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Oldy
Das müsste ja dann auch für die Heizauflagen gelten. Tut es aber nicht.Ist daran gescheitert, dass dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeug erlischt.
Ausserdem wird doch am Fahrersitz nichts verändert.
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Das müsste ja dann auch für die Heizauflagen gelten. Tut es aber nicht.Ist daran gescheitert, dass dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeug erlischt.
Oh man.........was hab ich jetzt angerichtet mit meinem Hinweis..Das müsste ja dann auch für die Heizauflagen gelten. Tut es aber nicht.
Ausserdem wird doch am Fahrersitz nichts verändert.
Erst wolltest Du die Sitzauflage eintragen lassen, jetzt ruderst Du zurück auf "Prüfzeichen" und hast auch dafür keine Quelle. (Suche erst gar nicht danach, meine Fragen waren rein rhetorischer Art, es gibt keine Quelle, weil die Behauptung schlicht falsch ist.)Aber auch diese Dinge benötigen irgendein "Prüfzeichen", was man an so einer selbstgebauten Sitzerhöhung höchstwahrscheilich nicht findet.