Stossdämpfer

Holly

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi eco2 63 kW (86 PS)
Hallo Daciagemeinde,

habe bei meinem 2 jahre altem Dacia mit 51123 km die Stossdämpfer hinten undicht.
Habe regelmäßig alle 10000km Inspektionen machen lassen aber nicht bei
einem Dacia Vertragspartner, somit wurde mir eine Kulanz verweigert.
War das denn nicht egal wo ich die Wartungen mache ?????

Gruss Holly
 
Es ist egal, wo du die Wartungen machen läßt - was die Erfüllung von Garantieleistungen angeht.

Aber Stossdämpfer bei 51.000 km sind eben kein Garantiefall (kann man natürlich auch drüber streiten), sondern Kulanz. Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, und wenn sie kein Geld durch Wartung verdienen konnten, dann verweigern sie eben auch ein finanzielles Entgegenkommen in solch einem Fall.

Man muss sich halt überlegen, ob einerseits Geld sparen will und dann ein gewisses Risiko wie in diesen Fällen selber tragen muss, oder ob man alles Geld zum Freundlichen trägt und dann wahrscheinlich (aber auch nicht garantiert) bessere Aussichten im Schadensfall hat.
 
Hallo Daciagemeinde,

habe bei meinem 2 jahre altem Dacia mit 51123 km die Stossdämpfer hinten undicht.
Habe regelmäßig alle 10000km Inspektionen machen lassen aber nicht bei
einem Dacia Vertragspartner, somit wurde mir eine Kulanz verweigert.
War das denn nicht egal wo ich die Wartungen mache ?????

Ja, es ist egal!

Aber nur, wenn der Servive präzise nach den Originalvorgaben / Wartungsplänen des Fahrzeugherstellers durchgeührt wurde.

In solch einem Fall erhält der Kunde auch das abgearbeitete Formblatt als Durchschrift zusammen mit der Rechnung als Beleg, um im Bedarfsfall diesen Nachweis antreten zu können.

ATU z.B. liegen die Wartungsvorgaben für fast alle Fahrzeuge vor und deswegen auch deren Werbung für "Erhalt der Fahrzeuggarantie bei Wartungen durch ATU".

Wenn Du die abgearbeiteten Wartungslisten vorweisen kannst und Dacia sich trotzdem weigert, dann legen sie sich selbst ein Kuckucksei.

Allerdings ist in den Garantieausschlußbedingungen von Dacia auch das Wort "Schwingungsdämpfer" enthalten.

Sollten damit Stoßdämpfer gemeint sein, dann hast Du schlechte Karten, weil es sich dann allenfalls um eine Kulanzregelung handeln würde, die im vorliegenden Fall wg. des "Fremdgehens" verm. abgelehnt werden wird.
 
So ist es,im Garantiefall ist es gesetzlich geregelt das es ausreicht wenn eine Freie Werkstatt die Wartung "nach Herstellerangaben" macht und bescheinigt.
Im Fall von früh ausfallenden Verschleißteilen wie Stoßdämpfern,Bremsscheiben Kupplungen etc. kann man allenfalls auf Kulanzwege was bekommen.

Kulanz ist aber,im Gegensatz zur Garantie,eine FREIWILLIGE Leistung eines Herstellers,also kann er die Bedingungen dafür selber bestimmen.Und wenn der Hersteller für Kulanz die Wartung komplett von einer seiner Servicebetriebe verlangt dann kann er das tun,ist sein Recht. ;)

PS:Helmut2 war mal wieder schneller beim Tippen.
 
es ist für mich durchaus nachvollziehbar, dass ein Händler keine Kulanzleistungen erbringt, wenn die Wartung nicht bei ihm gemacht wird.

Ich für meinen Teil habe bisher immer - solange die Garantie lief - die Wartung immer bei meinem AH machen lassen. Lieber hier ein wenig mehr bezahlen und ihn Geld verdienen lassen und dann auf die Kulanz hoffen, wenn ein Teil, dass nicht in der Garantie ist, seinen Geist aufgibt.

