Hilfe...keine Unterstützung Dacia Assistence im Pannenfall

  • Themenstarter Themenstarter
  • #46
Hoffendlich kennt sich dein Anwalt mit dem Recht, welches im EU-Land, wo du das Auto gekauft hast, aus. Schaue
mal in deinen Kaufvertrag wo der Gerichtsstand ist.
Wir haben unseren Steppy in D gekauft. Des wegen schrieb ich das wir rechtlich schon wissen das uns die Minderung zusteht. Nur die Höhe und der Händler machen uns noch Probleme.

Natürlich konnte die Werkstatt keinen Fehler im Fehlerspeicher finden. Da wird ein solcher Fehler auch nicht
hinterlegt. Weiterhin hat jeder Verkäufer das Recht den Mangel selbst zu beheben. Nach meiner Kenntnis auch
in einigen EU-Ländern.

Ich glaub nicht das der Händler da selbst dran werkeln darf. Er ist Händler und keine qualifizierte Werkstatt.
Und was sollte man dann beim Garantiegeber in diesem Fall DACIA sagen? Das der Händler auch schon dran rumgefummelt hat. Das würde ich nicht als sehr gute Idee halten.
Im Normafall wird man ja schon beim Kauf darauf hingewiesen bei Fehlern die Vertrgaswerkstatt aufzusuchen.
 
Natürlich ist IMMER der Händler, der im Rahmen der Gewährleistung als Erster an das Fahrzeug darf. Wie er das macht und ob er dazu eine markenfremde Werkstatt beauftragt ist in erster Linie erst mal sein Problem.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #48
Natürlich ist IMMER der Händler, der im Rahmen der Gewährleistung als Erster an das Fahrzeug darf. Wie er das macht und ob er dazu eine markenfremde Werkstatt beauftragt ist in erster Linie erst mal sein Problem.

Des wegen hat auch jeder Händler natürlich auch eine 24 Stunden Hotline die einem im Pannfall dann weiter hilft.

Nee, im Ernst jetzt, glaubst Du selber was Du da schreibst?
Das hätte in meine Fall bedeutet:
Samstags die Panne --> Händler nich erreichbar--- > Dacia Assistence angerufen und denen gesagt sie sollen das Auto in eine Nicht-Vertragswerkstatt bringen bzw. der Händler ist noch nicht einmal eine Werkstatt. Bringt die Assistence das Auto überhaupt zu fremden Werkstätten?

Und wie schon beschrieben: ich kürze den Kauf mal ab:
Auto besichtigt, Verweis auf verkürzte Garantie und Werkstattintervalle, Bestellung und Finazierung unterschrieben, Fahrzeug gut eine Woche später dort abgeholt.... und
dann hieß es Gute Fahrt, das Handbuch schicken wir Ihnen noch.
Und weder im Vertrag, Auto oder Handbuch ein Verweis das man sich im Problemfall an den Händler weden soll, also keine Telefonnummer, Hotline etc.
Warum wohl?.... Weil die Autos VERKAUFEN !!! Davon leben die.
 
Des wegen hat auch jeder Händler natürlich auch eine 24 Stunden Hotline die einem im Pannfall dann weiter hilft.

Nee, im Ernst jetzt, glaubst Du selber was Du da schreibst?
Das hätte in meine Fall bedeutet:
Samstags die Panne --> Händler nich erreichbar--- > Dacia Assistence angerufen und denen gesagt sie sollen das Auto in eine Nicht-Vertragswerkstatt bringen bzw. der Händler ist noch nicht einmal eine Werkstatt. Bringt die Assistence das Auto überhaupt zu fremden Werkstätten?

Und wie schon beschrieben: ich kürze den Kauf mal ab:
Auto besichtigt, Verweis auf verkürzte Garantie und Werkstattintervalle, Bestellung und Finazierung unterschrieben, Fahrzeug gut eine Woche später dort abgeholt.... und
dann hieß es Gute Fahrt, das Handbuch schicken wir Ihnen noch.
Und weder im Vertrag, Auto oder Handbuch ein Verweis das man sich im Problemfall an den Händler weden soll, also keine Telefonnummer, Hotline etc.
Warum wohl?.... Weil die Autos VERKAUFEN !!! Davon leben die.
Nicht in diesem Fall. Um eine Minderung im Rahmen des Kaufvertrages geltend machen zu können MUSS dem Händler im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mangel selbst zu beheben.
Erst wenn (in der Regel) drei Versuche erfolglos bleiben kann man Minderung oder Rückabwicklung geltend machen.
Ist das denn erfüllt?
 
Wen oder was meist Du damit? Und was hat das mit dem Thema hier zu tun?

Einiges.

Mir würde es nicht im Traum erscheinen bei einem nicht autorisierten Fähnchenhändler einen " Schnapper "
einen Neuwagen zu kaufen und finanzieren..

