Grand Duster

ElaO

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Lodgy Stepway Celebration dCi 110 5-Sitzer in Island-Grau Metallic
Nachdem ich jetzt alle Modellmöglichkeiten durchgespielt habe vom Logan, Lodgy etc., bleibt momentan unterm Strich nichts übrig, es sei denn der Grand Duster kommt.
Zu unseren "Ansprüchen"..........der Wagen soll min. 1400kg Anhängelast haben (Wohnwagen), einen großen Kofferraum in den gemütlich 2 Hunde passen ( 1 groß, 1 mittel) , kein Diesel (da bis auf den Urlaub nur Kurzstrecke in der Stadt).
Der Lodgy hat das gewünschte Volumen, taugt aber nicht für den Gespannbetrieb durch das zulässige Gespanngesamtgewicht.
Der Duster bringt einen guten Gespannbetrieb mit, hat aber nur einen kleinen Kofferraum, der nicht ausreichend ist.
Wir fahren aktuell den Yeti mit der 1.2 Maschine und wollten uns verbessern.
Hat hier jemand verlässliches gelesen oder gehört ob und wann der Grand Duster kommen soll, das wäre der Einzige der alle unsere Ansprüche erfüllen würde.
Gruß
Ela
 
Bei Autoextrem.de kann man was darüber lesen.
Als Suchbegriff einfach Grand Duster eingeben.
Wird aber wohl erst ab 2018 kommen.

Gruß
Gerd
 
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Ich stand vor der gleichen Entscheidung.
Wohnwagen, Hund, Schlauchboot, Außenborder, ansonsten mehr Kurzstrecke.

Wenn ich hätte warten können, dann wäre es bestimmt der, für 2018 geplante, Duster 7 seater geworden.
Aber den Dieselmotor hätte ich in jedem Fall genommen! Schon weil der Wagen relativ schwer werden wird und als Zugfahrzeug ist der Diesel eine ganz andere Nummer!

Darum habe ich den Lodgy dCi 110 bestellt. Anhängelast reicht mit 1400Kg für meinen Bürstner 490TL.

Das man das Fahrzeug dann nicht ganz voll laden darf, ist bei der Zuladung ggf. hinnehmbar. Zumal beim Leergewicht von 1280 Kg ja schon ein Teil Betriebststoffe und Fahrergewicht eingerechnet ist.

Wir wurde auf der A1 schon einmal mit Gespann gewogen. Entscheidend war das Achsgewicht des Anhängers. (Denn die Stützlast geht zu Lasten des Zugfahrzeug.) - Habe die Rechtsgrundlage dazu immer im Handschuhfach liegen, weil es nicht jeder weiß.

Dann gibt es noch die Strafen für Überladung:
5% drüber: 10 € (70 Kg)
10% drüber: 30 € (140 Kg)
15% drüber: 35 € (210 Kg)

Darüber wirds teuer und es gibt diese begehrten kleinen Punkte!

Ich will damit nicht schreiben, dass ich es für hinnehmbar halte überladen in den Urlaub zu fahren!!!
Aber nicht immer kann man vorher auf die Waage fahren und da kann man sich schon mal irren.

Ich galube mit der Zuladung/Anhängelast des Lodgy hinzukommen.