Nach Ablauf der Garantie (zumindest wenn es nicht kurz danach ist) wird man wohl auch bein wohlwollensten AH keine Kulanz mehr erwarten können.
 
Irgendwie muss ich das alles mal falsch gelernt haben.:rolleyes:

Garantie ist freiwillig vereinbart aber verbrieft also eine Art Vertrag zwischen Käufer und Händler/Hersteller die bei dem Neuwagenkauf zustande kam. Der Vertragshändler hat wiederum einen Vertrag mit dem KFZ-Hersteller in dem auch geschrieben steht wie Garantieleistungen zu behandeln sind und wie die Bezahlung/Rückerstattung Teilerücklieferung zu erfolgen hat.
Der KFZ-Hersteller hat wiederum Verträge mit seinen Zulieferern, die auch gerne die defekten Teile zur Untersuchung wieder haben wollen bevor sie etwas ersetzen.

Gewährleistung ist Gesetzlich und in Deutschland halt 2 Jahre und hat mit Garantie nichts zu tun. Innerhalb eines 1/2 Jahres hat der Kunde Anspruch so ziemlich ALLES ersetzt zu bekommen! Erst danach wird der Händler sicherlich versuchen abzuwägen ob er sich bei Nichtleistung wegen der Beweislastumkehr doch aufs Glatteis begibt und ein Eigentor schießt, eventuelle gewonnene Verbraucherklage, oder den Schaden gleich kostenlos behebt.

Kulanz ist eine Art Werbung für die Langlebigkeit/Zuverlässigkeit der Produkte und ist halt irgendwie zwischen Händler und Hersteller geregelt. Das ist dann eine kann gewährt werden muss aber nicht Regelung.

Nach guten zwei Jahren sollte noch Garantie vorhanden sein, ich sehe also nicht warum ein Kulanzantrag nötig war der dann abschlägig beantwortet wurde. Noch ist bei einer "deutschen Version" ein Garantieanspruch vorhanden und da muss ein Garantieantrag gestellt werden.

Hast du keine "deutsche Version" ist dein beim Kauf eingesparter Betrag nun halt geringer geworden.
 
Ganz einfach:die Stoßdämpfer werden mit ziemlicher Sicherheit als Verschleißteil gelten,also von der Garantie ausgenommen sein,genau wie Bremsbeläge usw.

Sicher halten Stoßdämpfer in der Regel viel länger,kommt aber auf die Nutzung des PKW an.In seinem Fall halte ich den Ausfall sicher als etwas früh,aber mal ein gaaaaanz krasses Beispiel:
Jemand kauf z.B. den PickUp und nutzt ihn z.B. in der Landwirtschaft,also ist damit öfter quer über'n Acker unterwegs,aus Zeitdruck natürlich fix.Dann können Stoßdämpfer auch schon mal bei 20.000km im Eimer sein,Verschleiß eben.
 
Ganz einfach:die Stoßdämpfer werden mit ziemlicher Sicherheit als Verschleißteil gelten,also von der Garantie ausgenommen sein,genau wie Bremsbeläge usw.

Sicher halten Stoßdämpfer in der Regel viel länger,kommt aber auf die Nutzung des PKW an.In seinem Fall halte ich den Ausfall sicher als etwas früh,aber mal ein gaaaaanz krasses Beispiel:
Jemand kauf z.B. den PickUp und nutzt ihn z.B. in der Landwirtschaft,also ist damit öfter quer über'n Acker unterwegs,aus Zeitdruck natürlich fix.Dann können Stoßdämpfer auch schon mal bei 20.000km im Eimer sein,Verschleiß eben.

Wie ich schon schrieb das ist doch alles Spekulatius mit Pistazien solange die Dacia Bedingungen für ihre Garantie nicht "auf dem Tisch" liegen.

