Garantie-Recht nicht respektiert von Händler

Fakt: Der Verkäufer hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er bei der Übernahme des Wagens den Faktor Garantie hätte prüfen müssen bevor er ihn (unter falscher Annahme - Herstellergarantie wird schon noch vorhanden sein) weiterverkauft
Das wäre dann eher ein falscher Fakt. Wenn man sich die Aussage des Händlers ansieht:" Das machen wir schon", wusste dieser, dass keine Garantie mehr vorhanden ist.
Damit wäre Deine Ausführung hinfällig,
Da die Garantie gesetzlich nicht vorgeschrieben und damit beim Verkauf nicht verpflichtend vorhanden sein muss.
 
Seit Beitrag#47 vom ffbler vier Seiten juristische Betrachtungen und Verfahrensanalysen für eine Situation, die noch gar nicht aufgetreten ist. Typisch dieses Forum.

Der Beitragsschreiber drohte mit Amtsgericht Duisburg, wenn der Wagen beim ersten TÜV Mängel habe, die nicht als Garantiefall behoben würden. Was zum Geier soll beim ersten TÜV schiefgehen, außer das ein Leuchtmittel defekt ist? Und das wäre definitiv kein Garantiefall...
Ich möchte allerdings wetten, dass im Falle größerer, potentieller „Garantiefälle“ die Kooperationsbereitschaft des Händlers eher gering ist - wenn er gleich mit so einem Spruch bzgl Amtsgericht „eingenordet“ werden soll.
 
Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen wo beim Vertragsabschluss beide Parteien (Käufer und Verkäufer) offenbar davon ausgingen, dass die Herstellergarantie noch gilt, da dies ja unter normalen Umständen angenommen werden kann. Der gewerbliche Verkäufer ist üblicherweise nur zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Eine Gebrauchtwagen-Garantie wurde lt. Sachverhalt nicht abgeschlossen.

Problem: Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Erstinspektion nicht fristgerecht durchgeführt wurde und somit die Herstellergarantie ohne wenn und aber erloschen ist. Soweit der Sachverhalt.

Fakt: Der Verkäufer hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er bei der Übernahme des Wagens den Faktor Garantie hätte prüfen müssen bevor er ihn (unter falscher Annahme - Herstellergarantie wird schon noch vorhanden sein) weiterverkauft.
Folgen für den Käufer: Er kann den Kaufvertrag anfechten und ggfls den Preis mindern oder rückabwickeln (je nachdem was für den Fragesteller zielführender ist). Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe könnte empfehlenswert sein.

Der Käufer/Fragesteller kann auch versuchen mit dem Händler durch einen zusätzlichen Vertrag zu vereinbaren, dass dieser bis zu dem Datum, wo die Herstellergarantie üblicherweise ordentlich abgelaufen wäre, eine Verkäufergarantie ähnlich/identlisch zur Herstellergarantie gewährt. Nur wird der Verkäufer sich wohl darauf nicht einlassen, denn woher soll der Verkäufer wissen, ob und in welchem Umfang der Hersteller einen individuellen auftretenden spezifischen Schaden als Garantiefall annimmt. Darüber gibt es logischerweise keine schriftlichen Abhandlungen die man irgendwo fahrzeugspezifisch nachlesen kann. Ist ja im Einzelfall auch immer eine Ermessensentscheidung des Herstellers. Also eher unrealistisch mit dem Verkäufer so eine Vereinbarung abschließen zu können.

Ich würde den Vertrag anfechten und das für mich sinnvollste rausholen. Bei einer Rückabwicklung muss man natürlich die bereits gefahrenen km gegenrechnen, was den zu erstattenden Kaufpreis mindert.

Soviel vom verstaatlichten §§-Reiter :teacher:

Ich geb die Theke jetzt wieder frei...
Es wurde KEIN Kaufvertrag geschlossen, wo beim Vertragsabschluss beide Parteien....
Diese Annahme wird nirgends entsprechend dokumentiert. So fadenscheinig argumentiert nur ein Anwalt, der sich einen Auftrag ergattern will und vor Gericht die Plausibilität für eine Klage erreichen will, formaler Akt. Scheinheilig nennt man das. Aussicht im Verfahren auf Erfolg besteht nicht, da dieses nicht schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wurde. Werkstattgarantie wäre vielleicht ein Thema, hier steht Aussage gegen Aussage. Auch das wurde nicht im Kaufvertrag festgehalten. Illusionen weiter zu befeuern, halte ich für naiv. Rechtspfleger haben nicht immer den Überblick über Rechtsprechung.
 
