Kann man, darf man, von der geteilten Rückbank das kleine Drittel ausbauen?

Freizeitkapitän

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.5 dCi (75 PS)
Baujahr
2016
Moin, liebe Leute,
meine Frage ist ev. dämlich, da keine Ahnung.
Dokker, Baujahr 2016.
Die komplette Rückbank ist in der Sommersaison ständig "gerollt".
Manchmal brauchen wir noch Sitzplatz hinten, zwar selten aber die Enkelinnen wollen mal mit..
Um mehr transportieren zu können, möchte ich gern das kleine Drittel ausbauen.
Ist das sicherheitstechnisch und auch technisch möglich, erlaubt?
Lieben Dank für entsprechende Hinweise an den ollen doofen Freizeitkapitän.
 
Du darfst die Rückbank umklappen, mußt aber darauf achten das alles was lose im Kofferraum liegt zum Geschoß (kein Witz - hier wird die Ladungssicherung sehr ernst genommen. Auch das leichte Verbandpäckchen erreicht ungeahnte Aufprallenergie, wenn es nch vorne schießt beim Unfall) wird. Bei einer möglichen Verkehrskontrolle ist das dann der erfreuliche Aufhänger für die Rennleitung (Hurra wir haben was...). Und das wird recht teuer, was viele nicht verstehen.
Ich hab schon die kurriosesten Dinge in der Windschutzscheibe stecken sehen. Ist bloß immer sehr peinlich, wenn diese Dinge vorher durch jemanden hindurch oder noch drinnen sind.
 
...Um mehr transportieren zu können, möchte ich gern das kleine Drittel ausbauen.
Ist das sicherheitstechnisch und auch technisch möglich, erlaubt?...

Technisch:
-ganz einfach möglich
Dokker Rücksitzbank Ausbau (https://www.dacianer.de/threads/dokker-ruecksitzbank-ausbau.10187/page-3#post-447994)

Sicherheitstechnisch:
-kein Problem, da das verbliebene Teilstück (egal ob das kleine oder große) seine Verankerungen beibehält, und auch die Gurte der verbliebenen Sitze weiterhin wie vorher funktionieren.

erlaubt:
-schwierige Frage, die womöglich hier wieder eine Epische Zulassungsrechtliche Grundsatzdisskussion lostritt, da das Auto ja als Fünfsitzer zugelassen ist...und die Situation eine etwas andere ist, als würde man die gesamte Rückbank rausnehmen.
In der Praxis interessiert es keinen Polizisten, solange alle verblieben Sitze wie bisher funktionieren (was ja der Fall ist).
Spätestens vor der nächsten HU würde ich es vorrübergehend für die Prüfung zurückbauen um möglichen Problemen zu entgehen.

Nachtrag zur HU:
Ja normalerweise (in den allermeisten Fällen) gibt es kein Problem.
Ich fuhr mit meinem Galaxy (1996 bis 2014)die ersten fünf mal zur HU mit komplett ausgebauten Rücksitzen.
Fünf mal gab es kein Problem, beim sechsten mal wollte der Prüfer sie sehen (ich glaube um die Funktion der Gurtschlosser zu prüfen und/oder weil er glaubte eine der Verankerungen sei womöglich nicht i.O.- ist zu lange her).
Gnädigerweise durfte ich schnell nach Hause fahren um sie zu holen (er hatte nach mir keinen Termin mehr).
Was hätte ich also in diesem Moment tun sollen/können?...
ihm mit Anklage drohen?
auf den Rücken werfen und mit den Füßen trampeln?
toben oder handgreiflich werden?
ihn zwingen....?
:think:
Also in diesem Moment blieb mir folglich nichts anderes übrig als es zu akzeptieren, denn um eine HU woanders zu bekommen hätte ich auch nochmals fahren müssen und hätte nichts gewonnen.
Folge war und ist, das ich ab diesem Zeitpunkt die Rücksitze (und andere Dinge von denen man nicht genau weis ob sie Probleme machen) immer vorher wieder einbaue/zurückbaue.

Die wenigen Minuten Arbeit zu sparen sind mir nicht wert theoretisch "Recht" zu haben, von dem ich praktisch nichts gehabt hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das er noch im Straßenverkehr fahren möchte hab ich mal stillschweigend vorausgesetzt.
 
.
Ich hab schon die kurriosesten Dinge in der Windschutzscheibe stecken sehen. Ist bloß immer sehr peinlich, wenn diese Dinge vorher durch jemanden hindurch oder noch drinnen sind.