Da Dacia die offensichtlich zumindest ungern den Käufern gleich bei Vertragsabschluss mitgibt ist da wohl was im Argen.
Ob im Serviceheft nun steht das nur Dacia "Vertragspartner" Werkstätten die Wartungen ausführen dürfen wenn man seinen Garantieanspruch erhalten will ist nach deutschen Recht ja ganz offensichtlich auch falsch!

https://www.dacianer.de/forum/96659-post24.html

Und ein Verschleißteil hat auch eine zu erwartende Mindestlebensdauer bei bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Wenn die bei diesem Stoßdämpfer nicht erreicht wurde ist doch wohl eindeutig von einem Materialfehler/Herstellungsfehler auszugehen das hat dann nichts mit Verschleiß zu tun ist wohl ein Sachmangel.

Wie viel KM normal sind und wie das festzustellen ist weiß dein Anwalt oder der deines Automobilclubs.

Traurig das man wegen so was zum Anwalt dackeln muss ist doch Gesetzlich und Vertraglich alles klar!
 
Und wie willst Du nach 2 Jahren den stets "Bestimmungs gemäßen" Gebrauch nachweisen?
Bei der offiziellen Sachmängelhaftung mußt Du nämlich nach den ersten 6 Monaten beweisen das es das Problem schon gab.
Glaube kaum das hier einer immer einen Dacia Mitarbeiter auf dem Rücksitz mitnimmt der überwacht ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß verwendet wird...:huh:
 
Und wie willst Du nach 2 Jahren den stets "Bestimmungs gemäßen" Gebrauch nachweisen?
Bei der offiziellen Sachmängelhaftung mußt Du nämlich nach den ersten 6 Monaten beweisen das es das Problem schon gab.
Glaube kaum das hier einer immer einen Dacia Mitarbeiter auf dem Rücksitz mitnimmt der überwacht ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß verwendet wird...:huh:

Bei einem serienmäßigen Fahrzeug wird wohl davon ausgegangen werden das es nicht für Rally's eingesetzt wurde das muss man nichts beweisen geht also strikt nach Tacho Km Leistung PUNKT

Das manch ein Händler seinen Kunden frech ins Gesicht lügt und versucht sie zu ihren Ungunsten zu manipulieren, des eigenen Profits wegen, ist ja in einigen Medien nachzulesen.

Mitarbeiter von Autohäusern werden dann natürlich auch gerne mal gezielt von ihren "Weisungsgebenden" falsch informiert so multipliziert sich die Garantieleistungskultur innerhalb des Betriebes bis hin zu den Filialen als eine Art Standard " das haben wir schon immer so gemacht" " kommt gar nicht in die Tüte"
Das ist auch der Grund warum Vermieter in der Regel keine Anwälte (auch angehende) als Mieter nehmen und Autohäuser sofort den speziellen geschulten Mitarbeiter, Chef Prokurist oder Vertriebsleiter hinzuziehen wenn auf der Visitenkarte RA xy wohlmöglich noch mit einem Dr. davor steht.

Selbst mehrfach erlebt, die wissen schon warum, den meistens ist es anders als wir glauben das es ist oder sein müsste!

Das ist das ekelige wegen jedem Furz muss man heute zum RA, oder kann gleich aus eigener Tasche bezahlen.

Es darf vermutet werden das es den Autohäusern genauso geht nur die setzen RA Rechnungen als Betriebsausgaben, zT mehrfach, ab.
 
Und wie willst Du nach 2 Jahren den stets "Bestimmungs gemäßen" Gebrauch nachweisen?

Unmöglich, aber auch unmöglich, einen NICHT bestimmungsgemäßen Gebrauch nachzuweisen.

Wenn jemand pöse ist, dann tritt er nach 2 Jahren und 9 Monaten sein Fahrzeug auf einem Feldweg dauerhaft mit Vollgas im Leerlauf.

