Versicherungsfrage beim Händler

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Auch wenn das Fahrzeug zugelassen ist haftet der Händler. Es ist dann immernoch in seiner Obhut
 
Auch wenn das Fahrzeug zugelassen ist haftet der Händler. Es ist dann immer noch in seiner Obhut
Der Händler, wie auch immer, haftet bis zur Übergabe, aber eben nur bis dahin, grundsätzlich:

Und kein einziger Verkäufer, der bei Sinnen ist, verzichtet auf die Übergabe ("zeitnah") und den Haftungsübergang.

Aber ist ja eh alles Trockenschwimmen, bis November fliesst noch genug Wasser die Elbe runter...

LG
 
Das AH macht es nicht weil der Kreditvertrag fertig ist und weil man wegen Zukunftsangst keine rückwicklung machen kann.

Das oben Stehende hattest du am 29.06. zur Kaufstornierung geschrieben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dein Händler finanziert den Wagen für 7 Monate vor.
Siehe Text von heute. Unten

Zugelassen wird er im Juni/23

Du wirst ab November den Kredit bedienen müssen. Ich vermute bei der Renault Bank.
Die Renault Bank will den Brief als Sicherheit, doch wie? Ist der Brief noch ohne Eintrag, wo ist der Beweis dieser Wagen ist deiner? Ich glaube das wird ohne Zulassung des Wagens nicht funktioniern.
Es kann daher sein, du musst ihn zulassen, gleich wieder abmelden. Dann geht der Brief an die Bank.

Nachtrag um 1/4 vor 9. Ist er einmal zugelassen läuft diesem Tag gnadenlos die Garantiezeit.
Du verschenkst also 7 Monate ( die dir hoffentlich später nicht mal fehlen .. )

Ruheversicherung des KFZ Versicherers greift aber nicht ( Jahresfrist nicht erreicht )

bis November fliesst noch genug Wasser die Elbe runter...
und Donauwasser in die Nordsee ))
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn der Wagen übernommen wurde haftet der Händler dafür jedesmal wenn der Wagen in sich in seiner Obhut befindet. Hagelschaden während der Wagen zur Inspektion auf dem Hof stand. Tja Pech für den Händler, dafür haftet er
 
Auch wenn der Wagen übernommen wurde haftet der Händler dafür jedesmal wenn der Wagen in sich in seiner Obhut befindet. Hagelschaden während der Wagen zur Inspektion auf dem Hof stand. Tja Pech für den Händler, dafür haftet er
Der Wagen seht dann ja nicht beim Händler/Werkstatt zwecks Reparatur, Service, Auftrag etc.

Wie gesagt, Trockenschwimmen...
Das wäre ähnlich (aber eben nur ähnlich) einem Wagen der auf Kommission steht beim Händler.
Regelmässig auch ohne Haftung.


laureate 90dcifwd schrieb:
bis November fliesst noch genug Wasser die Elbe runter...
und Donauwasser in die Nordsee ))
touché.
Was ich meinte, auch sprüchlich, dass das Wasser im Fluss eben immer "runterläuft".

Ich bin ein Fan der neuen BL, also auch deshalb war mir das schon klar. Hatte auch etwas drüber nachgedacht, ob ich rauffliessen sagen sollte....

Und wie eben @derpfeffi schon richtig geschrieben hat:
bevor hin und her gerätselt, unbedingt s o f o r t mit dem Händler reden!

LG
 
Auch ein nicht zugelassenes FZG kann man ja besitzen....

Und wenn z.B. ein Blitzschlag die Halle des Händlers entflammt und "dein" Auto abfackelt wird schon helle Freude entfacht werden! Mach dich - so wie es schon 1000 andere hier gesagt haben - bei Leuten vom Fach kundig:
Bei den Versicherungsmenschen. Auf mündliche und durchaus freundliche Aussagen seitens AH würde ich nicht vertrauen.

Gruß & do the right!
 
@eAuto
Suche so schnell wie möglich die freundliche Kommunikation mit dem Händler.

Nur der allein kann dir eine verbindliche Aussage geben

Nicht ganz. Etwas hat Dacia Deutschland auch mitzureden** und ein gewichtigeres Wort die Renault Bank als Eigentümerin des Wagens.

**Der Wagen ist kein Vorläufer vom AH bestellt, sondern im Kundenauftrag und dann auch noch fremdfinanziert. Dafür gibt es Vorgaben, seitens Dacia Deutschland und besagter Bank.

