Scheiben

moin moin,

habe mich entschlossen, die Scheiben hinter der B-Säule mit dunkler Folie zu versehen und auf der Windschutzscheibe einen Blendkeil (Verlauf schwarz zu chrom) anzubringen.

Im Zubehör-Handel würde mich der Spass ca € 100,00 kosten (incl. Versand), aber dann müsste ich mich selbst ans Werk machen. Als Schreibtischtäter befürchte ich, dass mir das nur mit hässlichen Bläschen gelingen würde. Also war ich heute bei unserer örtlichen Filiale vom Scheiben-Doktor.

Die machen das alles innerhalb eines Tages für € 285,00. Für den Tag bekomme ich von denen ein Auto zur Verfügung gestellt (kostenlos, muss nur den verfahrenen Sprit zahlen).

Was mich bei dem Angebot überzeugt hat, ist, dass die die Tür-Scheiben vor dem Bekleben ausbauen, dann die Scheiben bekleben und wieder einbauen. Ausserdem gibts für alle Folien ne ABE und 5 Jahre Garantie auf Verkratzen usw.

Da mache ich mir für die € 185 keinen Stress und ärgere mich nachher noch.
 
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  • #3
moin moin,

@ Schneekette:

Ausserdem gibts für alle Folien ne ABE und 5 Jahre Garantie auf Verkratzen usw.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil *msfg*

Ja nee, is klar....nix für ungut.....kann man schnell überlesen, aber sei gewiss...auch DER hat ne ABE. Soll wohl so sein für das Geld. Sonst hätte ich mich nicht darauf eingelassen.
 
Folien für die Scheiben

Hallo Karpatenbär,

viel Geld für's "optische Tuning" - aber soviel ist sicher: Ohne Scheibenausbau ist das Anbringen der Folien fast immer Flickwerk. Wenn das auch nach Jahren noch perfekt aussehen soll, muß man es so machen (oder eben machen lassen).

Insofern klingt das Angebot Deines Händlers seriös.

Grüße,

Karpatenblitz
 
moin moin,

@ Schneekette:



Wer lesen kann, ist klar im Vorteil *msfg*

Ja nee, is klar....nix für ungut.....kann man schnell überlesen, aber sei gewiss...auch DER hat ne ABE. Soll wohl so sein für das Geld. Sonst hätte ich mich nicht darauf eingelassen.


nix überlesen, sondern ernst gemeint. auf seiten- und heckfolen brauchst du im grunde keine abe, da du (rechter außenspiegel vorausgesetzt) ab der b-säule nach hinten folienmäßig tun und lassen kannst was du willst. aber was die frontscheibe angeht, stehst du sehr sehr schnell mit der stvzo auf kriegsfuß.
zu beachten : ist in der abe dein fzg-typ genannt ? wurde die folie wie vorgeschrieben plaziert ?
aus erfahrung würde ich sagen über 90 % der nachgerüsteten folien an der vorderen scheibe entsprechen nach dem einbau nicht der zulassung (zu dunkel oder zu tief)... oft ist es billiger bei so einem autoglas-dealer eine neue scheibe mit grün- oder graukeil zu ordern...

just my 2 pence:rolleyes:
 
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  • #6
moin moin,

viel Geld für's "optische Tuning"

Stimmt, aber es geht mir weniger um die Optik als um den Reisekomfort der hinten sitzenden. Ich denke da an Sonneneinstrahlung, UV-Belastung und auch Wärmeeinwirkung. Am Montag (07.04.08) wird eingebaut; danach schreibe ich mal die Werte hier rein.
 
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  • #7
moin moin,

auf seiten- und heckfolen brauchst du im grunde keine abe, da du (rechter außenspiegel vorausgesetzt) ab der b-säule nach hinten folienmäßig tun und lassen kannst was du willst.

