Modulare Dachreling / Träger nachbestellbar?

BigMac

Neumitglied
Fahrzeug
Bald ein D3
Baujahr
2025
Hallo,

bei der modulaten Dachreling kann man ja den mittleren Teil entnehmen und dann quer aufsetzen um Lasten anders befestigen zu können.
Gibt es diese beweglichen, abnehmbaren Teile einzeln zu kaufen?
Ich würde gerne eine (wenn sein muss auch beide) zusätzlich erweben, um an einer bereits fest Antennen zu verbauen.

Sowas dauernd auf-/abzubauen nervt und da wäre eine zusätzliche Strebe zum Wechseln cool.

LG,
Bigmac, der vermutlich in zwei Wochen seinen D3/4x4 bekommt :)
 
Geniale Idee. Ich bin auch schon die ganze Zeit am Überlegen, wie ich das mit den Antennen löse. Ein eigener Träger wäre eine sehr elegante Lösung. Eleganter jedenfalls als mein bisheriger Gedanke einen Querträger zu kaufen.
 
Wer wüsste das besser als eine Firma die Dacia-Ersatzteile verkauft.
Wenns sowas nur geben würde... :D

Scherz beiseite, ich hab hier schon gelesen das es die Teile gibt aber der Preis ist Wucher hoch3.
 
Also ich weiß von meinem Verkaufer nur, Umrüstung von Journey Fix auf Extreme Modular finanzieller Selbstmord, da pro Seite ca. 1.800 € ohne Einbau/Arbeitszeit, da winkte ich ab...

Aber kA ob die Trägerstangen überhaupt alleine bestellbar/eigene Ersatzteilnr. haben oder nur als Satz/Set pro Seite.
 
Keine Ahnung.

Thule SquareBar Evo 2er pack 127 cm, 712300​

Extra für den Duster 3...
 
Mir hat mein AH Dachträger verkauft weil sie (ich auch) nicht wussten, das diese nicht auf die Modularen meines 4x4 Extreme montiert werden dürfen. Bei Dacia steht das nicht in der BA (es sei denn ich habe es übersehen).
Bei der BA der gekauften Dachträger und im Internet steht es aber dabei.
Behalte die gekauften Träger erstmal, baue sie sicherheitshalber aber erstmal nicht aufs Auto.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dusti62 schau mal in der BDA auf Seite 310. Da gibt es so einen Hinweistext in einem Kästchen mit Ausrufezeichen (Schild):
Die Montage von Trägerelementen auf dem Dach von Fahrzeugen ohne werkseitig verbauten Längsträger oder modulare Dachgalerie ist untersagt

Edit: Die Breitschrift ist von mir

Wobei man das ehrlicherweise auch als Aufzählung werten könnte :think:
 
@dusti62 schau mal in der BDA auf Seite 310. Da gibt es so einen Hinweistext in einem Kästchen mit Ausrufezeichen (Schild):
Die Montage von Trägerelementen auf dem Dach von Fahrzeugen ohne werkseitig verbauten Längsträger oder modulare Dachgalerie ist untersagt

Edit: Die Breitschrift ist von mir

Wobei man das ehrlicherweise auch als Aufzählung werten könnte :think:
Merci, habs gelesen. :bang:
 
In dem Fall würde ich den Dachträger aber dem AhH wieder hinstellen und mein Geld retour verlangen und nicht ihn in die Ecke stellen und alle möglichen Fristen verstreichen lassen, so es dafür welche geben möge...
 
In dem Fall würde ich den Dachträger aber dem AhH wieder hinstellen und mein Geld retour verlangen und nicht ihn in die Ecke stellen und alle möglichen Fristen verstreichen lassen, so es dafür welche geben möge...
Die nehmen es nicht zurück, nur in Kommission. Werde es wohl selbst verkaufen. Bei dem Preis wollte ich nicht diskutieren.
 
