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´Keine Rechnung -> keine Gewährleistung -> keine Garantie -> und zwar auch wenn 12 Stempel in das Heft gedrückt wurden!
Wärst Du so nett und würdest Bitte ein Gerichtsurteil posten in dem der Richter entschieden hat:
Ein Stempel in einem Wartungsheft ist ausreichend, um die Herstellergarantie zu erhalten und der Nachweis selbiger mittels Rechnung ist nicht notwendig!
Wenn Du mir dieses rechtsgültige Urteil zu sendet, bekommst Du von mir hier eine Übernachtung gratis!
Falls Du dies aber nicht posten kannst, würde ich Dich Bitten zukünftig doch den Usern nicht so ein Floh ins Ohr zu setzen und auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Rechnung für die Wartung hinzuweisen.
Du kannst mich noch 5x zu dumm für dieses Rechtsgebiet bezeichnen, es wird sich aber an der Rechtslage nichts ändern, das der Kunde dem Garantiegeber nachweisen muss, das die Wartung ordnungsgemäß und nach Herstellervorgabe erfolgte, dies ist mittel Stempel und Kulli aber rechtssicher nicht möglich! Es scheitert bereits am Nachweis an welchem Tag genau dieser Service durchgeführt wurde!
Es gibt einen Wartungsplan mit Arbeitsanweisungen was wann wie zu erledigen ist. Jede Meisterwerke kann darf nach diesem Plan, ohne Garantieverlust arbeiten. Sie muss es mit Stempel und Unterschrift im Wartungsheft bestätigen.
Nein, das kannst Du bedenkenlos dort machen!