Dacia Wartungspaket

Lotmitofreden

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Sandero 1.5 dCi eco2 (90 PS)
Hallo,

seit 2013 sind wir glücklicher Besitzer eines Dacia Sandero II dCi 90 eco². Beim Kauf des Fahrzeugs haben wir das Dacia Warungspaket mitgekauft. Nun hat das gute Stück seine zweite Inspektion gehabt und angeblich soll das Wartungspaket nicht greifen, weil wir das Fahrzeug zu spät angemeldet haben :huh:.

Wir haben es aber genau zu dem Zeitpunkt angemeldet und die Wartung durchführen lassen, zu dem der Bordcomputer uns dazu aufgefordert hat. In den Vertragsbedingungen kann ich nirgends entdecken, dass die Wartung zu einem bestimmten Datum erfolgen muss. Wer hat hierzu schon einmal Erfahrungen gesammelt und kann uns helfen :teacher:?

Beste Grüße,

Lotmitofreden
 
Die Wartung muss schon kostenlos durchgeführt werden. Wurde ja schon vorab gezahlt. Anders sieht es evtl. mit der Garantie aus, wenn die Wartung zu spät durchgeführt wurde. Evtl. kann man gegen Zahlung eines Betrages die Garantie wieder aufleben lassen. Ist bei Kia so.
 
Deshalb hat uns unser Händler davor gewarnt. Wenn die Wartung z.B. bei 20k vorgeschrieben ist, dann übernimmt Dacia das bei 21k schon nicht mehr. Ebenso stellen sie sich im 13. Monat gern quer, wenn Wartung nach 12 Monaten angesagt wird. Die haben sich da extrem pingelig und er kriegt das schon bei Kleinigkeiten nicht mehr genehmigt.
 
In den Vertragsbedingungen kann ich nirgends entdecken, dass die Wartung zu einem bestimmten Datum erfolgen muss. Wer hat hierzu schon einmal Erfahrungen gesammelt und kann uns helfen :teacher:?

Die Wartungen sind ganz normal nach dem Wartungsplan vorgeschrieben. Da gibts keine extra Bedingungen, die du finden könntest. Nur pünktlich muss man sein und wenn man zum Termin im Urlaub ist, dann lieber vor dem Urlaub durchführen lassen. Und es zählt nicht das Datum, wo man sich den Termin holt, sondern wann es gemacht wird.

Wie gesagt, wir wurden gewarnt, dass Dacia bei den Wartungsverträgen (nicht bei der Garantie!!) pingelig ist und haben es gelassen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Ok, vielen Dank für die Antworten. Die können sich ja gerne pingelig anstellen, aber ohne rechtliche Grundlage sehe ich da keine Basis. Ich geb das mal zu meinem Rechtsanwalt...
 
Die Grundlage ist die Einhaltung der Wartungsintervalle - und deren Einhaltung obliegt dir.
Du hast uns übrigens noch immer nicht gesagt, um wieviel du sie überschritten hast.
 
die Einhaltung der Wartungsintervalle können sich nur auf die Garantie beziehen. Bezahlte Wartungen können m.E. mit so einer Begründung (Überziehung) nicht abgewimmelt werden. Rechtsschutzversicherung einschalten.
 
Wir haben es aber genau zu dem Zeitpunkt angemeldet und die Wartung durchführen lassen, zu dem der Bordcomputer uns dazu aufgefordert hat. In den Vertragsbedingungen kann ich nirgends entdecken, dass die Wartung zu einem bestimmten Datum erfolgen muss.

Moin,

der BC meldet sich aber, meine ich, nicht zeitabhängig (also nicht wenn das Jahr verstrichen ist) sondern nur km abhängig.

D.h. fährt man wenig und muß nach Zeit zur Wartung muß man selber aufpassen.
 
die Einhaltung der Wartungsintervalle können sich nur auf die Garantie beziehen. Bezahlte Wartungen können m.E. mit so einer Begründung (Überziehung) nicht abgewimmelt werden. Rechtsschutzversicherung einschalten.

Du hast nen Vertrag abgeschlossen, welchem bestimmte Bedingungen zugrunde liegen. Wenn du die Bedingungen nicht einhälst, dann muss auch die Gegenseite nicht mehr leisten.

Platt gesagt, wenn ich ne Wartung für 1Jahr / 20k abschließe und fahre erst nach 5 Jahren mit 100k hin, dann müsste Dacia ja nach deiner Argumentation auch noch zahlen und alles erledigen. Das ist Käse.

Verträge gelten beiderseitig und wenn jemand drüber hinaus noch Leistungen erbringt, dann ist das kulant - wenn nicht, dann ist das aber auch korrekt.
 
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