Dacia und die MwSt Senkung ;-)

Das heißt aber nicht, das sich der Brutto-Preis auf der Rechnung, gegenüber dem Angebot/Vertrag ändert....
Der Betrieb gibt 13.000.- bei Rechnungschreiben ein, und die EDV berechnet den Nettopreis/ die MwSt.
(Die MwSt. steht nur drauf, damit man sie, wenn möglich, absetzen kann.)

ps...
Schon mal überlegt, wenn man jetzt einen Wagen kauft und ihn exportiert,
19% kassieren und nächsten Monat wieder importieren und 16% zahlen.
Das werden Firmen bestimmt ausnutzen, raus-rein 3% verdient.... (egal welche Waren)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat hier wirklich jemand gedacht das er als Normalbürger was von der MwSt-Senkung auch nur einen Cent sehen wird...?

Bitte träumt weiter. Viele Handelsunternehmen pfeiffen auf dem allerletzten Loch. Die wollen die Insolvenz ein bischen nach hinten rausschieben. Mehr wird nicht.

Das Paket verpufft wie eine Seifenblase.
 
@thelostman: an deiner Stelle würde ich jetzt einfach mal den Verkäufer kontaktieren und ganz deutlich fragen wer von euch beiden, DACIA oder du als Kunde, sich den Vorteil durch die kurzfristige Märchensteuersenkung in die Tasche stecken darf...

Es sollte mich nicht wundern, wenn es da gewisse "Verhandlungsoptionen" geben sollte...

Viel Glück
Jo hab ich getan. Antwort war ich soll nochmal in 2 Wochen anrufen die Verkäufer wissen selber nicht wie das jetzt läuft. Die warten selber auf Antwort von oben... Aber ich denke Auto für Summe X gekauft und Dacia hatt mal Glück und jetzt 500 Euro mehr verdient....
 
Hat hier wirklich jemand gedacht das er als Normalbürger was von der MwSt-Senkung auch nur einen Cent sehen wird...?
Bitte träumt weiter. Viele Handelsunternehmen pfeiffen auf dem allerletzten Loch. Die wollen die Insolvenz ein bischen nach hinten rausschieben. Mehr wird nicht.
Das Paket verpufft wie eine Seifenblase.
ah...
Ich bin Optimist, wenn eine Firma nicht pleite geht, ist das doch auch für alle gut.
(viele Unternehmer haben wirklich zu knabbern... es sei ihnen gegönnt.) <_<
.
 
Das Paket verpufft wie eine Seifenblase.
Wenn Dein Arbeitgeber dadurch Dein Gehalt weiterzahlen kann, würde ich mich an Deiner Stelle über die Seifenblase freuen.




Ich war gerade auf der Dacia Webseite und habe festgestellt, dass der Startpreis z.B. aller Sandero Modelle um ca. 200 Euro erhöht wurde (Access vorher 7290, nun 7490 usw.).
Beim Logan sind die Preise noch unverändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt aber nicht, das sich der Brutto-Preis auf der Rechnung, gegenüber dem Angebot/Vertrag ändert....
Naja, aber auch nicht, dass sich der Netto-Preis erhöht.
Ich bin gespannt. Auf meiner Bestellbestätigung sind Netto-Preis, 19% MWSt und Bruttopreis einzeln ausgewiesen.
In den AGB steht zudem, dass der Käufer einen Mehrbetrag im Falle einer Erhöhung des Umsatzsteiersatzes angemessen, d.h. in voller Höhe ausgleichen muss. Der umgekehrte Fall ist nicht erwähnt.

Könnte zu meinen Ungunsten ausgehen...

Grüsse Darth72
 
Ich bin kein Jurist, aber ich gehe mal von folgendem aus:

- Der Kaufvetrag mit ausgewiesener MwSt. von xxx € ist bereits abgeschlossen und verbindlich
- Aus meiner Sicht ist der MwSt.-Satz verbindlich, der zum Zeitpunkt des Vertragschusses (=Kaufdatum!) galt.
- Wann die vereinbate Übergabe des Autos bzw. des Gldes stettfindet, ist doch unerheblich.
- Somit verstehe ich eine oben erwähnte Klausel nicht, weshalb MwSt.-Erhöhungen durch den Käufer ausgeglichen werden sollten, genauso wenig wie umgekehrt, dass quasi im nachgang die MwSt. sich vermindert, nur weil der vereinbarte Kaufpreis erst bei Übergabe des Fahrzeugs und nicht direkt bei Vertragsschluss stattfindet...