Soviel vom verstaatlichten §§-Reiter :teacher:

Ich geb die Theke jetzt wieder frei...
Na dann stelle ich mich mal zurück an die Theke:

. . .Ich würde den Vertrag anfechten und das für mich sinnvollste rausholen. . . .
Warum sollte er das tun?
Es besteht doch die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Auto keine Garantie-Reparatur benötigt. In diesem (wahrscheinlichem) Falle wäre die verfallene Herstellergarantie folgenlos.

- - -

Kurzer Nachtrag:
Sorry, ich hatte @Hillbilly Duster geantwortet, bevor ich bemerkte, dass es bereits drei andere Antworten gibt. :verysad:

.
 
Ich weise nochmals auf meinen Beitrag #62 hin...
Was bitte ist so schwer daran sich mit dem Händler in Ruhe zusammen zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu suchen? Bei uns in der Steiermark klappt das generell immer..."und a Ruah´ is´!"
Wenn ich Händler wäre...meine Gesprächsbereitschaft wäre jederzeit vorhanden...letztendlich lebe ich von meinen Kunden...beim Neu- oder Gebrauchtwagenverkauf und bei den Folgegeschäften in meiner Werkstätte!
Allerdings würde ich es vorziehen nicht sofort mit Anwaltsandrohungen bzw. der Einschaltung eines Gerichtes konfrontiert zu werden.
Fakten klären, es kann nicht so schwer sein seriös zu erheben ob Garantie vorhanden ist oder nicht!
Vorgänge tabellarisch auflisten, alles ohne Emotionen seriös besprechen...und eine für beide Seiten passende Lösung finden.
Ansonsten, wenn jeder glaubt im Recht zu sein...uns kein Kompromiss zu erzielen ist...Anwälte - Gerichte - und nicht zu vergessen beigezogene Sachverständige freuen sich über jeden Euro der da sinnbefreit verheizt wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakten klären, es kann nicht so schwer sein seriös zu erheben ob Garantie vorhanden ist oder nicht!
Der Versuch wurde bereits vor dem Kauf gemacht. Es kam eine nichtssagende Antwort. Mittlerweile ist klar, warum die nichtssagende Antwort kam, denn korrekter Weise hätte der Verkäufer sagen müssen, dass die Herstellergarantie bereits verwirkt ist. Hat er aber nicht. Er hat nur das mündliche Versprechen gegeben, man "erledige das schon".

Was soll da jetzt im Nachgang noch geklärt werden?

Der Käufer ist an einen unzuverlässigen Verkäufer geraten und hat die Warnzeichen unbeachtet gelassen. Das ist ausdrücklich kein Vorwurf, das mache ich zuweilen auch. Allerdings nicht bei Werten im 5-stelligen Bereich, sondern bei kleinen Geschäften. Man nennt das ein Risiko eingehen.
 
Was soll da jetzt im Nachgang noch geklärt werden?

Also wenn du das nicht realisiert hast...im "Nachgang" geht es ausschließlich darum jetzt noch einen Kompromiss zu finden der für beide Seiten tragbar ist!

Ordnungshalber...nur zum besseren Verständnis, wenn ich nichts übersehen habe:
Der Threadstarter "Marian81" hat sein letztes Posting Nr. #20 in dieser Sache am 7.12.2020 gesetzt, was sagt uns das?
Seitdem kam da genau "nix" mehr...außer dass wir hier mittlerweile bei Posting #97 angelangt sind!
Wir alle waren beim Verkaufsgespräch und den Reklamationen nicht dabei, sind also nur auf Vermutungen angewiesen...und diskutieren hilfsbereit (!) "um Kaisers Bart"...weil wir halt wirklich "nix" wissen!
Schad´ um die Zeit...wünsche in diesem Endlos-Thread weiterhin gute Unterhaltung!
 