Dacia und den Kundendienst kannste jetzt vergessen. War schlicht und einfach eine Bruchladung die zudem noch
finanziert wurde. Kannst aber weiterhin dein Auto fahren. Hast ja Erfahrung wenn die elektrische Lenkhilfe
ausfällt und die Lenkung , welche machanisch funktioniert, weiterhin voll funktioniert. Ohne Moos nix los.

PS: egal ob jetzt Dacia oder ein anderes Fabrikat. Die lassen dich verhungern.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #51
Einiges.

Mir würde es nicht im Traum erscheinen bei einem nicht autorisierten Fähnchenhändler einen " Schnapper "
einen Neuwagen zu kaufen und finanzieren..

Dacia und den Kundendienst kannste jetzt vergessen. War schlicht und einfach eine Bruchladung die zudem noch
finanziert wurde. Kannst aber weiterhin dein Auto fahren. Hast ja Erfahrung wenn die elektrische Lenkhilfe
ausfällt und die Lenkung , welche machanisch funktioniert, weiterhin voll funktioniert. Ohne Moos nix los.

PS: egal ob jetzt Dacia oder ein anderes Fabrikat. Die lassen dich verhungern.
Verstehe das trotzdem nicht, wer hier jetzt wo einen Schnapper gemacht. Und was das mit mir zu tun hat?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nicht in diesem Fall. Um eine Minderung im Rahmen des Kaufvertrages geltend machen zu können MUSS dem Händler im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mangel selbst zu beheben.
Erst wenn (in der Regel) drei Versuche erfolglos bleiben kann man Minderung oder Rückabwicklung geltend machen.
Ist das denn erfüllt?

Nicht drei Versuche sodern zwei.
Mir ist das mit Dir aber jetzt echt zu blöd hier. Lies das Thema von Anfang bis Ende, dann kannst Dir Deine Fargen selbst beantworten. Es steht schon alle geschrieben.


BTW
***Die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das bedeutet, dass ein und derselbe Fehler nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch vorhanden ist. ***
Quelle: ADAC
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast aber viel Pech, jetzt schon das zweite Auto (Fiat und jetzt Dacia) wo die Servo ausfällt.

"Es wurde die Batterie und die Ringantenne ausgetauscht. Danach war das
Problem gelöst und ist nie wieder aufgetreten."

Ich kenne mich damit absolut nicht aus, deswegen frage ich mal, was hat die Batterie und die Ringantenne mit der Servo zu tun?
 
Nicht drei Versuche sodern zwei.
Mir ist das mit Dir aber jetzt echt zu blöd hier. Lies das Thema von Anfang bis Ende, dann kannst Dir Deine Fargen selbst beantworten. Es steht schon alle geschrieben.


BTW
***Die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das bedeutet, dass ein und derselbe Fehler nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch vorhanden ist. ***
Nicht ganz so aggressiv bitte.

Ist schwer den Überblick zu behalten, wenn so viel und wirres durcheinander geschrieben wird.

Du hast natürlich recht. Es sind zwei Versuche.
Wobei selbst das nicht ganz richtig ist.

Ob Du aber eine Minderung durchsetzen kannst wird sich noch zeigen.


Hoffen kannst Du nur, dass die Servo nicht bei der HU mal ausfällt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #54
Du hast aber viel Pech, jetzt schon das zweite Auto (Fiat und jetzt Dacia) wo die Servo ausfällt.

"Es wurde die Batterie und die Ringantenne ausgetauscht. Danach war das
Problem gelöst und ist nie wieder aufgetreten."

Ich kenne mich damit absolut nicht aus, deswegen frage ich mal, was hat die Batterie und die Ringantenne mit der Servo zu tun?

Ich, der Ersteller dieses Themas habe nur einen Dacia Sandero Stepway mit dem Servoausfall. Ich hatte auch schon mal einen andere Dacia ohne einen solchen Defekt.
Eine Fiat hatte ich auch mal, den habe ich hier aber nicht erwähnt und der war auch nicht defekt.
Das war jemand anderes..

Für das vermeitliche Wirrwar in dem Thread kann ich nun wirklich nichts, bin mir auch nicht mehr sicher ob ich hier alles was hier noch so kommt weiter kommentieren werde, nur weil manche hier der Sache nicht folgen können und das wiederum komisch Fragen bei denen aufwirft.

Ich hatte auch eine expliziete Frage oben gestellt und um entsprechende Erfahrungswerte gebeten.
Ebenso bat ich hier kein Mutmaßungen zu äußern, das hilft hier wirklich niemanden.
 
