Lodgy 250km gelaufen schon kaputt !

Ich habe meinen 2 Tonnen Anhänger erst vor wenigen Jahren verkauft, weil ich kein Baumaterial mehr zusammen hole!
Dazu habe ich früher das eine oder andere Fahrzeug per Trailer geholt, ich glaube ich habe durchaus Erfahrung mit richtig Gewicht am Fahrzeug hängend und weiß wie es ist, wenn man sich trotz gutem Zugfahrzeug einen Berg hochquälen muss.
Die Quälerei trifft auf den 1.2 TCe nicht unbedingt zu, denn der hat schon Leistungsreserven.
Ich habe Segelyachten und Mittelklassewagen auf Trailern spazieren gefahren ( mit T3, Ducato T4 usw). Der Lodgy ist nicht der Beste, aber auch nicht schlecht.
Anhängelasten die das Gesamtzuggewicht weit überschreiten, sollte man natürlich vermeiden. :whistle:
 
Leider hat @Marcel1507 nicht geschrieben wie breit der WW ist, sondern nur das Gewicht genannt.

Ist es ein WW mit 2,10m breite könnte es noch hinhauen, zumal der kleine Benziner auch ein 5-Ganggetriebe haben dürfte, bei dem der 5. nicht so lang ausgelegt ist.
Somit wäre das Risiko auf der geraden nicht mehr im 6. bzw. 5. fahren zu können schonmal geringer.

Ist es ein WW zwischen 2,10 und 2,30m Breite sieht es schon anders aus und mit 2,50m Breite wird der Lodgy tatsächlich hoffnungslos überfordert sein.
Denn dann hat man hintendran ein Scheunentor als Bremssegel, bei dem sogar der 4. Gang auf der geraden Pflicht wird, wenn man die 80kmh erreichen will.
 
Ich lasse mich mal überraschen was die Renault Werkstatt da zaubert und ob' s danach gut ist .

Ja die zulässige Anhängelast wird vom zulässigen Gesamtzuggewicht begrenzt
Sprich ist der lodgy voll dürfen hinten nur 1200 kg an den Harken / ist der lodgy
Quasi leer 1400 kg soooooo
Und ich möchte einfach ne Reserve haben sprich das Gesamtzuggewicht erhöhen .
Ob das Motormäßig machbar ist steht auf nen anderen Blatt .
Mit den 1.6er kommt man genau so nach NL wie mit dem 2.0L in die Berge muss ich erlich sagen fehlt die Leistung .
Es dreht sich lediglich darum die Sicherheit zu haben falls die Rennleitung mit der Waage anrückt und sagt Urlaub beendet .
Besteht die Möglichkeit sich auf 8% Steigung zu stützen und demnach das Gewicht zu erhöhen ?
Hmm bin ziehmlich planlos ....

Habe mal gerade im Netzt von Dacia für den Lodgy Comfort 1,6 nachgelesen:
  • Leergewicht fahrbereit mit Fahrergewicht (75Kg) 1211Kg (das wiegen Kleinwagen schon)

  • Zulässiges Gesamtgewicht 1765Kg

  • Zulässiges Gesamtzuggewicht 2965Kg
Neue Definition Leergewicht ab 01.07.2004:

Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.

Somit hätten wir: 554 Kg Zuladung minus das Gewicht der AHK (25Kg) und deren Stützlast (50Kg)
Dann bleiben für den Innenraum 479 Kg plus die 75Kg Fahrergewicht.

Mit dem WW mit 1350Kg am Haken sieht es dann schon anders aus:

Hier haben wir dann nur noch 1615Kg zulässiges Gesamtgewicht, begrenzt durch das Gesamtzuggewicht.
Auch hier ziehe ich einmal das Eigengewicht und die AHK/Stützlast ab und komme auf 329Kg (+die 75Kg für den Fahrer) tatsächliche Zuladung.
Die Stützlast geht aber nicht verloren, verschiebt sich nur vom WW auf das Zugfahrzeug.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es ist ein mulmiges Gefühl, wenn die "Rennleitung" vor dem Gespann einschert und Dich freundlich zum folgen auffordert!
Auf der Wage gibt´s dann die offene Wertung.

In Deutschland halb so schlimm:
Tatbestand Bußgeld Punkte
Pkw überladen (Fahrer und Halter)

über 5 % 10 EUR
über 10 % 30 EUR
über 15 % 35 EUR
über 20 % 95 EUR 1
über 25 % 140 EUR 1
über 30 % 235 EUR 1

In den Niederlanden, Österreich (z.B. mehr als 2 Prozent: 36 bis 2180 Euro) oder gar Schweiz sieht es da ganz anders aus!!!

An dieser Stelle der Hinweis: Fahre nie überladen, es gefährdet Dich und Andere!

Es will also mit Bedacht gepackt werden. Und nachdem wir eine unfreiwillige Wiegung unseres WW auf der A1 hinter uns hatten, waren wir sehr froh, gerade in diesem Jahr vorher alles mit den Jahren angesammelte und unnötig mitgeschleppte Zeug rigoros rausgeschmissen zu haben!!

