unerwartet teurer...

Spartakus

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Limousine 1.4 MPI 55 kW (75 PS)
Habe heute den Sandero 2 bestellt da teilte mir der Verkäufer mit, dass die Preisliste nicht mehr aktuell ist und der Wagen ab Juni 200 € mehr kostet!!! Ist das Richtig so oder kann man da gegen vorgehen?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Der Verkäufer meinte nur das die Preisliste die bei den Händlern ausliegt, und auch Online abrufbar ist nicht mehr aktuell ist und ab Juni 200€ höher ist. Natürlich wurde jetzt auch mein Kaufpreis höher denn wir hatten nicht damit gerechnet das der Preis nicht mehr stimmt.
 
Wenn der niedrigere Preis vertraglich festgelegt ist, hat der zu gelten, auch wenn der Verkäufer Kopfstand macht.,!!!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüsse aus Wien und allzeit gute Fahrt
Gerhard

PS.: ein Vertrag ist ein VertragB)B)B)B)B)
 
Habe heute den Sandero 2 bestellt da teilte mir der Verkäufer mit, dass die Preisliste nicht mehr aktuell ist und der Wagen ab Juni 200 € mehr kostet!!! Ist das Richtig so oder kann man da gegen vorgehen?

Autohaus oder Importiert?.
Habe bei drei Importeuren bestellt gehabt ,beim 3ten hatte es geklappt.
Alle 3 hatten nicht kleingedruckt sondern auf einem Extrablatt darauhingewiesen das der Kaufpreis steigen könnte.
Bei Autohäusern ist das Kleingedruckte wichtig!.

Gruss Pemax
 
Moin,

zunächst würde ich mich auch darüber ärgern.

Habe heute den Sandero 2 bestellt da teilte mir der Verkäufer mit, dass die Preisliste nicht mehr aktuell ist und der Wagen ab Juni 200 € mehr kostet!!! Ist das Richtig so oder kann man da gegen vorgehen?
Eine Preisliste ist die Aufforderung eines Verkäufers zur Abgabe eines Kaufangebotes durch einen Käufer. Gibt der Käufer nun ein Kaufangebot zu dem in der Preisliste genannten Preis ab, kann der Verkäufer dieses Angebot ausschlagen und stattdessen ein neues machen (in diesem Fall zum höheren Preis).

Du schreibst, Du hast den Sandero 2 bestellt--was genau meinst Du damit?
 
Moin,

zunächst würde ich mich auch darüber ärgern.


Eine Preisliste ist die Aufforderung eines Verkäufers zur Abgabe eines Kaufangebotes durch einen Käufer. Gibt der Käufer nun ein Kaufangebot zu dem in der Preisliste genannten Preis ab, kann der Verkäufer dieses Angebot ausschlagen und stattdessen ein neues machen (in diesem Fall zum höheren Preis).

Du schreibst, Du hast den Sandero 2 bestellt--was genau meinst Du damit?

Wenn ich also in einen Laden gehe und der Händler bietet mir einen Drops für 10 Cent an,sage dann ok ich kaufe den Drops für 10 Cent,und dann sagt er ne jetzt will ich aber 20 Cent.
Ja weisse wat ich dann sagen würde?. Schieb die deinen Drops dahin wohin die Sonne nicht scheinen kann ! Jaawolll.:D
 
Moin,

guckst Du BGH Az. VIII ZR 32/08
Mag ja sein bei Irrtümern im Katalog!
Wie lange darf den so ein Irrtum anhalten?:D
Ich gehe in einen Laden zeig ihm sein Werbeschild und er macht mit mir einen Vertrag über diesen Preis und schreibe unter dem Kleingedruckten ,Irrtümer ausgeschlossen,dann merkst du ganz schnell ob er dich bescheissen wollte!.
Denn Verträge kann man ändern auch ,fertige!.;)
 
In den Verträgen (Kaufanträgen) sind oft Klauseln, dass Preisänderungen (meist mit einem Zeitraum verbunden) vorbehalten sind. Es gilt also dass, was im Kaufantrag steht und vom Käufer durch Unterschrift anerkannt wurde. Man hätte die Klausel bei Unterzeichnung im Einvernehmen mit dem Verkäufer streichen müssen und einen Festpreis vereinbaren. Lies dir deine "Bestellung" noch einmal genau durch.

Viele Grüße
Roman
 
Die Preisangabeverordnung gilt für den Kauf von Pkw nicht, es sei denn, am/im Fahrzeug ist der Preis angeschrieben.

Da man einen Pkw auch nicht in einen Einkaufswagen reinkriegt und zur Kasse fahren kann....

Da es für den Pkw-Kauf eines Kaufvertrages bedarf (der zu Schutze des Verkäufers Bestellung genannt wird um z.B. die leidige Lieferzeit-Problematik zu umgehen) wird der Verkaufspreis dort indiviuell festgelegt.
Theoretisch kann der Verkäufer sogar den Verkauf verweigern.
 
War bei meinem EU-Import genauso! Im Vertrag wurde der Preis zwar festgelegt, es bestand aber eine Klausel der Preisanpassung bei Erhöhung. Das ist normal, da die Lieferzeit entsprechend lange sein kann und der Händler auf der Differenz nicht sitzen bleiben möchte.
Erhöht wurde mein Fahrzeug jedoch nicht.
gruß Toni
 
War bei meinem EU-Import genauso! Im Vertrag wurde der Preis zwar festgelegt, es bestand aber eine Klausel der Preisanpassung bei Erhöhung. Das ist normal, da die Lieferzeit entsprechend lange sein kann und der Händler auf der Differenz nicht sitzen bleiben möchte.
Erhöht wurde mein Fahrzeug jedoch nicht.
gruß Toni

Das ist was anderes.
Wenn Du zu einem Vertragshändler gehst, nennt er einen Preis in der Bestellung und der gilt.
 
Frag doch zuerst mal in einem anderen Autohaus nach.
Das gilt entweder für alle Dacia Autohäuser, oder da will einer ein Geschäft machen.
Wenn es für alle gilt, wird es eine neue Preisliste geben.
Überführungskosten hingegen, können von jedem Autohaus frei bestimmt werden.
Auch da lohnt sich manchmal der Besuch eines anderen Hauses.
Beim Sandero hatte ich Unterschiede von 560,- bis 799,- ( nur für die Überführung !!! )
Auch damit wird heute Geld gemacht.
 
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