Nun ist es raus Crashtest Sandero 2

.....
Grundsätzlich sind Crashtests ja etwas Gutes, aber es sollte auch NUR die Sicherheitstechnik des Autos für die Insassen als Ergebnis rauskommen...

Da stimme ich dir nur zum Teil zu. Fußgängerschutz bei neu auf den Markt kommenden Fahrzeugen macht auch Sinn. Unabhängig der Schuldfrage, wurde ich es positiver finden, einen entsprechenden "Unfallgegner" noch im Krankenhaus, als auf dem Friedhof besuchen zu können.... -_-
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Naja wie aussagekräftig ist so ein Test schon, egal ob der NCAP oder Werksintern heißt...die meisten Unfälle passieren nicht so wie "vorgegeben" und da ist es wirklich egal ob die Kiste 4 oder 5 Sterne hat.
Erinnert Ihr Euch an die Crashtest der USA wo sämtliche Premiummarken durchgefallen waren aber im NCAP mit mindestens 4 Sternen bewertet wurden. :cool:
 
Sandero keinen Gurtwarner hinten...

Das hat mein 2012er Touran auch nicht und der kostete...

aaaaaaaaaaaah

So ein Quark
 
Da stimme ich dir nur zum Teil zu. Fußgängerschutz bei neu auf den Markt kommenden Fahrzeugen macht auch Sinn. Unabhängig der Schuldfrage, wurde ich es positiver finden, einen entsprechenden "Unfallgegner" noch im Krankenhaus, als auf dem Friedhof besuchen zu können.... -_-

Wer auf dem Friedhof liegt der verklagt dich aber nicht !
 
Wer auf dem Friedhof liegt der verklagt dich aber nicht !

Macht aber vor Gericht den Unterschied zwischen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung aus. Kann schon den Unterschied zwischen Bewährung und Knast bedeuten.

Und wer will schon fur viele Monate auf das Vergnügen verzichten, mit dem Dacia herumzufahren:lol:
 
Wird man sowieso. Im falle, dass der fussgaenger bleibende schaeden hat, sogar fuer viele jahre, weil man mit den zahlungen nicht fertig wird.
 
Was muss man tun damit die Versicherung nicht für einen Schaden aufkommt?
 
Was muss man tun damit die Versicherung nicht für einen Schaden aufkommt?

Besoffen fahren, kein Versicherungsvertrag, Auto nicht Verkehrssicher,
mit 180 km/h durch die Stadt, zugekokst, schlafend, Zeitung lesen während der Fahrt, deine Beifahrerin verwöhnen, selbst verwöhnt werden, telefonierend, sonstwohin schauen, hinten sitzend und vorne niemand. ........

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.:lol::lol::lol:
 
Für viele heutige Autofahrer/innen ist das Lenken des FZG nur eine lästige Pflicht, die von " wirklich wichtigen Dingen" abhält....

SMS tippen, Schminken, Navi einstellen, Bordcomputer spielen, Online-Banking nachgehen...usw.usw.......

Alles, nur kein Auto fahren!!!:angry:

Hoffentlich wird der Crash-Test dann nicht in "Real" nachgestellt....:o

VG, Murphy
 
Die Versicherung zahlt trotzdem, das ist durch das Versicherungsgetz im Sinne des Opferschutzes geregelt. Was die Versicherung später macht ist eine andere Sache.
Die genannten fahrlässigen Verhaltensweisen, ist das etwas beim Fahren übliches oder war das der Vollständigkeit halber?
Handy und ähnliches am Steuer ist es allerdings leider schon.
 
Die Versicherung zahlt trotzdem, das ist durch das Versicherungsgetz im Sinne des Opferschutzes geregelt. Was die Versicherung später macht ist eine andere Sache.
Die genannten fahrlässigen Verhaltensweisen, ist das etwas beim Fahren übliches oder war das der Vollständigkeit halber?
Handy und ähnliches am Steuer ist es allerdings leider schon.

Gibt es alles, mehr oder weniger. Guck mal Kontrolle auf Kabel 1, das ist nicht blos fake.
Die Haftpflicht regelt immer die Schäden des Opfers. (spätestens wenn sie denn durch Gerichtsbeschluss gezwungen ist). Nur im Falle höherer Gewalt gibt es Ausnahmen (in einem mich und meine Sippe als Opfer betreffenden Fall sollte das ein unvorhersehbar geplatzter Reifen sein, glücklicherweise vergeblich)

Die Haftpflicht kann den Versicherungsnehmer (also den Täter/Verursacher, den sie vertritt) in Regress nahmen, spätestens wenn die Fahrlässigkeit grob war. Also alles, was vorsätzlich entgegen Verboten oder gesundem Menschenverstand getan wurde und z.B. die Aufmerksamkeit beeinträchtigte oder offensichtliche Fahrzeugmängel.
An unserem, Grenzübetrgang hatte der BGS mal einen ukrainischen Transporter rausgezogen, der hatte statt des Fahrersitzes eine Fußbank stehen. Klarer Mangel.
 
Was muss man tun damit die Versicherung nicht für einen Schaden aufkommt?

Die Versicherung wird eigentlich immer für den von uns angerichteten Schaden aufkommen.

Nur bei grob fahlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers, holt sich die Versicherung das Geld wieder vom Versicherungsnehmer.

Und wenn es sein muß, bis in die Privatinsolvenz.
 
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