Lose Radmuttern

Da nimmt man ( im schlimmsten Fall) den Tod von Menschen in kauf. Wegsperren, solche Typen.

Wir befinden und leider längst auf einem Weg, in der altmodische Werte wie Rücksicht, Anstand und Fairness auf dem Rückzug sind.

Oberflächligkeit, gepaart mit Sensationslust, Geltungsbedürfnis und dem ausgeprägten Hang zur ÖFFENTLICHEN Selbstdarstellung sind im Vormarsch.

Angefangen von den Selfies, bei denen man überall und jederzeit selbst Fotos oder Clips von sich macht, um diese umgehend bei Fressenbuch und Konsorten einzustellen, bis hin zu den Knockout Games.

Wen wunderts, daß die hier beschriebenen und für UNS unglaublichen Attentate (so nenn ich das), für die Akteure eher eine Langweilernummer sein dürften, deren Tragweite sie nicht abschätzen können.
 
Was ich mache wenn mir einer die schrauben am rad losdreht und ich es sehe.Werde ich hier sicher nicht rein schreiben das wird in erster linie der jenige erfahren der es macht.Da würde es nicht nur um mein leben gehen ....

Exakt! Erlaubte Gefahrenabwehr gegen Leib und Leben nennt man das!
Und dem Kreuzschlüssel würde ich im wahrsten Sinne seiner Bezeichnung die Stelle zuordnen, wo er hingehört: Ins Kreuz! Und dann die Polizei rufen.
Mir dürften solche Brüder nicht unterkommen, lange Zeit wär da wahrscheinlich nix mehr mit Disco!
Das ist dann keine Selbstjustiz, sondern eine legitimierte Festsetzung von Straftätern, um sie der Polizei zuzuführen.

Wer Strafhandlungen begeht, muss auch mit den Folgen klarkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das denke ich auch. Leider läßt es die Rechtsprechung nicht zu, aber diese Brüder in ein solches Auto setzen, mit einer Bombe unterm Fahrersitz, die bei weniger als 50 km/h hochgeht und dann müßen sie zur Strafe 101 km fahren auf der BAB. (Rübe runter geht zu schnell)

Ich zitiere mich mal selbst, da hier einige wohl was verkehrt verstehen. Dieses "diese Brüder in ein solches Auto setzen" geht keinesfalls als Selbstjustiz - das müßte so im Gesetz verankert werden. Ein dummerjungenstreich ist das keinesfalls - das ist blanker Terrorismus. Eine solche Tat ist genauso heimtückisch wie eine gelegte Bombe - absolut verachtenswürdig.
Leider brauchen die Täter nur einen gerißenen Anwalt und sie kommen mit einem "DU, DU böser Junge" davon. Würd mich nicht wundern, wenn das gelangweilte Gören von zu reichen Leuten waren/sind.
 
Leider brauchen die Täter nur einen gerißenen Anwalt und sie kommen mit einem "DU, DU böser Junge" davon. Würd mich nicht wundern, wenn das gelangweilte Gören von zu reichen Leuten waren/sind.

1/3 genetisch vererbt, 2/3 schlechte Kindheit .....

Für diejenigen, die solche Kriminellen festsetzen:
1/3 genetisch vererbt, 2/3 ordentliche Erziehung mit dem richtigen und gesunden Maß an Unrechtbewusstsein und Verantwortung! Dazu noch einige "Muckis", um mit einem "Kreuzschlüssel" bestimmungsgemäß umzugehen! :) :) :)

Manchmal bedarf es einiger Eigeninitiative zur Vorleistung staatlicher Zuführung, denn in unserem Staat gibt der Gesetzgeber der Polizei oft so wenig Rechte und notwendigen Handlungsspielraum, dass sie sich schon fast entschuldigen müssen, wenn sie aus dem Auto steigen! Leider!
Politiker dröhnen oft anders, wenn man aber mit Polizisten privat mal spricht, dann möchte ich den Beruf nicht ausüben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Exakt! Erlaubte Gefahrenabwehr gegen Leib und Leben nennt man das!

