Geld verdienen mit Werbung auf Auto

Hatte mich mal um Werbeeinnahmen bemüht als das Auto neu war. "Grosse" warten nicht auf einen einzelnen Fahrer, Werbebudgets werden schon lange voraus geplant und vergeben. Chancen hat man, wenn man günstige Werbefläche anbietet und dafür mehrere davon. Z.B. Front, 4 x Türen, Heck, 6 Werbeflächen a ca. CHF 200 pro Jahr. Umgesetzt habe ich es dann aber auch nicht. Viele Anfragen aussenden, Verrechnung, Material erstellen lassen.... Ne.

LG :)
 
Kein Betrieb den ich kenne vergibt an Privatleute gegen Geldo oder vergünstigungen den Auftrag Werbung auf dem Auto zu fahren.
Ich spreche jetzt nicht von werbeaufklebern von Autohäusern und Videotheken... Das ist eh nur Augenwischerei.

Der Werbende kann nicht bestimmen wo und wann das Auto unterwegs ist.
Ob es jetzt bei der Konkurrenz steht, oder vor Susis Spaßladen, weiß niemand... das ist kein gutes Gefühl.

Selbst wenn ihr viel fahrt und massig Kilometer macht muss das kein Vorteil sein.
Viele Firmen wollen gar nicht in einem großen Einzugsbereich Werben, das das Geschäft lokal verankert ist...
 
Besonders beim Dokker Express bietet sich die Seitenfläche als Werbefläche an, viele Arbeitgeber bieten ihren eigenen Angestellten entsprechende Deals für Neu- und Jungwagen an. Aber das sollte man sich genau überlegen:

Je nach Werbeauftraggeber kann das Auto plötzlich für Autoknacker sehr interessant werden. Schnell wird der Werbeträger für einen Firmenwagen gehalten. Wird für Dienstleister geworben, werden Werkzeug, Teile oder Notebooks vermutet. Apotheken- und Kurierdienstfahrzeuge lassen teure oder wertvolle Fracht im Kofferraum vermuten und selbst Werbung für den örtlichen Pizzadienst lässt einen Dieb auf eine gefüllte Geldbörse mit den Einnahmen für mehrere Lieferungen hoffen.

Die meisten mir bekannten Dienstleister verzichten mittlerweile auf Werbung an ihren Fahrzeugen. Dadurch werden die Fahrzeuge nicht mehr gezielt aufgebrochen. Ein benachbartes Unternehmen für Klimatechnik mit 15 Fahrzeugen hat seit dem Verzicht auf Werbung vor drei Jahren die Aufbrüche von mehreren Fällen jährlich auf null reduziert.

Also Vorsicht!

Auch eine Teilkasko wird bei der Regulierung von Einbruchschäden erst einmal die Zahlung verweigern, denn Werbeeinnahmen in Geldform oder als geldwerter Vorteil bedeuten "gewerbliche Nutzung" und die ist normalerweise beim Versicherungsvertrag ausgeschlossen.


Gruß
MadGyver
 
Auch eine Teilkasko wird bei der Regulierung von Einbruchschäden erst einmal die Zahlung verweigern, denn Werbeeinnahmen in Geldform oder als geldwerter Vorteil bedeuten "gewerbliche Nutzung" und die ist normalerweise beim Versicherungsvertrag ausgeschlossen.


Gruß
MadGyver

Das glaube ich nicht.
Das müsste dann auch für alle gelten, die einen Satz Kennzeichenhalter mit Werbung des Autohauses drauf von diesem geschenkt bekommen haben.
 
Das glaube ich nicht.
Das müsste dann auch für alle gelten, die einen Satz Kennzeichenhalter mit Werbung des Autohauses drauf von diesem geschenkt bekommen haben.
Normalweise würde ich sagen, du siehst das aber etwas kleinkariert...

Aber dem Staat trau ich mittlerweise alles zu, was die Schröpfung des "kleinen Mannes" angeht....<_<
 
Von kleinen Mann ist bald nichts mehr zu holen , denn der ist eh schon fast nackig .

Und Leute ohne Geld können sich nicht einmal die Brille leisten ,um Werbung zu lesen ...
 
Moin

Moin
Mit Werbung auf dem Auto wäre ich auch wegen dem Lack vorsichtig, je nach dem wie lange die Werbung drauf ist, und wie anfällig der Lack gegen UV Strahlung ist, kann man die Werbung auch nach Entfernung noch deutlich lesen. So bei einem unserer Firmen Transits. Der Lack komplett stumpf, nur wo die Werbung war noch glänzend und hübsch.

Und Leute ohne Geld können sich nicht einmal die Brille leisten ,um Werbung zu lesen ...

Die erste Brille meiner Frau hat 17,50€ gekostet (fielmann nulltarif Gestell mit einfachsten Gläsern), nur um sie dazu zu bringen endlich eine zu tragen. Hat sie jetzt 2 Jahre (seit November aber nur noch als 2. Brille, sie wollte auch eine Oakley :blush:)

Lg
Cassie
 
Darf man fragen wer Dir solchen Schwachsinn aufgetischt hat? Dein Versicherungsvertreter?

Werbeeinnahmen bedeuten keine gewerbliche Nutzung und auch der ggfl. geldwerte Vorteil nicht!

So, also gut, dann wollen wir mal:

Es wird eine Einnahme generiert. Diese stammt nicht aus einem Angestelltenverhältnis. Sie ist regelmäßig und es wird eine Gegenleistung erbracht (eine Fläche vermietet). Das ist keine rein private Nutzung. Das ist eine (teil)gewerbliche Nutzung.

Dass geringe Einnahmen unter Freigrenzen fallen, ändert nichts an der Gewerbsmäßigkeit.

