Dacia Gebrauchtwagengarantie

Also wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf beim TE etwas kaputt geht, muss es der Händler übernehmen. Auch wenn es ein Verschleißteil ist. Da spielt die Beweislastumkehr eine Rolle, denn der Händler wird nicht beweisen können dass das Teil in Ordnung war.
Aber der TE hat nicht geschrieben daß etwas kaputt ist.
Ihn stört wahrscheinlich nur, daß die Kerzen nicht neu sind.
Die sind seit 30000km drin.
 
Also du als Käufer solltest schon kontrollieren, ob alle Services korrekt durchgeführt wurden. Wenn beim Kauf eine frische Inspektion lt. Herstellervorgabe vereinbart wurde und die Kerzen hätten lt. Wartungsplan mit getauscht werden müssen, dann hast du einen Anspruch darauf. Ansonsten wenn nichts vereinbart wurde, jetzt noch einen Kerzenwechsel vom Händler auf seine Kosten zu verlangen ist aussichtslos. Dafür gibt es keine Grundlage.
 
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