Ich diskutiere über diesen Fall, und worüber diskutierst Du?
Auch ich habe ein Problem mit der Garantie. In 05/2020 kaufte ich unseren Duster II. Erstzulassung 11/2018. Vor der Übergabe hatte ich eine Inspektion ausgehandelt. Widerwillig lies sich der Verkäufer überreden, da die zweite Inspektion angeblich erst in 11/2020 fällig wäre. Soweit so nicht gut. Nach einer kürzlichen Rückfrage welcher Inspektionstermin für die Dreijahresinspektion nun maßgebend sei, herrschte große Verwunderung. Die erste Inspektion 11/2019 ist nicht durchgeführt worden, obwohl der Duster als Erstbesitz von einem Aufbereiter des Händlers war. Also gilt Inspektion 05/2020. Auf meine Nachfrage wegen nicht eingehaltener Inspektionstermine und evtl. Garantieansprüche wurde abgewiegelt "kein Problem, wir erledigen das schon". Sein Wort in Gottes Ohr. Eine Garantie Verlängerung sei aber nicht möglich.
Habe nun für den 20. April einen Termin für eine vorgezogene Dreijahresinspektion.
Habe ihn im voraus schon mal informiert, das der Duster im Oktober zum TÜV geht. Sollten irgendwelche Mängel
festgestellt werden die nicht auf Garantie behoben werden, Amtsgericht Duisburg.
Gruß vom FFBler
:)
 
Was soll da jetzt im Nachgang noch geklärt werden?

Also wenn du das nicht realisiert hast...im "Nachgang" geht es ausschließlich darum jetzt noch einen Kompromiss zu finden der für beide Seiten tragbar ist!

Ordnungshalber...nur zum besseren Verständnis, wenn ich nichts übersehen habe:
Der Threadstarter "Marian81" hat sein letztes Posting Nr. #20 in dieser Sache am 7.12.2020 gesetzt, was sagt uns das?
Seitdem kam da genau "nix" mehr...außer dass wir hier mittlerweile bei Posting #97 angelangt sind!
Wir alle waren beim Verkaufsgespräch und den Reklamationen nicht dabei, sind also nur auf Vermutungen angewiesen...und diskutieren hilfsbereit (!) "um Kaisers Bart"...weil wir halt wirklich "nix" wissen!
Schad´ um die Zeit...wünsche in diesem Endlos-Thread weiterhin gute Unterhaltung!
Nun ja, am 24.3. hat er zuletzt hier reingeschaut.
Eine kurze Wasserstandsmeldung wäre nett gewesen wenn er wegen der Sache so einen Aufriss macht.
Ich spekuliere mal weiter:
Die Sache ist nicht nach Wunsch ausgegangen.
 
Ich diskutiere über diesen Fall, und worüber diskutierst Du?
In dieser Sache über nichts mehr!
Eine Diskussion die ohne den Threadsteller abläuft erscheint mir nicht wirklich sinnvoll zu sein.
Wir richten uns hier seit 29.11.2020 gegenseitig Meinungen aus ohne zu wissen was zwischenzeitlich unter den "handelnden Personen" abgelaufen ist.
Das habe ich gemeint...ich habe das Eingangsposting durchaus sinnerfassend gelesen...und auch deinen lachenden "Smiley" mit Freude gesehen...diese Sichtweise gefällt mir!
 
Das ist ausdrücklich kein Vorwurf
Der Vorwurf wäre aber durchaus gerechtfertigt.

Der Käufer alleine hat den Kaufvertrag unterschrieben, obwohl er keinen Nachweis hatte, dass eine Garantie besteht.

Davon abgesehen, bei einem Gebrauchtwagen, der älter als ein Jahr ist, gehe ich nicht zwingend davon aus, dass noch Werksgarantie besteht. Es gibt zuviele Gründe, wieso diese evtl. erloschen sein könnte.

Da möchte ich dann schon die Inspektionsnachweise und einen passenden Satz im Vertrag.
 
