Stepway II Laureate: Tagesfahrlicht

Können kann man schon, dürfen darf man nicht.

Du kannst sebstverständlich die Glühlampen gegen passende LED-Leuchtmittel tauschen; zugelassen sind die aber nicht.
 
Hallo,

Danke dir........weißt du zufällig auch die genaue Bezeichnung?
Die Blinker habe ich schon gegen osram Diadem getauscht, schaut meiner Meinung nach um Welten besser aus.

Lg Uli
 
Schau einfach in der Betriebsanleitung, welche Glühlampen du (eigentlich) brauchst - dann gib diese Bezeichnung und das Kürzel "LED" beim Gockel ein und du wirst überflutet von Angeboten.

Sorry, aber ich suche da keine Bezugsquellen raus für Dinge, die nicht zugelassen sind.

Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Denk dran: du verlierst sonst die Betriebserlaubnis deines Autos!
 
Ruf da mal an - ich glaub als Forumsmitglied isses noch ein wenig günstiger.
 
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