Das mit den Geschossen kann ich bestätigen, ich hatte vor langen Jahren einmal eine Bekannte, die passte im Stadtverkehr nicht auf, fuhr auf einen an der Ampel wartenden Wagen auf, Aufprallgeschwindigkeit etwa 40 km/h.
Der Wackel-Evis aus Kunststoff, der am Spiegel hing hat die Verbundglasfrontscheibe zerschlagen, Scheibe innen UND aussen gerissen!
 
Ob du's glaubst oder nicht - du darfst bis auf den Fahrersitz sogar alle Sitze ausbauen, dann aber auch keine Person mitnehmen...
Richtig, hatte im Auto (Landcruiser) die hintere Sitzreihe ausgebaut und bin damals extra zum TÜV damit.
Aussage vom TÜV: Wenn diese Änderung nicht dauerhaft ist, also nur zeitweise, dann ist es OK. Es muss also die Möglichkeit bestehen die Sitze wieder einzubauen.
 
Ich hatte bisher bei JEDEM TÜV Termin die Rückbank draussen, die zweier-Bank, oder die komplette. Es war nie ein Thema beim TÜV.
 
Ich habe schon einen alten Opel Rekord beim TÜV gesehen, das war gerade mitten in der Restaurierung als der TÜV fällig war.

Das Fahrzeug war restlos entkernt, Himmel, Seiteninnenverkleidungen, Teppiche, - alles war ausgebaut, im Innenraum eigentlich überall nur noch blankes Blech und nur der Fahrersitz existierte noch.

Der Prüfer arbeitete nur die Vorgeschriebenen Prüfpunkte ab und teilte dann die Prüfplakette aus.
Die spartanische Innenausstattung interessierte ihn nicht.
 
Nicht vergessen: die TÜVler sind sowas wie Gutachter, die können vieles sehen oder übersehen. Und trotzdem die Plakette erteilen. Oder nicht.

Bei mir haben sie mal bei einem 10 Jahre alten 80er Fiesta keine Fehler gefunden, was den Prüfer regelrecht geärgert hat. Also hat er mich durchfallen lassen weil ich ne Bassbox unterm Fahrersitz hatte, die mich nicht störte. Er aber hat sie mit seinem Übergewicht beim Einsteigen gespürt (klar, wenn man sich so in einen Kleinwagen plumsen lässt das er dabei fast umkippt...)
"Die Sitzfläche muss komplett nach unten nachgeben können bei einem Unfall, sonst staucht es die Wirbelsäule!"
Ich bot ihm an die Box gleich auszubauen.
"Das ist hier aber keine Werkstatt, Sie brauchen einen Nachprüftermin!"
Gut, ne Woche später sein Kollege: "Was, deswegen kommen Sie wieder? So ein Blödsinn!"
Er hat es sich dann nicht mal angesehen, einfach kopfschüttelnd die Plakette drauf und gut war.

Was lernen wir daraus? TÜVler haben die absolute Narrenfreiheit, das kann mal schlecht, gefährlich, aber auch angenehm für uns sein...
 
im Prinzip hat der erste Prüfer Recht gehabt ... bei einem Unfall kann dir die Box schon Böses antun was nicht wäre wenn da nur Luft ist wo die Bassbox eingeklemmt war
....
wenn man ein klein wenig zu schnell über so einen Verkehrsberuhigungsbuckel fährt ... und es einem dann die Wirbelsäule staucht ...
ist das unangenehm ... wenn bei einem Unfall ungleich höhere Kräfte auftreten .... ist die Wirbelsäule hin
und was nicht gesicherte Ladung angeht ... da gibt es ne ganze menge Horrorgeschichten
der Wackeldackel in der Windschutzscheibe mag ja noch lustig aussehen ... die behäkelte Klopapierrolle mach auch nich so einen grossen Schaden ... aber alles was nur ein klein wenig Gewicht hat ... gehört vernünftig gesichert ... egal ob man einen Sitz oder alle Sitze verbaut hat
 
Sorry, aber gibt auch Sitze die nach unten gar nicht großartig durchfedern können, da sie eine Metallschale haben...da macht sich auch keiner nen Kopf. Und bei mir es ja auch nicht so das die Box am Sitz dran war, sondern deutlich drunter. Da war schon noch Platz. Egal, darum ging es ja nicht, es geht um die Willkür der man hier ausgeliefert ist.

Es gibt ja auch Fälle in denen ein TÜV-Mann zB eine Tieferlegung einträgt, die beim nächsten TÜV von einem anderen wieder aberkannt wird, weil die Lauffläche etwa zwei cm aus dem Radkasten rausschaut...
 
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