Unfall mit neuem Logan

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Also ich habe einiges jetzt gelesen zum Teil auch gut gemeint, aber fast alles an der Realität vorbei. Wieso sollte der Anwalt und der Gutachter zugunsten des Autohauses arbeiten ich Glaube nicht das sich ein Renomiertes Sachverständigenunternehmen und Anwältskanzlei dazu hinreissen lässt auf Gefälligkeitsbasis zu arbeiten und bei der Anwaltskanzlei handelt es sich nicht um eine Klitsche sondern um ein Unternehmen (GmbH)mit 50 Anwälten sowie 180 Mitarbeiter mit Stützpunkten in Dortmund,Saarbrücken und Mannheim ausschliesslich spezialisiert aufs Verkehrswesen oder noch anders gefragt was hätte das Autohaus gewonnen oder verloren sollte ich einen Neuwagen ersetzt bekommen oder nicht. Aber jetzt einmal um wieder auf den Punkt zu kommen. Ich habe mich einmal etwas Recht-und Sachkundig gemacht.
Neuwertig ist ein Fahrzeug von der Erstzulasung aus einen Monat bzw. es darf noch nicht mehr als 1000 km auf dem Tacho haben darüber hinaus muss der Sachschaden erheblich sein, das heist in der Rechtssprechung erheblich ist, wenn ein Kfz. nicht mehr Verkehrssicher ist tragende Teile beschädigt sind oder Ausbeul- und Schweissarbeiten notwendig sind und die Reperaturarbeiten, mindestens 30% des Neupreises ausmachen. Das trifft bei mir mit Sicherheit nicht zu auch wenn ich gerne wieder einen neuen nehmen würde. Dann ist noch anzumerken es ist nie zu spät wenn man beim Abschluss eines Vorganges mit diesem nicht zufrieden ist vor Gericht zu Klagen. Auch kommt es nicht nur auf meinen Anwalt an sonern auch auf die gegnerische Versicherung wie die dies bewertet und wie sie zu den Forderungen steht, sie kann ja ebenso Klagen und wie wir alle Wissen vor Gericht und auf hoher See ...............usw.usw.
 
Hallo

Ich glaube du hast sogar einen Anspruch auf einen Neuwagen !!
Vor jahren hatte ich einen Unfall mit einem halbjahreswagen, und bekam einen neuen. Es ist dir nicht zuzumuten daß dein Neuwagen ein Unfallwagen ist. Würde ich auch in Anspruch nehmen , egal wieviel Wertausgleich die dir Bieten . Das ist jetzt de Facto ein Unfallwagen

Gruß

den Anspruch hast du nur, wenn der Schaden entsprechend hoch ist. Bei 2.000 € ist das definitiv nicht der Fall
 
Ich hatte mal nach drei Wochen das gleiche Problem mit einem neuen Ford Escort, Vollkasko versichert.
Da streckte diese das Geld nicht vor da ja ein Schuldiger fest stand.
Zitat, hätten sie ihn durch die Garage gefahren kein Problem, ist ein dritter (neben mir und der Versicherung) im bunde warten sie auf klärung, egal wie lange es dauert!!!

An dieser Stelle güsse ich die Provinzial die ich seit dem nicht mehr als Kunde belästige .



da bist du nicht allein, ich bin auch nie mehr bei dem Verein.
 
... ich Glaube nicht das sich ein Renomiertes Sachverständigenunternehmen und Anwältskanzlei dazu hinreissen lässt auf Gefälligkeitsbasis zu arbeiten und bei der Anwaltskanzlei handelt es sich nicht um eine Klitsche sondern um ein Unternehmen (GmbH)mit 50 Anwälten sowie 180 Mitarbeiter mit Stützpunkten in Dortmund,Saarbrücken und Mannheim ...
Das glaube ich dann einfach mal für Dich mit.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.273
Beiträge
1.022.265
Mitglieder
70.979
Neuestes Mitglied
Marlon Lwydd
Zurück