CoC, nur ausländische Marken oder auch genullte Re-Importe?

@Cardriver-911
Einen solchen Vermerk habe ich doch tatsächlich auf einer meiner 4 CoC, mittendrin und in fast der selben Textgröße gedruckt, nicht gestempelt, daher habe ich das tatsachlich übersehen.
Und da war die Erstzulassung in einem anderen Zulassungsbezirk.
 
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Diese sogenannte EU - Übereinstimmungsbescheinigung
Hatte ich bei jedem Dacia und auf jedem hat das StvA seinen Stempel drauf gepappt. ;)
 

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Von einer Notwendigkeit des CoC beim Wiederanmelden/Wiederzulassen innerhalb eines Landes habe ich in Post #3 nichts geschrieben.
Weitere Zulassungen ist nicht gleich dem Wiederzulassen
Bitte nur das lesen, was geschrieben steht.
Ich will es nicht nur lesen, sondern auch verstehen.
@PetrolheadX,
Bitte erkläre Du mir Deinen Unterschied zwischen weitere Zulassung und Wiederzulassung. (Eine eigene Erklärung hab ich, möchte Dir aber nicht ausversehen falsch zuvor kommen.)

Ergänzung zu # 1, letzter Absatz: Ich hab mich falsch ausgedrückt. Das Auto hatte zwei dt. Vorbesitzer. Wurde wahrscheinlich "nur" wieder angemeldet. Aber irgendwann auch mal zugelassen oder mit Staatswechsel neu zugelassen, es ist ja genullt.

Die CoC, die mir vorliegen, sind von 2009. möglich das es jetzt anders gehandhabt wird.
In den Stempel wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung II eingetragen. Das wäre eine zusätzliche Sicherheit.
Dem entsprechend als Folgefrage: In wessen Händen müßte sich rechtmäßig das CoC-Papier bei Autoweitergabe befinden?
Ich befürchte schon, der Händler sammelt diese Dokumente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer Deines Ford hätte diese Dir eigentlich mitliefern müssen.
Dieser Gedanke ist bei mir inzwischen auch gereift.
Ich hatte anfangs nach dem CoC-Papier gefragt, da hatte man mir gesagt, der habe keine weil Ford ein deutsches Auto sei. Bei der Nummer in den Papieren ist er aber genullt.
Die Nullerfunktion hab ich aber erst später erfahren. Aber dieser Typ war ja schon bei den Gewährleistungsmängeln ein Drama (s. Tread "C-mäxchen macht Mätzchen". :kotz2:)
Hier wollen wir weitgehend beim Papier bleiben.
 
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Ein neues Auto wird "zugelassen"
Das neue Auto wird an einen Händler ect. Verkauft, der meldet das Auto vorübergehend still.
Ein neuer Kunde der das Auto kauft wird es "wieder zulassen" also anmelden.
Wenn ich ein Auto verkaufe erhält der Käufer : Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und das Coc. ;)
 
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