Aber der TE hat nicht geschrieben daß etwas kaputt ist.Also wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf beim TE etwas kaputt geht, muss es der Händler übernehmen. Auch wenn es ein Verschleißteil ist. Da spielt die Beweislastumkehr eine Rolle, denn der Händler wird nicht beweisen können dass das Teil in Ordnung war.
Ihn stört wahrscheinlich nur, daß die Kerzen nicht neu sind.
Die sind seit 30000km drin.