pech gehabt

.......... das ganze in Verbindung mit der seltsamen Regelung, daß es nicht zählt "wo oder wie weit" ein Fahrzeug mit Front- oder Heck auf den Nachbarparkplatz ragt, sondern "wo" seine Räder stehen.

Steht ein Fahrzeug mit seiner Hinterachse 5cm vor dem weißen Strich seiner Parkbucht - und sein Heck ragt 50cm in den hinteren Parkplatz, dann ist die Verkehrsaufsicht machtlos.

Aber es heißt ja auch Straßenverkehrsordnung und nicht Parkplatzverkehrsordnung.

Wobei mancher Parkplatzverkehr nicht unbedingt einer Reglementierung bedarf. :D
 
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