Es hatte schon einen Grund wieso ich die "Theke" für die ganzen unqualifizierten Posts nach meiner rechtlichen Einlassung wieder freigegeben habe :clap::clap::clap::clap: Wenn man keine Ahnung hat...

Die Rechte des Käufers (Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages) sind die gesetzlich festgeschriebenen Rechte, die der Käufer und Fragensteller hier im Thread definitiv und immer hat.

Sollte der Verkäufer/Händler bei Vertragsabschluss sogar gewusst hat, dass die Garantie erloschen ist, hat er dies sogar vorsätzlich verschwiegen, was seine Positon nicht gerade stärkt und an den Käuferrechten nichts ändert. Nicht wahr, @Duster 13.

Und warum sollte der Käufer sein Recht in Anspruch nehmen???? @michael3 :
Ganz einfach, weil ein neuwertiges Kfz ohne Herstellergarantie tatsächlich auf dem freien Markt weniger wert ist als ein vergleichbares Fahrzeug mit Garantie. Und das Risko, welches man eingeht wenn man so ein Fahrzeug behält lässt man sich halt durch einen entsprechend niedrigeren Kaufpreis ausgleichen, oder man tritt halt ganz vom Vertrag zurück wenn man das Risiko nicht auf sich nehmen möchte.

Ausführungen zum Zustandekommen eines Vertrages spare ich mir. Die sollte @lillifit3 nochmal selbst nachlesen. Verschweigen von Mängeln (und die verlorene Herstellergarantie) ist ein Solcher, führt zu den von mir beschriebenen Rechten des Käufers.

@Dokkerfranz
Es ist grundsätzlich auch in Ordnung, wenn man mit Diplomatie an die Sache heran geht und versucht sowas mit dem Verkäufer/Händler freundlich zu klären. Man darf aber auch seine Rechte kennen und diese zu gegebener Zeit in dem Gespräch vortragen. Und unabhängig davon, dass man auf in diesem Gespräch getroffene Zusagen des Verkäufers immer in schriftlicher Form bestehen sollte (muss), ist von diesen Rechten immer dann Gebrauch zu machen, wenn man mit freundlicher Diplomatie nicht zum gewünschten Ergebnis kommt.

Und ich poste dies hier nicht um den Verkäufer zu verteidigen, sondern um dem Fragesteller und auch interessierten Mitlesern die Rechtslage und somit ihre Rechte für ähnliche Fallkonstellationen deutlich zu machen. Vielleicht hilft es manch einem ja.

Und auch ich wäre interessiert daran zu erfahren, wie die Sache für @FFBler ausgegangen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Diskussion die ohne den Threadsteller abläuft erscheint mir nicht wirklich sinnvoll zu sein.
Dieser Thread besteht so gesehen aus zwei Threads - oder zwei Fällen.

Ich diskutiere über den zweiten neuen Fall, der am 03.04.2021 mit Beitrag #47 begonnen wurde.

Du erwähnst abermals den ersten Fall vom 29.11.2020.

Ich denke, wir reden/schreiben immer noch aneinander vorbei.
 
Ganz einfach, weil ein neuwertiges Kfz ohne Herstellergarantie tatsächlich auf dem freien Markt weniger wert ist als ein vergleichbares Fahrzeug mit Garantie.
Richtig. Aber aktuell reden wir von 5 Monaten „Restgarantie“ bei einer Gesamtdauer von 36 Monaten. (Zumindest lese ich es aus den Daten so heraus, dass im November die Garantie so oder so abgelaufen ist.
 
Richtig. Aber aktuell reden wir von 5 Monaten „Restgarantie“ bei einer Gesamtdauer von 36 Monaten. (Zumindest lese ich es aus den Daten so heraus, dass im November die Garantie so oder so abgelaufen ist.
Nach Garantie kommt Kulanz. Und auch da wird um Übermittlung sämtlicher Nachweise gebeten.

Es sieht einfach gut aus, wenn ein Auto eine Lebenslaufakte mit allen Inspektionen, Prüfberichten und gelegentlichen Reparaturen hat. Dann weiß man, dass es kontinuierlich betriebssicher gehalten wurde.
 
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