Ok, wenn ich jetzt mal den Grammatik Nerd raushängen lasse:

Die Montage von Trägerelementen auf dem Dach von Fahrzeugen ohne werkseitig verbauten Längsträger oder modulare Dachgalerie ist untersagt.

"oder" ist eine Konjunktion die eine alternative Wahlmöglichkeit verbindet.
Möchtest du Tee oder Kaffee. Ist das ein Scherz oder meinst du das ernst.

Bezogen auf den Satz kann man das eine oder andere Element weglassen ohne, dass sich der Sinn des Satzes verändert:

A: Die Montage von Trägerelementen auf dem Dach von Fahrzeugen ohne werkseitig verbauten Längsträger ist untersagt.
B: Die Montage von Trägerelementen auf dem Dach von Fahrzeugen ohne modulare Dachgalerie ist untersagt.

Also anders ausgedrückt, wenn du keine werksseitig verbauten Längsträger hast oder wenn du keine modulare Dachgalerie hast, dann darfst du keine Trägerelemente auf dem Dach montieren. Würde grundsätzlich Sinn ergeben.

EDIT:
Die KI sagt zu dem Satz:

Du darfst keine Trägerelemente (z. B. Dachgepäckträger, Dachboxen, Fahrradträger) montieren, wenn dein Fahrzeug kein werkseitig eingebautes geeignetes System hat:

  • Kein werkseitig verbauter Längsträger → also keine originalen, ab Werk angebrachten Dachträger-Schienen.
  • Keine modulare Dachgalerie → auch kein original vorgesehenes Dachträgersystem, das modular aufgebaut ist (oft bei Nutz- oder Geländefahrzeugen).

➡️ Kurz gesagt:
Wenn dein Auto weder ab Werk Längsträger noch eine modulare Dachgalerie hat, ist es verboten, Trägerelemente auf dem Dach zu montieren.


⚠️

Das hat meist sicherheitstechnische Gründe:

  • Das Dach ist nicht für zusätzliche Lasten ausgelegt.
  • Es fehlt die sichere Befestigungsmöglichkeit.
  • Gefahr von Beschädigungen oder Unfallrisiken.
 
Zuletzt bearbeitet:
So habe ich das mal irgendwann im Netz gefunden.
Meine heißen "Quick Fix" , sehen aber genauso aus und ich hatte sie vom AH für 178 € bekommen.
 

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Noch etwas zum Satzbau:

„Die Montage von Trägerelementen auf dem Dach von Fahrzeugen ohne werkseitig verbauten Längsträger oder modulare Dachgalerie ist untersagt.“

Der Satz sagt Fahrzeuge ohne A oder B

Könnte es heißen: „Die Montage ist verboten, wenn

(1) keine Längsträger vorhanden sind oder
(2) eine modulare Dachgalerie vorhanden ist?

Dafür müsste der Satz eigentlich lauten:
Fahrzeugen ohne werkseitig verbauten Längsträger oder mit modularer Dachgalerie...

Das heißt, diese Lesart ist grammatisch nicht naheliegend, Das „ohne“ bezieht sich auf beide Merkmale (Längsträger oder Dachgalerie). Würde sich "ohne" nur auf das erste Element beziehen dann müsste vor dem zweiten Element ein "mit" stehen. In dieser Form sagt der Satz klar:

Verbot gilt, wenn das Fahrzeug weder werkseitige Längsträger noch eine modulare Dachgalerie hat.

Eine modulare Dachgalerie ist gerade eine werkseitige Befestigungsmöglichkeit, die eine Montage von Trägerelementen ermöglichen soll. Es wäre unlogisch, zu verbieten, Träger zu montieren, wenn so eine Galerie vorhanden ist. Genau dafür ist sie ja da.

Eine andere Interpretation ist grammatikalisch sehr unwahrscheinlich und ergibt meiner Meinung inhaltlich und sachlich keinen Sinn, weil eine Dachgalerie eine zugelassene Basis ist.
 
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