Hallo,

leider kenne ich deinen Kaufvertrag nicht. Sollte es sich allerdings um einen Kaufvertrag nach deutschem Recht handeln, hast du generell gute Chancen eine Minderung geltend zu machen. Dabei ist es nicht mehr wichtig wie oft die Werkstatt nachgebessert hat. Allerdings werden viele EU-Fahrzeuge nicht nach deutschem Recht verkauft. Oft sind die EU-Händler nur Zwischenhändler bzw. die Fahrzeuge werden im Auftrag verkauft. Dies kannst du aber genau aus deinem Kaufvertrag entnehmen. Wenn das Fahrzeug über eine Bank mit Sitz in Deutschland finanziert wurde, gehe ich auch davon aus, dass das Fahrzeug mit einem Kaufvertrag nach deutschem Recht verkauft wurde. Viele hier kennen sich leider nicht mit dem gültigen Gesetz aus. Es muss ja auch nich jeder wissen. Ich kenne mich damit auch nur aus, da ich beruflich damit jeden Tag zu tun habe.
Es ist natürlich sehr ärgerlich, was du mit deinem Auto erlebt hast. Ich kann dir auch gerne einige Tipps geben wie du vorgehst. Allerdings kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass du im Falle einer Minderung nicht mit sehr viel Geld rechnen kannst. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast wird es sich natürlich für dich lohnen da du in diesem Fall auf deinen Kosten nicht sitzen bleibst. Generell ist das Gesetz auf deiner Seite. Hier heißt es nämlich:

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Eine 2 oder 3-malige Nachbesserung wie es hier von einigen genannt wurde ist nich mehr verpflichtend. Allerdings muss es natürlich auch in einem Verhältnis zur Sache stehen. Dies ist immer individuell zu klären. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Solltest du Fragen dazu haben, dann schreib mich einfach an.

Viele Grüße

Florian
 
Ich merke dazu nur noch an...

Sollte das Ganze doch noch repariert worden sein, dann ok.
Falls nicht kann man nur auf Rückgabe bestehen.
Betrieben werden darf das Fahrzeug mit defekter Servo eigentlich nicht. Deshalb auch meine obrige Anmerkung zur HU
 
Hast du vom Händler schriftlich, dass du dich an die Werkstatt wenden sollst/darfst an die du dich gewand hast?

Wenn nein wirst du auch mit Anwalt nicht einen einzigen müden Cent sehen, für Gewährleistung ist der Händler zuständig, wenn du in irgendeiner Daciawerkstatt selber eine Garantiereparatur durchführen lässt ist das dein privates Vergnügen und der Händler ist raus.

Für was willst du jetzt vom Händler genau Geld, das Auto ist doch jetzt Mangelfrei, oder nicht?
 
Da ich auch ein EU Fahrzeug habe und rechtlich Vorgegangen bin.... Jede Dacia Vertragswerkstatt macht den Garantiefall nur Gewährleistung ist beim Händler. Wenn der Händler beweißen kann das es ein Garantiefall ist, ist wieder Vertragswerkstatt dran. Und die ersten 6 Monate macht und muss alles die Vertragswerkstatt machen(außer Wandlung oder Ermäßigung) . Hatte ein drei monatigen Kampf hinter mir......
 
Da ich auch ein EU Fahrzeug habe und rechtlich Vorgegangen bin.... Jede Dacia Vertragswerkstatt macht den Garantiefall nur Gewährleistung ist beim Händler. Wenn der Händler beweißen kann das es ein Garantiefall ist, ist wieder Vertragswerkstatt dran. Und die ersten 6 Monate macht und muss alles die Vertragswerkstatt machen(außer Wandlung oder Ermäßigung) . Hatte ein drei monatigen Kampf hinter mir......

Hallo,

natürlich ist es immer ein Kampf. Wenn der Händler oder die Werkstatt sich quer stellt dann muss eben eine Klage geführt werden. Nach altem Recht musste der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Sache mangelfrei war. Dies ist unter Umständen sehr schwer zu beweisen. Nach 6 Monaten muss der Kunde (Käufer) dann beweisen ob der Mangel bereits bei Auslieferung vorhanden war, was sich noch schwerer gestaltetAufgrund dessen, wurde die Frist für die Beweislastumkehr von der EU um 1 Jahr verlängert. Dies könnt ihr auch in der Richtline vom 20. Mai 2019 (EU) 2019/771 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES noch einmal genau nachlesen. Allerdings wird es noch ein bisschen dauern, bis dies auch in Deutschland geändert und umgesetzt wird. Die Rechte der Käufer werden dadurch weiter gestärkt.

Wenn du nur 3 Monate gekämpft hast hattest du ja richtig Glück. Eine Wandlung möchte der Threadersteller aufgrund der für Ihn entstehenden Kosten nicht erwirken. Bin mir auch sicher, dass er eine Wandlung hier nicht durchsetzen kann (Verhältnismäßigkeit). Ich würde versuchen hier eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Ich kann den Threadersteller durchaus verstehen, da ich weiß wie viele Händler und Werkstätten arbeiten und dies ist nicht nur bei Dacia so. Das Problem ist mittlerweile, dass sich viele Kunden nicht mehr wehren. Dies wissen die Händler auch genau. Viele Grüße
 
Bei mir würden alle Mängel beseitig und Schadenersatz gezahlt und jetzt bin ich super zu frieden mit dem Dokker
 
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