Frage zum Tagfahrlichtleuchtmittel

Ich berichtige mich. Es gibt tatsächlich keinen Paragraphen der das abnehmen verpflichtet. (Ich kann ja auch mal Fehler machen). Allerdings muss man damit rechnen, dass Versicherungen im Schadensfall Schwierigkeiten machen und so....

Also nochmal, meine Aussage war nicht richtig!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte er nicht machen..
Die AHK ist mit ABE wie die Spiegel nicht mehr als normaler Umriss des Fahrzeuge. Spiegel muss man auch nicht einklappen. Ergo, es ist falsch. Die StVZO wäre einschlägig, nicht die StVO und hier ist ein zulässiges Teil nicht zu demontieren. Ein Dachträger muss bei Nichtnutzung auch nicht runter weil er evtl die Betriebsgefahr erhöht.
 
Sollte er nicht machen..
Die AHK ist mit ABE wie die Spiegel nicht mehr als normaler Umriss des Fahrzeuge. Spiegel muss man auch nicht einklappen. Ergo, es ist falsch. Die StVZO wäre einschlägig, nicht die StVO und hier ist ein zulässiges Teil nicht zu demontieren. Ein Dachträger muss bei Nichtnutzung auch nicht runter weil er evtl die Betriebsgefahr erhöht.
Siehe bearbeiteter Beitrag. Und ja, du hast recht.... :prost:

Wobei, auf einen Dachträger fährt man so selten auf:D
 
Gleiches Problem stellt sich oft bei zusätzlichen Bügeln, Bullenfänger und Crashbars. Auch hier geht gerne eine gegnerische Versicherung davon aus.. selten mit Erfolg. Zum Glück, sonst wären die ganzen ABE und Eintragungen weniger wert.

Die Pflicht zum abnehmen der AHK ergibt sich, sobald das Kennzeichen verdeckt ist. Auch wenn es nur minimal ist. Sonst bräuchte man ein zusätzliches Schild an der AHK.
 
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