4. Akt - Werksgarantie erloschen???

Über den Grund sollten wir nicht urteilen. Wer einen Dacia kauft und die Werksgarantie erhalten möchte muss sich mit diesen Geschäftsvereinbahrung abfinden. Ist bei anderen Marken auch so.


Da fällt mir grad ein..mein erstes Auto war ein Trabant. Ob's bei dem damals auch Werksgarantien gab? Wohl eine lebenslange Durchrostungsgarantie auf die Außenhülle (Duroplaste)😄
 
Hey Loganling, ich würde evtl doch mal mit dem Vorbesitzer sprechen. Vielleicht lassen sich da noch paar Informationen beschaffen. Sollten sich noch ein paar Ungereimtheiten feststellen wäre dies in Verbindung mit ADAC Gutachten Grund genug um im Ernstfall vom Kauf zurück zu treten. Hier mal mein Scheckheft. EZ 08/2012 1.Eintrag 25.10.2012 km 2947. 2.Eintrag 4.10.2013 km 16668. 3.Eintrag 6.10.2014 km 36124 Das deckt sich auch mit der Auskunft des Vorbesitzers und ist absolut im Rahmen. Der nächste Intervall ist bei mir als 10/2015 oder bei Erreichen von 56000 km fällig.
 
Ist hier was faul....???

Wie auch immer: möchte mich den Worten von Helmut2 anschliessen.
Schnellstmöglich was unternehmen, und dabei die Form wahren....

Mein Vater sagte früher: " Autohändler stammen von den Rosstäuschern ab"!
Skepsis und gesundes Misstrauen zahlen sich VOR dem (Gebraucht)- kauf aus...
Jetzt hilft nur Geduld und Sachverstand, um den " Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen "....<_<

viel Erfolg,
Murphy
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
So jetzda die Antworten:
Beginn Garantie/Erstzulassung 10/2012
1. KD 06/2013 mit 16387 km
2. KD 05/2014 mit 43020
3. KD 03/2015 mit 46668 (Tag meines Kaufes, KD war ein "Schnellkundendienst")

Also ist der Wagen in der Tat ab 05/2014 nur 3000 km gelaufen (s. Bremsscheiben...wohl im Hof gestanden)

Alle Kundendienste wurden durch den Verkäufer durchgeführt (dort ist er auch gekauft worden)
1 Vorbesitzer, dem VK bekannt, dieser hat wieder einen Neuwagen gekauft.
Also eigentlich keine "schlechte Karten".

Das "Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Wartung" ist vorhanden, abgestempelt durch den VK. Hier steht halt der Wartungsplan. Beginn Garantie 10/2012.

Es gibt eigenlich keinen Grund misstrauisch zu sein.


Na klar stehe ich schon lange in den Startlöchern, was zu unternehemen, aber über die Feiertage ists halt schlecht...

Und deswegen die unterschiedlichen neuen Threads:
es sind ja auch immer wieder (v. a. technisch) neue und andere Fragestellungen.
Die Bremsen haben (für mich) nichts mit den Lenkerrattern zu tun.
Weil ich vor allem an der Aufklärung der Ursachen interessiert bin, meine ich dass unabhängige Threads besser sind.
 
Schnellkundendienst liest sich super erklärt auch das bild des luftfilters.
Na dann frohes gelingen nach den Feiertagen und viel erfolg das die dich da schnell aber gut zufriedenstellen.
 
trotzdem merkwürdig

Beginn Garantie/Erstzulassung 10/2012
1. KD 06/2013 mit 16387 km

nach 8 monaten und 3613km zu früh zur ersten wartung

2. KD 05/2014 mit 43020

und dann um fast 7.000km überzogen

3. KD 03/2015 mit 46668 (Tag meines Kaufes, KD war ein "Schnellkundendienst")

Also ist der Wagen in der Tat ab 05/2014 nur 3000 km gelaufen (s. Bremsscheiben...wohl im Hof gestanden)

und dann hat der lodgy 10 monate auf dem hof gestanden?
gut, das erklärt den zustand der bremsscheiben, aber welcher händler "vergisst" ein auto zu verkaufen?

und was soll ein "Schnellkundendienst" sein?

stempel rein und fertig, denn ansonsten wäre der zustand der bremsscheiben aufgefallen.
 