Aber auf den Duster 7 Seater bin ich auch sehr gespannt.....
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Da ich aktuell den Yeti fahre möchte ich mich verbessern und nicht verschlechtern, bzw. keine Kompromisse eingehen bei einem Fahrzeugwechsel.
Der Lodgy hat ein eingetragenes Zuggesamtgewicht, da nützt alle Rechnerei nichts - der Wagen ist zu leicht! Ob wer was wo wiegt und was man dann zu erwarten hat, bringt mir gar nichts, denn der Yeti kann das was der Lodgy kann, besser!
Wenn der Grand Duster in 2018 kommen soll, bleibt wohl nichts anderes übrig, als zu warten. Fahrzeugwechsel war inkl. eingerechneter Lieferzeit für Ende 2017 angedacht, dann legen wir halt noch ein paar Monate drauf. Ich hoffe das er dann auch wirklich kommt, und das keine Zeitungsente ist :huh:
Gruß
Ela
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Den T5 fahre ich mit langem Radstand dienstlich.
Schönes Auto, aber in der Neuanschaffung einfach zu teuer.
Wir hatten bis vor ein paar Jahren den T4 California bis der zunehmend Reparaturen bekam und wir umgestiegen sind auf Skoda.
Der Duster gefällt mir ja gut, er ist nur vom Kofferraum zu klein , der ist ähnlich dem Yeti. Wenn der größer wäre.......:)
Gruß
Ela
 
@ Camelffn

Toll, dieses Gutachen, leider hilft das vielen von uns nicht. Denn es bleibt das zulässige Zug-Gesamtgewicht.

Also, alles was ich zusätzlich an den Lodgy anhänge, darf ich nicht mehr in den Wagen laden.
Und gerade für uns Camingfreunde geht das ja nicht.

Für Gewerbetreibene sicher interessant. :dance:

Upps! Habe gerade gesehen, dass das ZugGG auf 3600Kg steigt!! Ohne Umbau/Verstärkung?

Aber wie machen die das denn mit den Reifen? Bei dem ZGG?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Da geb ich Dir recht, das ich den Lodgy nicht gefahren habe. Von daher beziehe ich mich ausschließlich auf die angebenen Werte, und die sind nun mal wie sie sind, wenn ich Beide Benziner miteinander vergleiche (siehe auch Zugwagenrechner). Diesel ist kein Thema!
Das der Lodgy einen fantastischen Kofferraum hat ist unstrittig! Den hätte ich auch gerne...............
Gruß
Ela
 
Kann man sich eine Erhöhung der Anhängelast auch beim TÜV eintragen lassen?
Was kostet das in etwa?
 
@ Camelffn

Toll, dieses Gutachen, leider hilft das vielen von uns nicht. Denn es bleibt das zulässige Zug-Gesamtgewicht.

Also, alles was ich zusätzlich an den Lodgy anhänge, darf ich nicht mehr in den Wagen laden.

Wo steht denn das Zug Gesamtgewicht? Kann im Fahrzeugschein nix finden.
 
Im Feld Bemerkumgen, z.B. hier :
 

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wenn man zwei Hunde hat ist Duster nicht gut. Und wenn es ein Grand Duster xxl mit Riesen Kofferraum gibt wird es auch nicht besser. Die Ladekante ist einfach zu hoch.
Natürlich kann man mit Geschick zwei Hunde rein bekommen oder irgendeine Rampe basteln.
 
Upps! Habe gerade gesehen, dass das ZugGG auf 3600Kg steigt!! Ohne Umbau/Verstärkung?

Aber wie machen die das denn mit den Reifen? Bei dem ZGG?

Wenn das Maximale Zuggewicht (ZGG) steigt, hat das keinen Einfluß auf die Bereifung.
Denn am zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ändert sich ja nichts.

Die Erhöhung des ZGG schöpft lediglich einen Teil des vorher nicht nutzbaren zul. Maximalgewiches von Zugfahrzeug und Hänger ab, das vorher nicht nutzbar war.
 
Wenn das Maximale Zuggewicht (ZGG) steigt, hat das keinen Einfluß auf die Bereifung.
Denn am zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ändert sich ja nichts.

Die Erhöhung des ZGG schöpft lediglich einen Teil des vorher nicht nutzbaren zul. Maximalgewiches von Zugfahrzeug und Hänger ab, das vorher nicht nutzbar war.

Heißt ZGG nicht Zulässiges Gesamt Gewicht ?
 
Ja stimmt zGG = zulässiges Gesamt Gewicht
Neu EU gebräuchlich zGM = zulässige Gesamt Masse
 
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