Jetzt fahren wir vor der Reise über die Waage beim Abfallentsorger. Kostet ohne Wiegekarte nichts und wir sind ruhiger.

Über eine Erhöhung der Anhängelast für den Lodgy wurde hier schon einmal geschrieben und des war machbar.
Über die Erhöhung des Zuggewichtes habe ich noch nichts lesen können. Sorry.

LG Carsten
 
Da muß man wf einfach nur beipflichten!

Liebe Freunde der Vernunft: Die von Hersteller angegebenen Anhänge- und Gesamtlasten sind schon reichlich bemessen.
Bitte vergesst hier nicht, dass der Lodgy auf dem Renault CLIO, der bekanntlich ein Kleinwagen ist, basiert.
Auch wenn es mit Gutachten machbar ist, muß es nicht auch Sinn machen!

Ich glaube, man sollte über die von Werk herausgegebenen Lasten nicht hinausgehen, bis dahin ok, aber dann...
Wenn jemand mit dem 102PS Lodgy einen WW ziehen will und bleibt hauptsächlich im Flachland, dann wird das funktionieren, nicht gerade toll, aber er wird gemütlich ankommen.
(Auch wenn das mit anderer Motorisierung besser gehen würde.)

Doch dem kleinen Motor so eine Last aufzuerlegen kann nicht förderlich sein. Dann ist man einfach beim Kauf des Fahrzeuges vorbeigemeiert.
Und zur Beruhigung des Gewissens vor der Rennleitung einen solchen Aufwand zu treiben, macht in meinen Augen keinen Sinn.
Dann einfach mit Gefühl für die Sache und einer Waage das Auto beladen und den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten.

LG Carsten

PS.: Ich habe meinen Lodgy schon mit Wohnwagen und reichlich Gepäck (um die Gewichtsgrenze) beladen. Man merkt dann schon, dass es sich da etwas verändert! Fahrverhalten, Karosserie, Bremsen...
 
Doch dem kleinen Motor so eine Last aufzuerlegen kann nicht förderlich sein. Dann ist man einfach beim Kauf des Fahrzeuges vorbeigemeiert.
Und zur Beruhigung des Gewissens vor der Rennleitung einen solchen Aufwand zu treiben, macht in meinen Augen keinen Sinn.
Das ist Deine individuelle Meinung. Man muss sich ihr nicht anschließen.

Man könnte auch sagen, für die eine Tour im Jahr lieber den kleinen Motor und Geld sparen und dann halt vorsichtig fahren. Dass dann auf 1.000 km der Verschleiß so hoch ist wie wenn man 10.000 km gefahren wäre ist auch eine durchaus zulässige und vernünftige Entscheidung.

Das ein schweres Gespann vergleichsweise agil wie eine bleierne Ente ist, sieht man ja *hier*.
 
Das ist Deine individuelle Meinung. Man muss sich ihr nicht anschließen.

Da gebe ich Dir Recht! Waren nur meine Gedanken dazu.

Aber ich glaube, dass der Lodgy durch den Anhängerbetrieb nicht so sehr leiden wird, als hätte er das zehnfache gelaufen.
Wenn die Fuhre einmal rollt, ist der Verschleiß besimmt nicht so hoch.

Ich dachte mehr daran, dass neben dem Anhänger von 1350Kg noch eine Erhöhung des Gesamtzuggewichtes angedacht ist um noch mehr mitzunehmen.

Wie weiter oben schon geschrieben, habe ich schon viel schlimmere Campingsünden begangen und nur ein Auto hat es mir übel genommen: Der Golf. Die Antriebswellen waren ruckzuck ausgeschlagen. Bei 20.000Km stand der Austausch schon an.

Aber aus der Erfahrung heraus kann ich schon sagen, dass ein paar Parameter das Gespannfahren angenehmer machen:

- Drehmoment
- Kurzer Überhang zwischen AHK und Hinterachse
- Hohes Heck wegen Luftwiderstand
- Reifen mit geringer Flankenhöhe
- Langer Radstand
- Gewichtsverhältnis Auto/Anhänger
- Richtige Beladung der Hängers, tief auf der Achse, wenig im Heck
- Volle Stützlast

Vielleicht fällt euch noch mehr ein.


LG Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:
In meiner Anleitung steht unter gewichten auch noch dieses hier:
– Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist
jedoch:
– eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
– eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden und der Reifendruck muss um
0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
– An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die
Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Lastverlagerung für Kombi (je nach lokaler Gesetzgebung)
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht erreicht wird, ist es möglich, bis zu 200 kg auf die gebremste Anhängelast zu übertra-
gen, und zwar im Rahmen des zulässigen Gesamt-Zuggewichts des Fahrzeugs.

MMAC ist das zulässige gesamtgewicht. Hat jemand schon mal beim TÜV gefragt ob dies so uneingeschränkt gilt?
 
wer es braucht kann es tun. Ab 3,5 Tonnen Zuggewicht muss auch die Fahrerlaubnis entsprechend
sein.
 
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