Wer hat das bestätigt? Das Verwaltungsgericht in Mainz hat vor geraumer Zeit ein Grundsatzurteil gefällt, das die Einstufung einer Werbung auf dem PKW als gewerbliche Nutzung bestätigt, sobald mehr als nur ein kleiner Aufkleber eines Autohauses auf dem Auto klebt und der Halter einen Nutzen daraus zieht oder einen Vorteil davon hat.

Ja, es ging um einen Streit mit der GEZ, aber in genau diesem Streit ist in der Urteilsbegründung die Gewerbsmäßigkeit erklärt und begründet.

Und da man in diesem Fall auch ein Aktenzeichen und eine Urteilszusammenfassung bringen muss, habe ich das mal angefügt. Autor steht im Text, Quelle openPR. Nicht, dass mir unterstellt wird, ich wolle irgendwem Schwachsinn auftischen.

Wer sein Auto als Werbefläche nutz, muss ggf. gewerbliche GEZ-Gebühren zahlen, Medienrecht aktuell, Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert:

Ein Privatmann hatte großflächig auf seinem privaten Pkw auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau hingewiesen. Der SWR entdeckte die Werbung und sendete dem Mann einen Gebührenbescheid für das gewerblich genutzt Autoradio zu. In einer anschließenden Klage machte der Autohalter vergeblich geltend, dass das Fahrzeug privat genutzt würde. Andere, vergleichbare Fahrzeughalter die auf ihren Autos Werbung für Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser machen, würden schließlich auch nicht zur Gebührenerstattung herangezogen. Dies sei eine Ungleichbehandlung. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz gab dem SWR recht. Der SWR begründete seinen Gebührenbescheid damit, dass durch die Werbeaufschrift eben keine reine private Nutzung des Kraftfahrzeugs des Klägers vorliege. Nur bei einer rein privaten Nutzung wäre das Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Es komme dabei nicht auf den Umfang der nicht privaten Nutzung an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise nicht private Nutzung des Kfz vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und damit nicht privat. Der Kläger habe davon auch einen Vorteil. Die Förderung des Geschäfts der Ehefrau komme letztendlich auch ihm zugute. Aufkleber oder ähnliches mit Hinweisen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien mit der Werbung auf der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs des Klägers nicht vergleichbar. In der Regel seien sie viel kleiner. Außerdem hätten sie nicht zum Ziel, deren Geschäfte zu fördern. Sie erfüllten vielmehr eine Funktion wie eine private Empfehlung von Kunde zu Kunde. Schließlich sei auch ein Vorteil auf Seiten des Kraftfahrzeughalters nicht erkennbar. (VG Mainz, Urt. v. 07.07.2008, 4 K 461/08.MZ) Quelle u.a.: Pressemitteilung der Justiz Rheinland-Pfalz v. 23.07.2008.
Nach der Urteilsbegründung des Gerichts dürfen nun alle Mitarbeiter von Diskotheken, Kneipen aber auch Supermärkten oder sonstigen Diskountern, die von Ihren Arbeitgebern nahegelegt bekommen, einen Aufkleber ihres Unternehmens auf dem privaten Kfz gut sichtbar zu platzieren, sich vor den Außendienstmitarbeitern der GEZ hüten.
Eindeutiges Ziel dieser Werbung ist es, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Der Vorteil für den Kraftfahrzeughalter liegt in dem Erhalt und der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes.


EDIT:
Damit wäre auch die Frage mit den Kennzeichenhaltern geklärt.


Gruß
MadGyver
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurden nicht die Versicherungen angesprochen?

Was ist denn damit?
 
Ich frag mich, welche Firma zahlt Heute Werbung für einer Privat Person der für die Firma mit dem PKW Werbung macht ??

Davon ab ist das ein Trick, ist 2014 und 2015 bei Stern TV gekommen.
 
Ich frag mich, welche Firma zahlt Heute Werbung für einer Privat Person der für die Firma mit dem PKW Werbung macht ??

Davon ab ist das ein Trick, ist 2014 und 2015 bei Stern TV gekommen.

Trick?
Von wem?
Vom Fahrer?
In welcher Weise?

Etwas genauer bitte.
 
Ich rede nicht von Steuern, ich rede von der "gewerblichen Nutzung" des Fahrzeugs und Problemen mit der Versicherung. In welchem Zusammenhang (GEZ, Freibeträge, Absetzbarkeit, Aufteilung in Außenhülle und Innenraum, ...) die gewerbliche Nutzung durch Werbung am Fahrzeug vom Gericht festgestellt oder bestätigt wird, ist unerheblich. Es reicht die Tatsache, dass eine solche vorliegt.

Und wenn wir schon einmal beim Thema GEZ (bzw. mittlerweile deren Nachfolger) sind, kann ich ja direkt in den Raum werfen, dass Fahrzeuge mit Werbung trotzdem gebührenpflichtig sind. Besonders dann, wenn sich der Fahrzeughalter an den Vorschlag hält, kein Gewerbe anzumelden und somit keine Betriebsstätte anmelden kann. Der Beitrag kostet 69,96€ jährlich.

Jaja, alles Schwachsinn, ich weiß, trotzdem ein Zitat mit Quellenangabe:

Kraftfahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken oder für eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit der Fahrzeuginhaberin bzw. des Fahrzeuginhabers genutzt werden, sind beitragspflichtig. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, die für gemeinnützige und öffentliche Zwecke genutzt werden. Auch Kraftfahrzeuge, die vom Fahrzeuginhaber nur geringfügig zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzt werden, sind beitragspflichtig.
Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice www.rundfunkbeitrag.de


Gruß
MadGyver
 
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Die Menschheit will eben beschissen werden , damit sie glücklich ist !
 
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