Zuschussregelung für Menschen mit Behinderung neu geregelt

Da kann ich leider nicht helfen. Bin selbst Rentner und schaffe auf 450 € Basis. Bei dem Fragesteller
ging es um die berufliche Ausbildung/Wiedereingliederung für behinderte Menschen.
 
Bei einem Beamten (Pensionär) im gehobenen Dienst (Amtsrat, Oberamtsrat) kommt das hin.

Beamte bekommen keinen Lohn oder Gehalt. Beamte werden besoldet. Und wenn diese aus dem Dienst ausscheiden, gibt es auch keine Anteile für die Krankenversicherung vom Dienstherr.
 
Beamte bekommen keinen Lohn oder Gehalt. Beamte werden besoldet. Und wenn diese aus dem Dienst ausscheiden, gibt es auch keine Anteile für die Krankenversicherung vom Dienstherr.
Ich rede ja auch nur von der Nettopension, nach Abzug von Krankenversicherung für die Krankenversicherungsabdeckung über die Beihilfe hinaus.
 
Beamte werden besoldet. Und wenn diese aus dem Dienst ausscheiden, gibt es auch keine Anteile für die Krankenversicherung vom Dienstherr.

Der Beamte Ist im Prinzip Privatpatient und bekommt von seinem Dienstherrn die sog. Beihilfe (d.h. ca 60 bis 70 % der Krankheitskosten werden dem Beamten wieder zurückerstattet). Zur Abdeckung der restlichen 30 bis 40 % muss der Beamte eine private Zusatzversicherung abschließen.
 
Mal als Mod:

Bite beim Thema bleiben..... -_-
 
Interessiert mich. Grund unser Nachbarn sind beide Rentner. Er ist ein Pflegefall. Antrag gestellt und
dieser wurde abgelehnt.
 
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