Gerne wiederhole ich mich, Als Sicherheit dient der Brief und VK Versicherung. VK ohne Zulassung geht nicht.
Da wird die Renault Bank nicht mitmachen.
 
Auch ein nicht zugelassenes FZG kann man ja besitzen....

Und wenn z.B. ein Blitzschlag die Halle des Händlers entflammt und "dein" Auto abfackelt wird schon helle Freude entfacht werden! Mach dich - so wie es schon 1000 andere hier gesagt haben - bei Leuten vom Fach kundig:
Bei den Versicherungsmenschen. Auf mündliche und durchaus freundliche Aussagen seitens AH würde ich nicht vertrauen.


Gruß & do the right!
OK:
ich war jahrzehntelang im transnationalen Riskmgt (Industrieversicherungen, Sach und Haft, RV, Recall usw.) tätig.

Der TE kann den Wagen, dessen Besitzer er sein wird (so wie ich das mittlerweile übersehen kann, ist/wird die Renault/Dacia Bank als finanzierende Bank der Eigentümer sein für die Laufzeit des Vertrages) n i c h t versichern auf eigene Rechnung, soferne der Wagen auf dem Areal des Händlers stehen bleiben sollte.

Und der Händler wird den Wagen nicht monatelang auf seinem Areal stehen haben, auch nicht gegen Extragebühr, mit Risiko (Vandalismus, Elementarschäden, Diebstahl etc.)

Hier kommts auch drauf an, auf welche Bedingungen der Versicherer des Händlers abstellt in seinen Verträgen.
Sollte das ein markengebundener Händler sein, kann der Händler nicht selber entscheiden usw. usf.

Also, unbedingt mit dem Händler reden, unverzüglich, und auch

solve the prob when u cross the bridge..
"vor Angst gestorben ist auch tot"


LG


Ergänzend:
wie @Ponyhof schreibt:
Entscheidend ist die Sprache, die Vorgabe/Richtlinien von Renault/Dacia:

Und auch der Umstand, dass Preis etc. des Wagens unter Berücksichtigung der Finanzierung (Bonus etc.) zustande gekommen sind. Der Händler wird n i c h t freiwillig auf seine Provision, auf seinen DB verzichten.


und aus die Maus
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum nicht verkaufen an Kunden, dem der Sandero genauso gefällt ?
Und mit Absprache vom Händler zu gegebener Zeit einen neuen bestellen,
der erwartbar zu gewünschter Zeit geliefert wird.
 
Da eh keinen Bock auf das Auto hat, weil Mühlstein um den Hals. Mit dem Händler sprechen aus dem Vertrag auszusteigen .

Ein realer verkaufsfähiger Jogger sollte für den kein Problem sein. Mit Verkäuferle gar nicht erst reden, sondern nur mit dem Boss.
Den ewig dort einstehen lassen bringt keinem was.
 
Der Händler haftet nicht, da vermutlich kein Vertrag wie bei Inspektion, Reparatur etc. besteht. Falls doch ein Vertrag gemacht wird, würde aber nur die Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Zeitwert haften.... Es gibt Händlerpolicen die das Abdecken, aber nur die, die im Besitz des Händlers sind. Ist das KFZ angemeldet zahlt die Versicherung, dafür zahlst Du auch Steuern und Versicherung.
 
Versicherung wirst du n i c h t kriegen, weder vom Händler (fremdes Eigentum auf eigenem Grund)
Dann wären auch alle Fahrzeuge die zur Wartung, Reparatur, Verkauf, Ankauf, etc. auf dem Gelände stehen nicht versichert. Dem ist aber sicherlich nicht so. Alles was auf dem Gelände steht ist beim Händler mitversichert, so lange dieser das Fahrzeug in Verwahrung hat.
Einfach mal fragen kostet n7chts.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

......da vermutlich kein Vertrag......
Kaufvertrag?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Betriebshaftpflichtversicherung
Die Zahlt, wenn der Händler, bzw. Mitarbeiter der Werkstatt etwas kaputt macht.
 
Kaufvertrag ist kein Unterstell- oder Reparaturauftrag. Wenn ein Mitarbeiter was kaputt macht, ist das unternehmerisches Risiko und hat der Händler zu tragen. Versicherung zahlt nicht.
Manche Händler haben aus Kostengründen auch nur eine einfache Haftpflichtversicherung ohne Kaskodeckung etc.
Einfach fragen, die Deckung nennt sich Handel-Handwerkpolice mit verschiedenen Bausteinen....
 
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