Nur eine Frage der Zeit bis ......
So ein Pech aber auch, wenn der Motor sich schon nach 60T verabschiedet. ;)
Aber glücklicherweise greift ja noch die Neuwagengarantie, über die ein Tauschaggregat eingesetzt wird.

Damit will ich nur sagen, es ist in beide Richtungen eine riesige Grauzone.
 
Stimmt schon Helmut,schwarze Schafe gibt es sicherlich auf beiden Seiten.Aber die Beobachtung das man für Vorgänge die der gesunde Menschenverstand einem einleuchtend begreiflich macht,wie z.B. die in diesem Fall wohl deutlich zu früh defekten Dämpfer,heute fast immer einen Anwalt braucht ist leider auch richtig.:angry:

Naja,diese Berufsgruppe freut das sicherlich,verdienen Sie doch auch kräftig dran.Der Nachteil ist natürlich das diese Kosten im Nachhinein auf zukünftige Preise wieder draufgeschlagen werden,muß ja wieder reingeholt werden das Geld.Am Ende zahlen wir das alle wieder mit...
 
Stimmt schon.

Liegt aber auch am individuellen Dickschädel, wg. 50 Euro 300 Euros zu "verprozessieren".

Kostmichjanix, die Advocard wirds schon richten.

Nervlich gesehen jedoch die angenehmerere Lösung, mit einem Kompromiß das ganze zu lösen.

Seinem Händler mal tief in die Augen sehen und sagen:
ein Stoßdämpfer darf nicht nach so kurzer Zeit undicht werden ...... aber egal.
Ich komm mit einem selbst besorgten Stoßdämpfer vorbei und du baust ihn mir umsonst ein, damit können wir beide leben.
 
Unmöglich, aber auch unmöglich, einen NICHT bestimmungsgemäßen Gebrauch nachzuweisen.

völlig richtig, allerding in solch einem Fall unwichtig, weil der Hersteller/Händler das ja eben nicht muss, sondern der Kunde muss beweisen, dass der Schaden vorher da war. In vielen Fällen, auch wenn im Recht befindlich, ein schwieriges Unterfangen.

Der TE kann ja auch vier Häuser gebaut haben und regelmäßig eine Tonne Mörtel gekarrt haben, dann sind die Dämpfer eben kaputt. Genauso wird argumentiert, du als Kunde hast die berühmte A...Karte.

Resümierend ist doch nur zu sagen, dass man zumindest in der Garantiezeit seinen Wagen zum Freundlichen bringt, und dann (eventuell) in solchen Fällen auf mehr Wohlwollen stösst - genau das braucht man dann nämlich, und keinen Anwalt, der in diesen Fällen auch mit leeren Händen dasteht.

Wenn man sich überlegt, wieviel neue Dämpfer hinten kosten und wie einfach der Einabu ist, kann man, wenn im AH abgeblitzt, den Mist auch selber einbauen oder in einer freien Werkstatt einbauen lassen. Dafür würde ich mir nicht mehr den Hacken abrennen. Bei einer vermurksten Dieselmaschine wie bei Berhard sieht das natürlich schon wieder anders aus...
 
Unmöglich, aber auch unmöglich, einen NICHT bestimmungsgemäßen Gebrauch nachzuweisen.

Das steht da so in den Dacia Unterlagen drinnen bestimmungsgemäßem Fahrzeuggebrauch also glaubt Dacia Verstöße nachweisen zu können, also deren Vorleistung.
Nur ist das von mir Verlinkte Dokument brandneu womit für den OP eine andere Fassung gelten könnte.

Ist schon ziemlich daneben wenn man die beim Kauf gültige Fassung, die Gegenstand des Vertrages wurde, seinem Anwalt nicht vorlegen kann. :rolleyes:

Ein Schelm wer böses dabei denkt!
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.312
Beiträge
1.023.306
Mitglieder
71.055
Neuestes Mitglied
Vansan
Zurück