Welcher Listenpreis ist gültig

LirumLarum

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Sandero 1.5 dCi eco2 (90 PS)
Ich habe im Mai 2015 meinen Sandero Stepway bestellt.Der damalige Listenpreis war 11990 €.Jetzt nach einen halben Jahr bekomme ich den Wagen.Der aktuelle Listenpreis ist jetzt 11790 € Welcher ist gültig ?
 
Da sich beim Kauf des Sandero unser Liefertermin öfter mal verschoben hat und ich dadurch noch einen Satz Winterreifen für den Twingo kaufen mußte und sich ducrch die spätere Zulassung die KFZ-Steuer zu meinen Ungunsten verändert hat, werde ich nie wiede einen Kaufvertrag mit unverbindlichem Liefertermin akzeptieren. Ausser der Händler kommt mir auch mit einem unverbindlichen Zahlungstermin entgegen.

Preis gilt der im Kaufvertrag Vereinbarte. Listenpreise sind eine nette Orientierung.

Grüße

MArtin
 
Da sich beim Kauf des Sandero unser Liefertermin öfter mal verschoben hat und ich dadurch noch einen Satz Winterreifen für den Twingo kaufen mußte und sich ducrch die spätere Zulassung die KFZ-Steuer zu meinen Ungunsten verändert hat, werde ich nie wiede einen Kaufvertrag mit unverbindlichem Liefertermin akzeptieren. Ausser der Händler kommt mir auch mit einem unverbindlichen Zahlungstermin entgegen.

Preis gilt der im Kaufvertrag Vereinbarte. Listenpreise sind eine nette Orientierung.

Grüße

MArtin
Da der Liefertermin unverbindlich ist, ist es auch der Zahlungstermin.
Ist doch genau was Du wolltest.
 
Das hättest Du machen können, aber ob es etwas geholfen hätte? Du dürftest mehr als 4 Monate warten und damit ist der Verkäufer berechtigt Preiserhöhung des Lieferanten an Dich durchzureichen ...
Das ist halt generell das Problem, da der Verkäufer mit seinen AGBs anrückt, die man dann komplett zu akzeptieren hat.
Eigentlich sollte man als Käufer ("König Kunde" bei einem zweiseitigen Vertrag) auch mit seinen AGBs ankommen ...
 
Klar - eine Klausel, nach der der Verkäufer Preissenkungen nach 4 Monaten auch weitergibt, wäre rechtlich sicherlich nicht zu beanstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hättest Du machen können, aber ob es etwas geholfen hätte? Du dürftest mehr als 4 Monate warten und damit ist der Verkäufer berechtigt Preiserhöhung des Lieferanten an Dich durchzureichen ...

Genau so ist es! ;)
Das ist das kleine Risiko beim Neuwagenkauf. Dto. auch Liefertermine, sie sind immer(!) nur ein Anhaltspunkt, rechtlich läßt sich nichts einfordern!
 
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