4. Akt - Werksgarantie erloschen???

loganling

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.5 dCi eco2 (110 PS)
Baujahr
10/2012
Tja, jetzt kommt der nächste Hammer.
Hab grad nochmal genauer ins Serviceheft bzw. Bedienungsanleitung gesehen.
Der 1. Kundendienst war 14.06.13, 16.387 km
der 2. Kundendienst war 21.05.2014, 43.020 km.
Differenz 26.633 km, also 6.633 km über 20.000.
Da erlischt doch die Werksgarantie, oder?
Der Händler hat mir aber sowohl am Telefon als auch vor Ort gesagt "Scheckheft gepflegt und mit Werksgarantie".
Auch die Mobilitätsgarantie sei wieder für 12 Monate aktiv, dafür hat er mir eine Bestätigung ausgehändigt.

Ich muss mich doch auf die Aussage des Händlers verlassen können und die Bedingungen nicht selbst checken, mir war ja z.B. gar nicht bewusst dass der Diesel 20.000 km Intervall hat!
 
Und wenn da die letzte war 21.05.2014 wäre die nächste doch schon nächsten monat wieder fällig oder?Aber im ernst ohne dir was zu wollen.Vieleicht bevor man über 10.000 euro auf den tisch legt ne probefahrt machen sich das auto und die papiere genau anschauen.Und spätestens bei den bremsscheiben so wie die aussehen vieleicht gedanken machen und noch genauer hinsehen.Und wenn diese inspektion jetzt wirklich schon nächsten monat fällig ist,hätte ich die von denen vorziehen lassen.Anbei ne checkliste die überprüfen ein auto doch auch wenn sie es ankaufen oder nicht?
 
"WARUM" Ist der Feind der Kreativität...


SCNR ;););)

Ich habe im Gegensatz zu euch eine Begründung für das Warum dabei geschrieben. ;)

Es geht auch nicht um denn Sinn der Handlung des Thread Erstellers die im Posting beschriben ist, sonder mehr um die Übersichtlichkeit beim Lesen.

Nicht Äpfel zu Birnen machen, und anderen Leuten nicht die Wörter im Hals umdrehen ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also bei dieser Häufung von Ungereimtheiten, echten, vermeintlichen und versteckten Mängeln, würde ich jetzt echt mal Nägel mit Köpfen machen und beim ADAC oder sonst einem öffentlich anerkannten Prüfer, einen Gebrauchtwagencheck machen lassen.

Schließlich erstrecken sich die Klagen über dieses Fahrzeug jetzt schon über mehrere Threads und da würde ich mal die etwa 80.-€ in die Hand nehmen, damit ich etwas in der Hand habe (Gutachten), an dem nichts schönzureden ist.

Damit zum Verkäufer des Fahrzeuges, emotionslos sachlich die Situation schildern, ihn um Stellungnahme bitten wie er die Sache sieht und was er dagegen zu unternehmen gedenkt.

Nicht aggressiv, sondern höflich, denn der Ton macht die Musik und beeinflußt maßgeblich die Antwort des Gegenübers.

Sind die die im nachhinein festgestellten Mängel tatsächlich so gravierend, dann stellt sich die Frage nach Nachbesserung oder Wandlung des Kaufvertrages wg. arglistigen Verschweigens von Mängeln.

Dieser Frage muß sich jeder Verkäufer eines Fahrzeuges stellen, wenn es mit so einer Vielzahl von Dingen behaftet ist, .......... die sich aber allesamt erst im nachhinein herauskristallisieren.

Also jetzt ab diesem Punkt würde ich persönlich hier im Forum nicht mehr Zeit verschwenden und auf technische Ratschläge zur Behebung von Mängeln hoffen, sondern zeitnah ein Gutachten erstellen lassen.

Denn im Zweifelsfall muß man sich bei einer juristischen Auseinandersetzung dann die Frage gefallen lassen:
"wieso haben sie erst so spät reklamiert -- dann war es also doch nicht so schlimm, wenn sie so lange mit dem Fahrzeug gefahren sind"?

Also Nägel mit Köpfen und zwar gleich! :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldigung,aber die ganze Sache stinkt....für mich!?
Entweder wurde da einer obermächtig über den Tisch gezogen,obwohl so blöd kann man eigentlich nicht sein,oder wir ham mal wieder einen Maulwurf?!<_<
 
Helmut2 hat Recht. Mit einem ADAC Gutachten hast es schwarz auf weiß. Wenn die Mängel von einem Sachverständigen erfasst sind ist das nicht mehr von der Hand zu weisen.
 
Wenn die Mängel von einem Sachverständigen erfasst sind ist das nicht mehr von der Hand zu weisen.

So ist es.
WIR können "loganling" viel erzählen wenn der Tag lang ist und wir könnnen auch 1000x damit ins schwarze treffen, letztlich ist es aber juristisch alles für die Tonne.

Da gilt dann nur noch ein Stück Papier mit Unterschrift und einem Stempel. :readit:
 
wieso und warum sollte die Werksgarantie sich in Luft aufgelöst haben?
 
Weil er 6000 Kilometer ueber dem Pflichtintervall ist.
 
Die Werksgarantie (6 Jahre) bleibt bestehen wenn das Fahrzeug an den vorgegebenen Intervallen von einer Renault/Dacia Werkstatt gewartet wurde. Die Intervalle betragen meines Wissens nach alle 20.000km oder 1x im Jahr. Wenn einer dieser Intervalle überzogen wurde, also Laufleistung oder Zeit kann Dacia dies als Vorwand verwenden das Fahrzeug von der Werksgarantie zu entbinden. Von solchen Fällen habe ich bereits gelesen. Was man unter Überziehung des Intervalls versteht ist vermutlich Sache der Ermessung. Man wird sich hier wohl kaum wegen 200-300km streiten aber hier liegt eine Überziehung von 6000km vor. Das entspricht mehr als 25%
 
irgendwas ist da doch faul

Der 1. Kundendienst war 14.06.13, 16.387 km
der 2. Kundendienst war 21.05.2014, 43.020 km.

wenn der wagen jetzt (april 2015) 46.000km drauf hat, dann wären das seit dem letzen kundendienst vorr knapp einem jahr gerade mal 3.000km!

also stimmt
-entweder der kilometerstand nicht
-der wagen stand >10 monate lang beim händler auf dem hof

abgesehen davon wurde der 2. kundendienst erheblich überschritten!


was ist den mit dem "Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Wartung"?

was steht denn da bezüglich garantiebeginn/garantieende drin

wann war die erstzulassung?

wie viele vorbesitzer gab es überhaupt?

wo wurde der wagen gekauft und gewartet?


für mich wird die ganze sache immer dubioser!
 
Der grund könnte sein das das jahr schneller vorbei war wie die kilometergrenze von 20.000 km.
 
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