Fahren ohne Licht

2-Fach Umschalter. Wenn TFL aus ist, stattdessen einen Shuntwiderstand zur Simulation des weggeschalteten TFL gegenüber dem Steuergerät...?
 
Bitte den Thread schliessen,das führt zu nix zuviele selbsternannte Rechtsexperten und Rechtsberater .Danke an diejenigen die praktisch helfen wollten Gruss Dwinger
 
Ich bin Angler und schlafe gerne im Auto wenn es nachts mal kalt wird so wie letzte Woche Samstag lasse ich gerne den Motor mal 1Std laufen um die Karre aufzuheizen
Auf sowas stehen 80€ Bußgeld.

Trennt man einen aktiven Stromkreis, gibt es Fehler Einträge und vermutlich auch Meldungen auf dem Bordcomputer Display.
Von Meldungen abgesehen macht es aber auch keinen Schaden, oder?
Ich würde den Fehlerspeicher ignorieren (die Werkstatt würde im Falle einer Diagnose eh erstmal löschen) und falls weniger versiert mit Elektrik auf sowas zurückgreifen:
Sicherungsverlängerung mit Schalter
 
In der Eingangsfrage wird nach einer praktischen Lösung gesucht, nicht nach Rechtsberatung.
um die Eingangsfrage zu beantworten:

auf meinen Verweis auf Mazda in meinem Beitrag #19 hat noch niemand geantwortet. Wenn das mit der Handbremse bei Dacia so nicht geregelt ist schlage ich vor, mit einem Relais die „Aktiviert“ Stellung der Handbremse als Relais-Steuersignal zu verwenden und mit den Relais-Arbeitskontakten den Stromkreis zu den TFL zu öffnen. Dann ist TFL bei gezogener Handbremse aus. Ansonsten funktioniert das TFL wie für die Typzulassung gefordert und alle sind glücklich.
 
Wenn der Wagen mit angezogener Handbremse in der Halle steht weil %irnkjemand% auf Sicherheit bedacht ist dann macht der grad mit dem Wagen beschäftigte amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ein Kreuzchen bei Nope, Nixda!
 
macht der grad mit dem Wagen beschäftigte amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ein Kreuzchen bei Nope, Nixda!
warum sollte er das tun? Zumal das meinem Auto von Werk aus die Standard-Konfiguration ist ? Da hat noch niemand sich beschwert, dass das TFL bei angezogener Handbremse aus geht. Wo sollte da auch Problem liegen? Es ist ein TagFAHRlicht und kein TagSTEHlicht.
 
Wenn es dann nachweislich bei nicht angezogener Handbremse funktioniert hat der Prüfer keinen Grund es zu beanstanden.
 
Es ging nicht darum daß der Prüfer die Handbremse anzieht, sondern der Wagen mit angezogener Handbremse dort steht, der Prüfer den Motor startet und dann feststellt TFL leuchtet nicht.
 
Wir haben das schon verstanden.

In der Regel fährt der Prüfer den Wagen selbst in die Prüfhalle und sieht schon dabei im Spiegel, dass das TFL leuchtet. Die weitere Beleuchtung prüft er ja dann auch im Spiegel. Wo sollte das Problem sein.
Und wenn ich selbst meinen Wagen in die Prüfhalle fahre, dann sieht er auch, dass das TFL beim Hereinfahren leuchtet.

Und wenn Mazda diese Abschaltung über die Handbremse hat, so kennt der Prüfer das und wird es beim Dacia im Nachbau auch nicht beanstanden. Zumal es ja vorführbar ist.
 
R48 UN/ECE — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
6.19.7 Elektrische Schaltung

6.19.7.1. Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor (das Antriebssystem) anlässt bzw. abstellt, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor (das Antriebssystem) in Betrieb ist. Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden Bedingungen herrschen:

6.19.7.1.1. Die Automatikgetriebesteuerung befindet sich in der Stellung „Parken“ oder

6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder

6.19.7.1.3. bevor das Fahrzeug nach jeder manuellen Betätigung des Antriebssystems erneut in Bewegung gesetzt wird.

6.19.7.2. Tagfahrleuchten dürfen manuell ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr als 10 km/h beträgt, vorausgesetzt, sie schalten sich automatisch ein, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 10 km/h überschreitet oder wenn das Fahrzeug mehr als 100 m zurückgelegt hat und sie bleiben eingeschaltet, bis sie bewusst wieder ausgeschaltet werden.

6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben (18).
 
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