Da bin ich mir aber garnicht so sicher wie Du. Das Aufbringen der Folie verändert das Glasbruchverhalten, und das ist ein wesentliches Kriterium bei der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das KBA. So kann eine Folie durchaus zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wenn sie keine ABE hat.

aber was die frontscheibe angeht, stehst du sehr sehr schnell mit der stvzo auf kriegsfuß.
zu beachten : ist in der abe dein fzg-typ genannt ? wurde die folie wie vorgeschrieben plaziert ?
aus erfahrung würde ich sagen über 90 % der nachgerüsteten folien an der vorderen scheibe entsprechen nach dem einbau nicht der zulassung (zu dunkel oder zu tief)... oft ist es billiger bei so einem autoglas-dealer eine neue scheibe mit grün- oder graukeil zu ordern...

Siehste...genau das ist der Grund, warum ich das in einer Fachwerkstatt machen lasse und darauf achte, eine korrekte ABE zu bekommen; besonders für den Frontkeil.
 
Solange Du den Strassenverkehr nicht gefährdest, darfst Du von innen an Deinem Fahrzeug anbringen was Du willst !
Das Bruchverhalten wird durch das Auftragen von Folie sicherlich nicht negativ verändert (wenn überhaupt eher verbessert ?).
Alles was Dir die Sicht mindert ist allerdings eine Gefährdung im Sinne der StVZO und StVO. Deswegen ist bei Heckfolien der 2. Außenspiegel vorgeschrieben.
Naja, und was die WSS angeht, da hast Du ja selber was dazu geschrieben.
Dazu habe ich noch zwei interessante Anmerkungen, die aufzeigen wie "dümmlich" Verordnungen sein können :
In Deutschland sieht man zur Weihnachtzeit immer wieder LKW mit blinkenden Bäumchen durch die Lande rollen. Diese sind, wenn an der Scheibe montiert VERBOTEN ! Der gleiche Baum auf dem Armaturenbrett angeschraubt ist jedoch zugelassen.
In der Schweiz ist das Kleben von Autobahnvignetten an der WSS Pflicht. Ein mobiles Navi hingegen darf mit Saugnapf nicht benutzt werden, auch nicht wenn die Sicht nach vorne keineswegs behindert wird. Es gibt deswegen dort jetzt Befestigungssysteme z.B. für die mittleren Lüftungsgitter. Diese sind dann erlaubt, auch wenn das Gerät eventuell mehr Sicht versperrt als vorher.

Was ich damit sagen will : die WSS ist unseren hohen Herren heilig.....also in jedem Fall ist Vorsicht geboten. Das mit der Fachwerkstatt ist sicher ein richtiger Weg.
 
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  • #9
moin moin,

@ Schneekette: da sind wir geteilter Meinung. Macht aber nix...davon lebt so ein Forum *ggg*

Zur Rechtslage: Das Straßenverkehrsrecht sieht genau sieben Fälle vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Punkt 7 lautet:

7. Technische Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Es heißt ausdrücklich "Verkehrsteilnehmer" und nicht "andere Verkehrsteilnehmer". Damit ist der Fahrer selbst eingeschlossen. Dies dürfte der häufigste und auch der am umstrittenste Grund sein, weshalb ein Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert.

Zur Beurteilung gibt es einen Beispielkatalog mit Richtliniencharakter, den
Sachverstand eines Prüfers und einige Gerichturteile. Beispiele, die zum Erlöschen der BE führen sind z.B. Scheibenfolien ohne Bauartgenehmigung, Sonnenschutzblende am oberen Rand der Windschutzscheibe ohne Bauartgenehmigung, ungenehmigter Überrollbügel, Austausch des Luftansaugtrichters (betrifft das Abgas-/Geräuschverhalten), Kürzen von Schraubendruckfedern, Verwendung von Nebelschlußleuchten als Bremsleuchten.

