- Fahrzeug
- Dacia Lodgy 1.5 dCi Twingo III Sce 75 Polo CL Steilheck
In diesem Fall ist schon 'mal fraglich, wem ggü. diese Ansprüche geltend gemacht werden können, also ggü. dem Händler oder dem Hersteller. Den vorliegenden Mangel hat sicher nicht der Händler zu vertreten.
Da es sich hier um einen klassischen Fall der Gewährleistung handelt, ist ohne wenn und aber für 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden der Händler zuständig. Und da das Fahrzeug noch keine 6 Monate im Besitz des Käufers ist, muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war, was er kaum kann. Also ist er für die Mängelbeseitigung zuständig. In wie weit der Händler vom Hersteller entschädigt wird, ist egal. Und genau für diesen Fall hier ist es gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Wenn erst einmal ein Anwalt mit im Boot ist, wird so mancher Händler klein beigeben.
Viele Grüße
Roman