Das wäre es, wenn eine unmittelbare Gefahr bestünde. Allerdings würde "unmittelbar" bedeuten, dass derjenige Dir die Radmuttern während der Fahrt losschrauben müsste.

Und die "Gefahrenabwehr" muss immer mit der "Situation angemessenen" Mitteln erfolgen. Gewalt wäre prinzipiell also nur gestattet, wenn Derjenige ebenfalls gewalttätig wäre.

Letztendlich ist es Sache des Staatsanwaltes und zuletzt des Richters ob der Sachverhalt als "versuchter Totschlag" oder in Einzelfällen gar als versuchter Mord behandelt wird. Immerhin wird der Tod der Insassen "billigend in Kauf genommen".
Bei unserer liberalen Rechtsprechung wird es aber beim obligatorischen "Du, du, du!" bleiben.
 
........ traue ich Rechtsprechern durchaus zu, daß sie eine Klage nach Schmerzensgeld zulassen, weil sich das Opfer vehement gewehrt hat, der Täter dabei verletzt wurde und dafür jetzt Kohle sehen will.

Selbstverständlich. Aber kaum zu verstehen.

Beispiel: Wenn mein Hund auf Arbeit einen der Herren Einbrecher in den Allerwertesten beißt, wird abgewogen, ob das verhältnismäßig war. War der Kollege beim klauen in einer relativ wehrlosen Situation, hat Fiffi nicht zu beißen. Punkt aus basta. Dann wird es unter Umständen zwei Prozesse geben. Einer wegen Einbruchs gegen den gestellten Einbrecher (logisch) und einen gegen mich wegen Körperverletzung (unlogisch). Wie welcher ausgeht, läßt sich hier nur mutmaßen. Ganz rechtlos bin ich bei meiner Arbeit auch nicht. Aber rechtlich gesehen stehen mir nur Jedermannsrechte zu und ein Hund darf nur bei direktem Angriff auf mich eingesetzt werden. Alles andere (Verfolgung) ist rechtswidrig.

Genau so kann es einem gehen, wenn Fiffi einen Einbrecher im eigenen Grundstück stellt und diesen verletzt. Prozeß gegen den Herrn Einbrecher und einen gegen den Herrn Hundehalter. Sowas gibt es wahrscheinlich nur hier bei uns. Weiß es nicht genau.


Deshalb ist es auch durchaus denkbar (ich hoffe aber nicht), daß der Radabschrauber, wenn er nicht direkt beim Schrauben erwischt wird, straffrei ausgeht und der, der ihn stellt unter Umständen übers Ziel hinausgeschossen ist. Deshalb hat der andere ja auch einen guten Anwalt. Denn nur das Radkreuz in der Hand zu halten, ist nicht strafbar. Er könnte ja im letzten Moment von seiner Tat abgesehen haben und das wäre eine Tatumkehr und die ist straffrei. Verstehe das wer will, aber das ist deutsches Recht. Auch deshalb gibt es relativ viele Freisprüche bzw. milde Strafen. Ich finde auch leider.
 
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Genau so kann es einem gehen, wenn Fiffi einen Einbrecher im eigenen Grundstück stellt und diesen verletzt. Prozeß gegen den Herrn Einbrecher und einen gegen den Herrn Hundehalter.....Verstehe das wer will, aber das ist deutsches Recht. Auch deshalb gibt es relativ viele Freisprüche bzw. milde Strafen. Ich finde auch leider.

Es geht noch verrückter: Als Hauseigentümer darfst du nur einwandfreie (verkehrssichere) Leitern/Lichtschachtabdeckungen haben.

