheiben.
 
Was du schreibst stimmt für alle Fenster vor der B Säule. Wobei je nach Sichtwinkel in der Schweiz ein Blendstreifen auf der Frontscheibe zulässig ist.
Beim Dokker könnte man zum Beispiel das hinter dem Rückspigel abgedunkelte Feld auf die ganze Breite ausdehnen.
Hinten kannst du, vorausgesetzt du hast einen Aussenspiegel auf der Rechten Seite, die Scheibe zu 100% abdunkeln. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt!

Gruss Andreas
 
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