Also gehen wir davon aus, der Vertrag wurde bereits geschlossen, jetzt kommt die MwSt-Senkung bevor es zur Zahlung kommt. Angenommen der Händler würde jetzt - obgleich der Vertrag mit alter MwSt. geschlossen wurde - den vereinbarten Bruttopreis kassieren und dann aber den verminderten MwSt. ans Finanzamt zahlen - dann wäre das Steuerhinterziehung, denn er hat dir 19 % MwSt. berechnet (sogar extra ausgewiesen!!!), aber nur 16 % ans FA abgeführt. Was er machen könnte: den alten Vertrag einvernehmlich auflösen und einen neuen Vertrag machen. Wenn der Bruttopreis dann gleich bleibt, hätte der Käufer aber nichts davon.

Sollte aber - und das sollte ein juristisch Bewanderter hier mal ausführen - es der Fall sein, dass tatsächlich (auch bei bereits vorher geschlossenen Verträgen) der MWst.-Satz gilt, der zum Zeitpunkt der Zahlung besteht (wie gesagt, kann ich mir nicht vorstellen), dann müsste m. E. der Händler den Bruttopreis aus dem Vertrag runterrechnen. Denn nur der Nettopreis ist vertraglich vereinbar, die MwSt. ist gesetzlich festgeschrieben. Man einigt sich quasi immer auf einen Nettopreis, dem die gültige MwSt. draufgerechnet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
TO
Eine Bekannte von mir vertreibt Figuren für die Modellbahn. Ca 350 verschiedene Positionen.
Hat in der AGB stehen: Preise verstehen sich incl. 19% MWST.
Habe ihr geraten soll es umschreiben in: incl. gesetztliche MWST. :blush:
 
Es ist nicht die Bestellung maßgeblich sondern das Datum der Rechnung.

Jou, wenn die "Verbindliche Bestellung" keinen Vertragscharakter hat (kann ich mir aber nicht vorstellen, weil sonst würden alle wie wild Autos bestellen und dann nicht abholen/bezahlen), sollte es so sein. Dann würde ich als Kunde aber auf den in der Bestellung vereinbarten Nettopreis als Grundlage der Rechnung bestehen.
 
Das ist einfach falsch, bei einer verbindlichen Bestellung gilt NICHT der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Bestellung.
 
Das ist einfach falsch, bei einer verbindlichen Bestellung gilt NICHT der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Bestellung.
Und was ist jetzt falsch? Ich schrieb ja, sollte es so sein, dann ist ja prima, dann sollte er die MwSt,. dann ja auf Grundlage des vereinbarten Nettopreises neu berechnen.

Aber dann mal eine Frage an Dich, da du es zu wissen scheinst: wann kommt aus deiner Sicht der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Händler zustande?
 
Dann würde ich als Kunde aber auf den in der Bestellung vereinbarten Nettopreis als Grundlage der Rechnung bestehen.
Mit dem Käufer werden Bruttopreise vereinbart (die Preisangabenverordnung ordnet an, dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind). Fälligkeit bei Rechnungsstellung. Das gilt Juni/Juli genau so wie Dezember/Januar. Den Vor- oder Nachteil von ±3% MwSt. hat der Verkäufer, für den Käufer bleibt der Preis unverändert. Bei den üblichen Dacia-Lieferzeiten sollte man jetzt schon an den Jahreswechsel denken. Da erhöht sich nämlich die Mehrwertsteuer um 3%, aber nicht der vereinbarte Kaufpreis.
 
Mit dem Käufer werden Bruttopreise vereinbart (die Preisangabenverordnung ordnet an, dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind). Fälligkeit bei Rechnungsstellung. Das gilt Juni/Juli genau so wie Dezember/Januar. Den Vor- oder Nachteil von ±3% MwSt. hat der Verkäufer, für den Käufer bleibt der Preis unverändert. Bei den üblichen Dacia-Lieferzeiten sollte man jetzt schon an den Jahreswechsel denken. Da erhöht sich nämlich die Mehrwertsteuer um 3%, aber nicht der vereinbarte Kaufpreis.

Ja, der Bruttopreis ist anzugeben. Aber was ist vereinbart? Vereinbart ist doch der Kaufpreis, der sich aus Nettopreis plus MwSt. zusammensetzt. Ändert sich jetzt die Steuer, bleibt es aus meiner Sicht beim vereinbarten Nettopreis, denn die MwSt. ist eine, die dem Verbraucher weitergereicht wird. somit vermindert sich doch der zu zahlende Kaufpreis um die Differenz der zu zahlenden MwSt. Ich zumindest sehe eine gewisse Logik in meiner Argumentation... :teacher:
 
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