Kommt ein Einbrecher daher und will mittels deiner Leiter ins offene Fenster der ersten Etage einsteigen und diese bricht durch....... du als Eigentümer bist verantwortlich, wenn der "arme" Einbrecher danach im Rollstuhl sitzt und mußt Schmerzensgeld, Rente und notwendige Mehrkosten für ihn zahlen. Gleiches gilt wenn er durch die deffekte Lichtschachtabdeckung beim Fensteraufhebeln rauscht.
Man hat ihn zwar nicht eingeladen - aber ordentliche Bedingungen für seine "Arbeit" muß er schon erwarten können.
 
Das heißt also:
Die Datsche muß immer ordentlich gepflegt & gewartet vor dem Häusle stehn...

Welcher potentielle Dieb möchte schon eine verwarzte & evtl. verkehrsunsichere Karre
"mitnehmen"....????

Das dabei auf den korrekten Sitz der Radmuttern und des Drehmoments geachtet wird, versteht sich von selbst........

Wohlwollende Dacia-Eigner haben eigentlich IMMER einen Zettel auf dem Armaturenbrett
liegen:

" Lieber Dieb!!!
Das FZG ist scheckheftgepflegt, und befindet sich in ordnungsgemässen Zustand !!!
Falls ich vergessen habe aufzutanken: Im Handschuhfach liegt etwas Kleingeld
in nicht regristrierten Scheinen....

Nach etwa 200 Kilometern, bitte unbedingt die Radmuttern nachziehen !!!

( Nicht das noch etwas passiert...)

GUTE FAHRT !!!

;)Murphy

P.S.: Ersatzweise ein Bild der Liebsten, oder der Schwiemu auslegen!
Das erspart die vorher beschriebenen Schritte!!!

Beim Parken, in sogenannten " sozialen Brennpunkten" ( bspw. RGB...)
hat sich auch das " vergessen" von getragenen Arbeitssocken im Innenraum, als probates Mittel bewährt.......:D
 
P.S.: Ersatzweise ein Bild der Liebsten, oder der Schwiemu auslegen!

Du meinst also, der Besitzstandsveränderer tauscht daraufhin die Datsche gegen ein KFZ der gehobenen Q-Klasse aus Ingolstadt, betriebsbereit, vollgetankt und im Handschuhfach die ganzen Papiere fertig vorbereitet zur Anmeldung?

OK, andererseits eine normale Reaktion, wenn man so vehement an das Mitleid appeliert. -_-
 
Es ist irre, aber auch ein Dieb hat Anspruch auf "verkehrssichere" Sachen. Wenn er schon klaut muß er sich ja nicht unbedingt dabei den Hals dabei brechen.

(PS: der wahre Hintergrund ist aber, nicht jeder der die Leiter nimmt oder durch das Fenster schaut hegt gleich kriminelle Absichten. Es kann die Leiter ja auch für eine Nothilfe erforderlich sein, oder dein Nachbar macht sich Sorgen um dich, nur weil er schon länger dich nicht gesehen hat.

Aber das ein Einbrecher da noch Schadenersatzrechte bekommt - für mich bescheu......
 
Die letzen Kommentare #24 - #27 gefallen mir richtig gut.

Wenn das alles nicht so ernst und traurig wäre, könnte ich sogar drüber lachen.
Vielleicht sollten wir über eine Einbrecher-Unfallversicherung nachdenken.

Wer der Meinung ist, Deutschland sei eine Servicewüste, ist jetzt eines Besseren belehrt worden. Es ist auch eine (Un)Rechtswüste. Ich kann da schon lange nur den Kopf schütteln. Manchmal frage ich mich, warum ich überhaupt auf Arbeit gehe.
 
Besser ne´Einbrecher Haftpflicht abschliessen,
is´immer noch besser wie Ehebrecher- Vollkassko....!!!!

:):)
Murphy

"Beste" Lösung: ER,( der Ein/-oder Ehebrecher)... kann hinterher NICHT mehr reden......:):(
 
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