Bedeutet im Klartext: Hat die Folie auf der Seitenscheibe keine ABE, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
 
im grunde richtig, aber hier geht es nicht um die abg (bauartgenehmigung) deiner folie. die wird sie wohl - wie eigentlich alles - haben. dürfen die sonst in deutschland überhaupt verkauft werden ? es geht darum, ob die folie (wenn auch mit abg) zum einbau in ein fahrzeug zugelassen ist. oder ob die abe des fahrzeugs dann erlischt. das ist damit nämlich nicht gesichert !

ein blöder aber vielleicht hilfreicher vergleich : ein staubsauger ohne abe führt nicht zum erlöschen der abe des fahrzeugs, wenn er im kofferraum liegt. ein staubsauger mit abe/abg führt aber zum erlöschen der abe des kfzs, wenn du ihn aufs dach schweißt. verstehst du jetzt was ich meine.

was übrigens gerne gemacht wird, weil es den einbau vereinfacht, ist die folie an den scheibenkanten kurz umzuschlagen. dadurch erspart man sich das genaue zuschneiden, und somit zeit und geld, ist aber verboten. ebenso verkleben mit der scheibendichtung. die folie darf nur bis an den scheibenrahmen reichen ... nur so als info
 
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moin moin,

@ Schneekette:
guckst Du hier: Verkerhrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn
auf Windschutzscheiben bzw. Seiten- und Heckscheiben eine nicht freigegebene Tönungsfolie aufgebracht wird.

Dann guckst Du:
- § 19 Abs. 2 StVZO
- § 19 Abs. 4 StVZO
- § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO
- § 22a Abs. 2
- § 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO
- § 23 StVG

Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).

Sinn und Zweck dieser Folien ist es, auf Autoglasscheiben aufgeklebt zu werden. Dafür bekommen die ihre ABE. Und daher ist es unerheblich, bei welchem Fz sie aufgebracht werden; immer vorausgesetzt, man beachtet die Vorschriften für WSS und Fahrer / Beifahrerfenster.

Wenn also der Staubsauger aus Deinem Beispiel zur Montage auf nem Fz-Dach geeignet ist und er ne ABE hat, kannste ihn dort anschweissen *gggg* Musst halt nur zum TÜV und eintragen lassen (siehe auch: Werbefahrzeuge der Fa Jungheinrich, die mit nem Gabelstapler auf dem Dach rumfahren, oder auch Taxen, die für nen Pizza-Service ne zusätzliche Werbetafel auf dem Dach mit sich führen).

Verkaufen darfst Du in D fast alles (was nicht ausdrücklich verboten ist), aber einbauen darfst Du es noch lange nicht.
 
moin moin,

habe mir den Blendkeil auf der WSS noch mal ausmessen lassen gestern. Der würde gerade mal 7 cm hoch werden. Das sieht m.E. nicht gut aus, da das schwarz gepunktete Feld um den Innenspiegel dann von der Höhe her nur zur Hälfte abgedeckt wäre. Also verzichte ich darauf. Dafür kosten mich d die restlichen Scheiben nur noch € 250,00. Morgen früh geht er zum Bekleben, und dann stelle ich hier mal vorher - nachher - Fotos rein und auch die verminderten Werte Wärme, UV u.ä..
 
Hallo,

sieht toll aus!
Was kostet das ungefähr?
o.k. - hab's gelesen. 250.-

Freundliche Grüße

Rainer
 
Scheibenfolie in eigen Arbeit

Mit ABE in eigenregie gestern fertig geworden.Nur die Materialkosten für zwei Päckchen (damit auch bei Verschnitt genug Material da ist) im Auktionshaus ca.24 € plus Versand ca 35 €.
Zwei Windfreie Tage am Abend sowie Wasser+Pril,Fön,Küchenrolle,Cuttermesser,Rakel,Tisch und los.
Hier das Ergebnis.Zwar keine 100% Profiarbeit aber langsam habe ich ein bisschen Übung (war Fahrzeug Nr.5)

LG
Klaus
 

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Sehen beide sehr gut aus.

Andere Beispiele, bei denen mehr Blasen als Folie an der Scheibe sind, habe ich allerdings auch schon häufig gesehen. Für mich wäre es die erste Klebeaktion dieser Art.

Wenn´s auf Anhieb nun doch nicht klappt oder die Folie irgend wann wieder ab soll, geht das einfach oder nur mit Rasiermesser/Fenstertausch ?

Gruß
1.5 dci
 
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