CoC, nur ausländische Marken oder auch genullte Re-Importe?

@Cardriver-911
Einen solchen Vermerk habe ich doch tatsächlich auf einer meiner 4 CoC, mittendrin und in fast der selben Textgröße gedruckt, nicht gestempelt, daher habe ich das tatsachlich übersehen.
Und da war die Erstzulassung in einem anderen Zulassungsbezirk.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese sogenannte EU - Übereinstimmungsbescheinigung
Hatte ich bei jedem Dacia und auf jedem hat das StvA seinen Stempel drauf gepappt. ;)
 

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Von einer Notwendigkeit des CoC beim Wiederanmelden/Wiederzulassen innerhalb eines Landes habe ich in Post #3 nichts geschrieben.
Weitere Zulassungen ist nicht gleich dem Wiederzulassen
Bitte nur das lesen, was geschrieben steht.
Ich will es nicht nur lesen, sondern auch verstehen.
@PetrolheadX,
Bitte erkläre Du mir Deinen Unterschied zwischen weitere Zulassung und Wiederzulassung. (Eine eigene Erklärung hab ich, möchte Dir aber nicht ausversehen falsch zuvor kommen.)

Ergänzung zu # 1, letzter Absatz: Ich hab mich falsch ausgedrückt. Das Auto hatte zwei dt. Vorbesitzer. Wurde wahrscheinlich "nur" wieder angemeldet. Aber irgendwann auch mal zugelassen oder mit Staatswechsel neu zugelassen, es ist ja genullt.

Die CoC, die mir vorliegen, sind von 2009. möglich das es jetzt anders gehandhabt wird.
In den Stempel wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung II eingetragen. Das wäre eine zusätzliche Sicherheit.
Dem entsprechend als Folgefrage: In wessen Händen müßte sich rechtmäßig das CoC-Papier bei Autoweitergabe befinden?
Ich befürchte schon, der Händler sammelt diese Dokumente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer Deines Ford hätte diese Dir eigentlich mitliefern müssen.
Dieser Gedanke ist bei mir inzwischen auch gereift.
Ich hatte anfangs nach dem CoC-Papier gefragt, da hatte man mir gesagt, der habe keine weil Ford ein deutsches Auto sei. Bei der Nummer in den Papieren ist er aber genullt.
Die Nullerfunktion hab ich aber erst später erfahren. Aber dieser Typ war ja schon bei den Gewährleistungsmängeln ein Drama (s. Tread "C-mäxchen macht Mätzchen". :kotz2:)
Hier wollen wir weitgehend beim Papier bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein neues Auto wird "zugelassen"
Das neue Auto wird an einen Händler ect. Verkauft, der meldet das Auto vorübergehend still.
Ein neuer Kunde der das Auto kauft wird es "wieder zulassen" also anmelden.
Wenn ich ein Auto verkaufe erhält der Käufer : Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und das Coc. ;)
 
@Katzenfische
Zu der Thematik habe ich nichts geschrieben. Ich habe nur weitere Zulassungen erwähnt, im Grundsatz, denn dafür wird das CoC in der Regel nicht benötigt. Das habe ich auch so geschrieben und nichts anderes.
Die Wiederzulassung o.ä. habe ich weder erwähnt, noch werde ich einen von Dir ins Spiel gebrachten Begriff erklären.

Unsere ATV sind beide regulärer Deutschland Import über die Deutschland Niederlassung nach Deutschland gekommen.
So wie viele Kfz ausländischer Hersteller
Die haben beide ein CoC.
Beide haben keine TSN, aber eine HSN.
HSN und TSN sind in D nationale Regelungen der Zulassung, haben mit dem CoC (europäisches Dokument) eigentlich nichts zu tun. Die kann ich auch nicht aus dem CoC ermitteln.
Das sind Angelgenheiten der Hersteller bzw. Importeure/Reimporteure bei der Erstellung der "deutschen Zulassungspapiere"
Wenn denen das Pumpe ist, dass die TSN frei bleibt, ist das zwar bedauernswert, verhindert aber keine Zulassung. Dann muss man in D die jeweilige Versicherung "aushandeln" und hat ggf. Probleme bei der Ersatzteilbestellung.

Das CoC sollte eigentlich beim Verkauf (gebrauchtes Fzg) mit der ZB ll und ggf. der ZB l an den Käufer übergeben werden.
Wenn da einer noch eine Verdienstquelle aufmacht und sich das selbst bei einem gebrauchten Kfz noch extra bezahlen läßt, ist das so.
Wer das CoC dann nicht nimmt/bekommt, kann das Kfz nicht in einen anderen EU Staat veräußern, ohne im Bedarfsfalle ein Ersatzdokument vom Hersteller, meist gegen €€€, zu erwerben.

Da das CoC ein nicht unerhebliches Dokument ist, wird das bei Leasing/Finanzierung zusammen mit der ZB ll einbehalten.
 
Beide haben keine TSN, aber eine HSN.
HSN und TSN sind in D nationale Regelungen der Zulassung, haben mit dem CoC (europäisches Dokument) eigentlich nichts zu tun. Die kann ich auch nicht aus dem CoC ermitteln.
Das sind Angelgenheiten der Hersteller bzw. Importeure/Reimporteure bei der Erstellung der "deutschen Zulassungspapiere"
Wenn denen das Pumpe ist, dass die TSN frei bleibt, ist das zwar bedauernswert, verhindert aber keine Zulassung. Dann muss man in D die jeweilige Versicherung "aushandeln" und hat ggf. Probleme bei der Ersatzteilbestellung
Wer das CoC dann nicht nimmt/bekommt, kann das Kfz nicht in einen anderen EU Staat veräußern, ohne im Bedarfsfalle ein Ersatzdokument vom Hersteller, meist gegen €€€, zu erwerben.
Vielen Dank für die wissenswerten Informationen.

Ich habe nur weitere Zulassungen erwähnt, im Grundsatz, denn dafür wird das CoC in der Regel nicht benötigt. Das habe ich auch so geschrieben und nichts anderes.
Die Wiederzulassung o.ä. habe ich weder erwähnt, noch werde ich einen von Dir ins Spiel gebrachten Begriff erklären.
Bitte nicht böse sein. Ich hab Dich ja deshalb bewusst frei antworten lassen.
Mir waren halt die Begriffe "An-, um- und abmelden" mit neuem Fahrzeugschein (I) geläufig. Zulassen, in welcher Form auch immer habe ich mit entwertem/ungültigem (Ausland) Brief (II) in Verbindung gebracht. "Melden" ist dann wohl eher ein umgangsprachlicher Begiff. "Anmelden" wäre "Zulassen". "Abmelden" wären dann "vorübergehend, bzw. ganz Stilllegen".

Danke Euch daß ihr mein Wissen korrigiert und erweitert habt. :)
 
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