Garantie-Recht nicht respektiert von Händler

Vor Allem, weil das verlinkte Urteil augenscheinlich eben nicht "ähnlich" gelagert ist.
Dort: Garantieversprechen.
Hier: KEIN Garantieversprechen.
 
Schönen Sonntag und Dank für alle Kommentare. Noch ein paar Fakten. Ich bin dem Verkäufer als langjähriger Kunde des AH immer zuvorkommend gegenüber getreten. Ich habe den Verkäufer nicht mit gerichtlichen Maßnahmen gedroht gedroht, sondern nur erwähnt. Hier: wurde die Werksgarantie vor Zeugin bis zum 11/21 versprochen. Fahrzeugspezifische Datenblatt für Garantie bis zum 22.11.2021 lag dem Kaufvertrag bei. Es ging mir vorrangig auch nur um die Garantie Verlängerung, die aber abgelehnt wurde. Es ist sehr viel kommentiert worden, Lasst es nun genug sein. Sollten irgendwelche Probleme bis zum November doch noch auftauchen, werde ich mich wieder melden.
Gruß vom FFBler
 
Nur eine Frage - an alle - da ich auch kurz vor der Garantieverlängerung stehe:

Muss diese nicht generell vor der ersten Inspektion (also in ersten Jahr) abgeschlossen werden?
 
Wie sähe es denn mit einer Gebrauchtwagengarantie über einen Versicherer? DienKosten könnten sich AH und Käufer auch teilen...
 
Nur eine Frage - an alle - da ich auch kurz vor der Garantieverlängerung stehe:

Muss diese nicht generell vor der ersten Inspektion (also in ersten Jahr) abgeschlossen werden?
Ja muss sie. Habe diesbezüglich die Dacia Hotline angeschrieben und genau diese Auskunft bekommen.
 
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