Das Einhalten der Wartungsintervalle ist nur wichtig, wenn was kaputt geht und zwar vor der nächsten Wartung.
Ab Wartung sind es dann wieder 20.000km oder ein Jahr ( oder wie es auch immer für das entsprechende Fahrzeug vorgeschrieben ist )
Und nach 3 Jahren erlischt die Dacia-Garantie ( ausser man hat eine längere )Wenn ein Händler allerdings eine eigene Garantie für einen Gebrauchten gibt ( sollte man aber schriftlich in der hand haben !!!! ) , dann gilt die auch bei älteren Fahrzeugen.
Und wenn der sagt ein Jahr, dann spielen die km keine Rolle ( wenn man die vorgeschriebenene Wartungsintervalle einhält---AB KAUF.
 
Das Einhalten der Wartungsintervalle ist nur wichtig, wenn was kaputt geht und zwar vor der nächsten Wartung.

klar, wenn nix kaputt geht, braucht man auch keine garantie.

Ab Wartung sind es dann wieder 20.000km oder ein Jahr ( oder wie es auch immer für das entsprechende Fahrzeug vorgeschrieben ist )

im wartungsplan steht:

12 monate oder 20.000km, also je nach dem was zuerst eintritt.

bei überzogenen 7.000km wird sich der hersteller querstellen,
wenn es was zu regulieren gibt.
 
Nur mal so als Anhaltspunkt:
Meiner war im Dezember mit 83.000km bei der Inspektion - früher war kein Termin zu bekommen.
Im Januar dann einmal die Gasanlage im Motorraum (Schläuche, Filter, Injektoren...) erneuert - Vollübernahme durch die Garantie (sogar inkl. der Filter).
Im Februar ist er dann 3 Jahre alt geworden und jetzt raus aus der Garantie.
 
@vauzwo
Nach deutschem recht ist auf Gebrauchtfahrzeugen immer 1 Jahr Haendlergewaehrleistung..
Da brauch man auch nichts Schriftlich.
 
wobei das eine jahr eigentlich nur 6 monate hat, da nach 6 monaten die beweislastumkehr greift.

danach muss der käufer beweisen, dass der mangel schon vorhanden war.
 
Tja, jetzt kommt der nächste Hammer.
Hab grad nochmal genauer ins Serviceheft bzw. Bedienungsanleitung gesehen.
Der 1. Kundendienst war 14.06.13, 16.387 km
der 2. Kundendienst war 21.05.2014, 43.020 km.
Differenz 26.633 km, also 6.633 km über 20.000.
Da erlischt doch die Werksgarantie, oder?
Der Händler hat mir aber sowohl am Telefon als auch vor Ort gesagt "Scheckheft gepflegt und mit Werksgarantie".
Auch die Mobilitätsgarantie sei wieder für 12 Monate aktiv, dafür hat er mir eine Bestätigung ausgehändigt.

Ich muss mich doch auf die Aussage des Händlers verlassen können und die Bedingungen nicht selbst checken, mir war ja z.B. gar nicht bewusst dass der Diesel 20.000 km Intervall hat!

Mein Beileid an Loganling,
Nachdem hier zu divesren Problemen der neuen, ersten Lodgys zu lesen war vermute ich, meine pers. Meinung, Du hast einen der Lodgys erwischt die von irgendeinem frustrierten Montagsmodellkäufer zurück gegeben worden sind.

Das der Händler mündlich das Blaue vom Himmer verkauft ist leider weit verbreitet. Ich wäre vermutlich auch darauf reingefallen und hätte die Serviceintervalle auch nicht geprüft. (Meinem Paps wurde ne Vespa mit ABS verkauft, nur hatten diese Jahrgänge noch gar kein ABS wie sich jetzt beim Verkauf zeigt...)

Schaffst Du es ev. den Lodgy zurück zu geben und nur wenig Verlust davon zu tragen?

In dem Sinne keine Hilfe aber etwas Verständtniss an Deine Adresse.

LG :)
 
wobei das eine jahr eigentlich nur 6 monate hat, da nach 6 monaten die beweislastumkehr greift.

danach muss der käufer beweisen, dass der mangel schon vorhanden war.

Nur damit wir hier korrekt bleiben:
"Beweislastumkehr" ist es in den ersten 6 Monaten. Danach ist wieder "Normalzustand", wo der, der ein Recht in Anspruch nehmen will, die Beweislast dafür trägt, dass die Umstände auch zutreffen.
 
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